So viel Rente gibt es jetzt für 2 Kinder

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Wer zwei Kinder großzieht, sammelt in der gesetzlichen Rentenversicherung oft mehr als nur Lebenserfahrung. Der Staat schreibt Eltern rentenrechtliche Zeiten gut, um Erwerbsunterbrechungen und Teilzeitphasen zumindest teilweise auszugleichen.

Der Renteneffekt kann spürbar sein: Zwei Kinder können Ihre spätere Monatsrente um einen dreistelligen Betrag erhöhen – und zusätzlich dabei helfen, wichtige Mindestversicherungszeiten für einen früheren Rentenbeginn zu erreichen.

Warum Kindererziehung die Rente überhaupt erhöht

Die gesetzliche Rente orientiert sich am Prinzip: Wer Beiträge einzahlt, erwirbt Entgeltpunkte, aus denen später die Monatsrente berechnet wird. Eltern sollen durch die Erziehung nicht dauerhaft schlechter dastehen, wenn sie wegen der Familie weniger oder gar nicht arbeiten können.

Deshalb werden bestimmte Zeiten der Kindererziehung so behandelt, als wären dafür Pflichtbeiträge aus einem typischen Durchschnittsverdienst gezahlt worden. Das ist entscheidend, weil Pflichtbeiträge die Rentenhöhe unmittelbar beeinflussen und zugleich für viele Wartezeiten zählen, die man für einen Rentenanspruch benötigt.

Kindererziehungszeiten: Der direkte Zuschlag in Entgeltpunkten

Der größte Hebel heißt Kindererziehungszeit. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden bis zu drei Jahre pro Kind angerechnet. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, sind es nach aktueller Rechtslage bis zu zweieinhalb Jahre pro Kind. Diese Monate landen als Pflichtbeitragszeit im Versicherungskonto und erhöhen die spätere Rente direkt.

Wichtig ist auch der zeitliche Start: Die Kindererziehungszeit beginnt nicht am Geburtstag selbst, sondern nach Ablauf des Geburtsmonats. Und sie ist immer nur einem Elternteil je Monat zuordenbar.

Leben die Eltern zusammen und kümmern sich gemeinsam, wird die Zeit in der Praxis häufig der Mutter zugeordnet – sie kann aber per gemeinsamer Erklärung auch dem Vater (oder dem anderen Elternteil) gutgeschrieben werden. Das ist kein Detail, sondern kann die spätere Rentensumme beeinflussen.

Rechenbild: Was zwei Kinder heute monatlich bedeuten können

Wie viel Geld steckt dahinter? Ein Entgeltpunkt entspricht dem „aktuellen Rentenwert“. Seit dem 1. Juli 2025 liegt dieser bei 40,79 Euro pro Entgeltpunkt und Monat. Kindererziehungszeiten bringen pro Jahr „fast“ einen Entgeltpunkt, praktisch also nahezu den Gegenwert dieses Rentenwerts.
Wenn beide Kinder ab 1992 geboren sind, kommen bis zu sechs Jahre Kindererziehungszeit zusammen. Das entspricht in der Größenordnung sechs Entgeltpunkten.

Bei 40,79 Euro pro Punkt ergibt das rund 244,74 Euro mehr Monatsrente (brutto) – allein aus den Kindererziehungszeiten.
Wenn beide Kinder vor 1992 geboren sind, werden nach aktueller Rechtslage bis zu fünf Jahre anerkannt. Das entspricht rund fünf Entgeltpunkten und damit etwa 203,95 Euro mehr Monatsrente (brutto).

Diese Beträge sind Momentaufnahmen in heutigem Wert. Bis zum Rentenbeginn kann sich der Rentenwert durch Rentenanpassungen verändern. Außerdem ist „brutto“ wörtlich zu nehmen: Von der später ausgezahlten Rente gehen in der Regel noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Steuern ab.

