Rente: Dieses Urteil schützt Hinterbliebene – Gericht stoppt DRV wegen zu hoher Ansprüche

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Eine Witwerin sollte nach 28 Jahren 19.500 Euro zurückzahlen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hatte ihre eigene Altersrente nie auf die Witwenrente angerechnet. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg stoppte die Rückforderung. Für Betroffene ist das wichtig. Sie erfahren, wann Rückforderungen scheitern und wie Sie jetzt reagieren.

Worum es im Kern ging

Die Frau erhielt seit 1992 eine große Witwenrente. Ab 1993 kam die eigene Altersrente hinzu. Beide Renten zahlte dieselbe Behörde auf dasselbe Konto. Die DRV rechnete die Altersrente aber nie auf die Witwenrente an. 2021 bemerkte die DRV den Fehler und verlangte Geld zurück. Es ging um knapp 19.500 Euro.

Warum die Rückforderung scheiterte

Das Gericht sah keine grobe Fahrlässigkeit der Betroffenen. Das ist entscheidend. Nach zehn Jahren darf die DRV nur noch zurückfordern, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Das verlangte der Fall. Diesen Nachweis erbrachte die DRV nicht. Die Frau durfte auf korrekte Berechnungen vertrauen. Denn beide Renten kamen aus einer Hand. Teilweise tauchten beide Leistungsarten sogar in gemeinsamen Mitteilungen auf. Das stärkte ihr Vertrauen.

Die rechtliche Schlüsselfrage

Maßstab ist das Aufhebungsrecht bei Dauerleistungen. Nach langer Zeit greift Vertrauensschutz. Dann reicht „Einkommen erzielt“ allein nicht. Die DRV muss schwere Pflichtverstöße belegen. Dazu zählt grobe Fahrlässigkeit bei Meldepflichten. Das Gericht fand diese nicht.

Die Anrechnungsvorschriften sind komplex. Laien können die korrekte Minderung kaum selbst berechnen. Wer beide Renten von derselben Stelle bezieht, darf auf interne Abstimmung vertrauen.

Meldepflichten: Was wirklich verlangt wird

Bezieher einer Witwen- oder Witwerrente müssen relevante Änderungen melden. Dazu zählen eigenes Erwerbseinkommen und eigene Renten. Doch die Pflicht hat Grenzen. Wer seine Situation bei einem neuen Rentenantrag offenlegt, handelt regelmäßig korrekt.

Nicht jeder interne Informationsfluss muss doppelt gemeldet werden. Entscheidend bleibt: Handelte die Person grob fahrlässig? Das verneinte das Gericht hier.

Hintergrund: Warum die Anrechnung existiert

Witwenrenten werden durch eigenes Einkommen gemindert. Dazu zählt die eigene Altersrente. Die DRV prüft Freibeträge und rechnet anteilig an. Das soll Doppelbegünstigungen begrenzen. Die Regel ist komplex, ändert sich teils jährlich und enthält Freibeträge. Gerade deshalb dürfen Rentner auf korrekte Amtsberechnungen vertrauen. Fehler der Verwaltung gehen nicht grenzenlos zu Lasten der Betroffenen.

Was Betroffene jetzt konkret tun können

Prüfen Sie Rückforderungsbescheide genau. Achten Sie auf die Begründung. Steht dort „grobe Fahrlässigkeit“? Fehlen konkrete Tatsachen, ist das angreifbar. Legen Sie fristgerecht Widerspruch ein. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat.

Fordern Sie Akteneinsicht. Klären Sie, welche Hinweise Sie damals erhalten haben. Sichten Sie alte Bescheide und Mitteilungen. Sprechen Sie Beratungsstellen oder Fachanwälte an. So sichern Sie Ihre Rechte.

Was dieses Urteil NICHT bedeutet

Es gibt keinen Freibrief gegen jede Rückforderung. Wer wesentliche Änderungen verschweigt, riskiert Zahlungen. Bei vorsätzlichem Handeln kann die DRV auch nach vielen Jahren zurückfordern. Wichtig bleibt: Dokumente sammeln, Änderungen ehrlich melden und Bescheide aufheben. So schaffen Sie Belege für später.

Praxisbeispiel: Typische Konstellationen

Viele Hinterbliebene erhalten später eine eigene Altersrente. Oft zahlt dieselbe Stelle beide Renten. Dann entsteht Vertrauen. Passiert in der Verwaltung ein Fehler, darf die DRV nicht automatisch Jahrzehnte zurückgehen. Sie muss grobe Pflichtverstöße beweisen. Gelingt das nicht, bleibt die Rückforderung rechtswidrig.

Ihre Checkliste für den Ernstfall

  1. Bescheid und Begründung prüfen, Frist notieren.
  2. Schriftlich Widerspruch einlegen, Akteneinsicht beantragen.
  3. Alte Bescheide, Kontoauszüge, Schreiben zusammentragen.

Zusammenfassung

Das Urteil stärkt Hinterbliebene. Wer offen gehandelt hat, muss Verwaltungspannen nicht ausbaden. Nach vielen Jahren darf die DRV nur bei schweren Pflichtverstößen zurückfordern. Prüfen Sie Bescheide, nutzen Sie Fristen und lassen Sie Berechnungen unabhängig prüfen. So sichern Sie Einkommen und Ruhe im Alter.