Kurzes Rechenbeispiel

Angenommen, beide Kinder sind ab 1992 geboren (je Kind bis zu 3 Jahre Kindererziehungszeit) und es geht nur um diesen Effekt:

2 Kinder × 3 Jahre = 6 Jahre Kindererziehungszeit
6 Jahre ≈ 6 Entgeltpunkte
6 Entgeltpunkte × 40,79 € (aktueller Rentenwert seit 01.07.2025) = 244,74 € mehr Rente pro Monat (brutto)

Arbeiten trotz Kindererziehung: Häufig gibt es Punkte zusätzlich

Viele Eltern arbeiten während der ersten Jahre zumindest stundenweise weiter. Das kann sich doppelt lohnen: Neben den Entgeltpunkten aus Beschäftigung kommen die Kindererziehungszeiten grundsätzlich obendrauf. Eine Grenze gibt es allerdings dort, wo das versicherte Einkommen ohnehin schon sehr hoch ist: Entgeltpunkte sind nach oben durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt.

Wer in einem Monat bereits sehr hohe beitragspflichtige Einnahmen hat, kann durch die Kindererziehungszeit nicht beliebig „mehr Punkte“ stapeln. Für die große Mehrheit der Eltern gilt jedoch: Kindererziehungszeiten kommen zusätzlich.

Wenn die Kinder eng aufeinander folgen: Es geht nichts verloren

Viele Eltern bekommen das zweite Kind, bevor die ersten drei Jahre des ersten Kindes vorbei sind. Dann stellt sich die Frage: Überlappen sich die Zeiten und schrumpft der Vorteil? In der Rentenversicherung ist das so geregelt, dass die Monate nicht „verpuffen“.

Vereinfacht gesagt sorgt die Verlängerungsregel dafür, dass die gleichzeitige Erziehung mehrerer Kinder nicht dazu führt, dass am Ende weniger als die Summe der Monate pro Kind berücksichtigt wird. Gerade bei zwei Kindern mit geringem Abstand oder bei Mehrlingen ist das wichtig, weil dadurch die vollen Monate pro Kind im Ergebnis erhalten bleiben.

Kinderberücksichtigungszeiten: Oft unterschätzt, manchmal richtig viel wert

Neben den Kindererziehungszeiten gibt es Kinderberücksichtigungszeiten. Sie laufen grundsätzlich bis zum zehnten Geburtstag des Kindes und werden – anders als die Kindererziehungszeiten – nicht automatisch länger, nur weil innerhalb dieser zehn Jahre ein weiteres Kind geboren wird. Ihre Wirkung ist anders: Sie erhöhen die Rente nicht automatisch um einen festen Betrag, können aber in mehreren Konstellationen dennoch rentensteigernd wirken.
Ein typischer Fall ist Teilzeit nach der Elternzeit.

Kinderberücksichtigungszeiten können dazu führen, dass Pflichtbeiträge aus einer Beschäftigung bei geringerem Verdienst in der Rentenberechnung günstiger bewertet werden.

Für Zeiten nach 1991 gibt es zudem eine Regelung, die unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Entgeltpunkte ermöglichen kann, etwa wenn mindestens zwei Kinder unter zehn Jahren erzogen wurden und eine ausreichende Gesamtdauer an rentenrechtlichen Zeiten erreicht ist. Gerade bei zwei Kindern sind Eltern häufiger in genau dieser Lage, weil sich Phasen mit zwei Kindern unter zehn Jahren eher ergeben als bei nur einem Kind.

Früherer Rentenbeginn: Zwei Kinder helfen oft bei den Wartezeiten

Rentenrecht bedeutet nicht nur „Wie hoch ist die Rente?“, sondern auch „Ab wann gibt es sie?“. Dafür sind Wartezeiten relevant, also Mindestversicherungszeiten. Kindererziehungszeiten als Pflichtbeiträge können dabei helfen, überhaupt einen Rentenanspruch aufzubauen, selbst wenn ansonsten wenige Beitragsjahre zusammenkommen.

Kinderberücksichtigungszeiten zählen außerdem bei wichtigen Wartezeiten, unter anderem bei der 35-jährigen und auch bei der 45-jährigen Wartezeit, die für besonders frühe und abschlagsfreie Rentenwege eine Rolle spielen kann. Für Eltern mit Brüchen im Erwerbsleben ist das oft der stille Vorteil: Zwei Kinder erhöhen nicht nur die Rentensumme, sie können auch dabei helfen, anspruchsvolle Schwellen überhaupt zu erreichen.

Wem werden die Zeiten gutgeschrieben – und wie entscheidet man das sinnvoll?

Die Rentenversicherung kann Kindererziehungszeiten pro Monat immer nur einer Person zuordnen. In vielen Familien ist das zunächst klar, weil ein Elternteil überwiegend betreut. In Partnerschaften mit geteilten Rollen oder längeren Wechselmodellen lohnt sich ein genauer Blick: Wer profitiert stärker, wenn die Monate einer bestimmten Person gutgeschrieben werden?

Das kann besonders dann eine Rolle spielen, wenn ein Elternteil in dieser Phase sehr gut verdient und ohnehin nahe an der Beitragsobergrenze liegt, während der andere Elternteil nur wenige eigene Beitragszeiten hat. Dann kann eine geschickte Zuordnung dazu beitragen, dass die Anerkennung nicht an der Obergrenze „abprallt“ und dass der Elternteil mit weniger Versicherungszeiten seine Rentenbiografie stabilisiert.

Zuordnungen sind aber formal gebunden: Änderungen wirken grundsätzlich nur für die Zukunft und nur begrenzt rückwirkend. Wer sich unsicher ist, sollte das frühzeitig mit der Rentenversicherung klären, bevor Jahre vergehen.

Ohne Eintrag im Versicherungskonto kein Vorteil

So selbstverständlich Kinder für Ihr Leben sind, so wenig selbstverständlich sind sie im Rentenkonto – jedenfalls so lange, bis die Zeiten sauber erfasst sind. In vielen Fällen werden Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten erst nach einer Kontenklärung vollständig eingetragen. Ist das erledigt, werden sie später bei der Rentenberechnung berücksichtigt.

Praktisch bedeutet das: Prüfen Sie Ihre Renteninformation und Ihren Versicherungsverlauf, ob die Kinderzeiten aufgeführt sind, und reichen Sie fehlende Angaben nach.

Wer das rechtzeitig tut, vermeidet böse Überraschungen kurz vor Rentenbeginn – und kann, falls Zuordnungen zwischen Elternteilen sinnvoll sind, noch innerhalb der geltenden Fristen handeln.

Mütterrente III – was sich für Eltern mit älteren Kindern ändern könnte

Für Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren sind, steht seit 2025 eine große Änderung im Raum: Mit der sogenannten Mütterrente III sollen die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder ebenfalls auf bis zu drei Jahre ausgeweitet werden. Politisch ist das im „Rentenpaket 2025“ bereits beschlossen worden; die weitere Behandlung im Bundesrat ist für den 19. Dezember 2025 terminiert.

Nach den veröffentlichten Plänen soll die Gleichstellung ab 2027 gelten; zugleich wird öffentlich darüber gesprochen, dass die technische Umsetzung später starten könnte und dann rückwirkend ausgezahlt würde.

Wenn es bei der geplanten Aufstockung von 2,5 auf 3 Jahre bleibt, entspricht das je Kind einem Plus von einem halben Entgeltpunkt. Beim heutigen Rentenwert wären das rund 20,40 Euro mehr pro Kind und Monat, bei zwei Kindern also etwa 40,79 Euro zusätzlich. Wie hoch es am Ende tatsächlich ausfällt, hängt vom dann gültigen Rentenwert und vom konkreten Inkrafttreten ab.

Quellen

Deutsche Rentenversicherung: „Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente“, Deutsche Rentenversicherung (Presse): „Wie Kinderberücksichtigungszeiten die Rente beeinflussen“, Deutsche Rentenversicherung (Presse): „Rentenanpassung 2025: Wieder deutliche Rentensteigerung“