Rente ab 50 für Ukrainer? 3 häufige Aussagen zur Altersrente in Deutschland

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Wie Christian Schultz berichtet, erleben die Beraterinner und Berater in der Sozialrechtsberatung des Sozialverbandes Deutschland (SOVD) immer wieder Fehlinformationen über die gesetzliche Rente.

Diese Mythen können fatale Folgen für die Betroffenen haben, da sie zu falschen Entscheidungen führen und finanzielle Einbußen verursachen können.

In diesem Beitrag wollen wir die drei häufigsten und gefährlichsten Irrtümer zur gesetzlichen Rente aufklären und erklären, was wirklich stimmt.

Bekommen Bürger aus der Ukraine ab 50 eine deutsche Rente?

Ein weit verbreitetes Gerücht ist, dass Flüchtlinge aus der Ukraine bereits ab 50 Jahren eine deutsche Rente beziehen können. Doch wie viel Wahrheit steckt wirklich hinter dieser Behauptung?

Tatsächlich handelt es sich hierbei um eine völlige Falschinformation. In Deutschland gilt für alle Menschen, unabhängig von ihrer Nationalität, dass der frühestmögliche Zeitpunkt für den Renteneintritt das 63. Lebensjahr ist – und das auch nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie etwa bei einer Schwerbehinderung.

Zudem müssen dafür bestimmte Wartezeiten erfüllt werden. Diese Wartezeiten sind in der Regel lang und erfordern eine jahrelange Beitragszahlung in die Rentenversicherung.

Flüchtlinge aus der Ukraine, die neu nach Deutschland kommen, haben keinerlei Anspruch darauf, mit 50 Jahren eine Rente zu beziehen.

Sie müssen, wie alle anderen, die allgemeinen Voraussetzungen für einen Rentenanspruch erfüllen, was in der Praxis bedeutet, dass ein Rentenanspruch erst nach Erreichen des Rentenalters und nach Erfüllung der Wartezeit entsteht.

Gibt es noch eine abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren?

Ein weiterer Mythos, der sich hartnäckig hält, betrifft die Möglichkeit, mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Viele Menschen glauben, dass sie nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge mit 63 Jahren in den Ruhestand treten können. Doch wie sieht die Realität aus?

Früher war es tatsächlich möglich, unter bestimmten Bedingungen mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente zu gehen.

Dies betraf jedoch nur bestimmte Jahrgänge und ist heutzutage nicht mehr uneingeschränkt möglich.

Die Regelung bezog sich auf die sogenannte “Altersrente für besonders langjährig Versicherte”, die es immer noch gibt.

Doch während es früher möglich war, nach 45 Beitragsjahren und bei einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, hat sich die Altersgrenze mittlerweile verschoben.

Heutzutage bedeutet das, dass man zwar immer noch zwei Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter in Rente gehen kann, jedoch nicht mehr mit 63 Jahren.

Wer beispielsweise bis 66 Jahre arbeiten müsste, kann nach 45 Beitragsjahren frühestens mit 64 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Eine Rente mit 63 ohne Abschläge ist daher heute nicht mehr möglich, auch nicht bei Vorliegen einer Schwerbehinderung.

Kann man vor der Altersrente noch Arbeitslosengeld beziehen?

Viele Menschen glauben, dass es nicht möglich ist, vor dem Renteneintritt noch Arbeitslosengeld zu beziehen.

Besonders häufig taucht diese Annahme bei Menschen auf, die kurz vor ihrer Rente ihren Job verlieren. Doch stimmt das wirklich?

Die Antwort ist eindeutig: Ja, man darf vor dem Renteneintritt Arbeitslosengeld beziehen, solange man die Voraussetzungen dafür erfüllt. Wenn jemand lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat und seinen Job unverschuldet verliert, besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld – unabhängig davon, ob es sich um die reguläre Altersrente oder die Altersrente für besonders langjährig Versicherte handelt.

Das Missverständnis rührt daher, dass Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs teilweise nicht auf die Wartezeit für die Rente nach 45 Versicherungsjahren angerechnet werden.

Wenn man also die 45 Jahre Wartezeit noch nicht voll hat und diese mit der Zeit des Arbeitslosengeldbezugs füllen möchte, geht das nicht. Das bedeutet aber nicht, dass man kein Arbeitslosengeld beziehen kann.

Auch in Fällen, in denen es dadurch zu einer Lücke in der Wartezeit kommt, gibt es Möglichkeiten, um dennoch eine Lösung zu finden. Hier kann eine Beratung durch Experten, wie sie beispielsweise der SOVD anbietet, sehr hilfreich sein.

Fazit: Aufklärung ist entscheidend

Die hier beschriebenen Mythen zur gesetzlichen Rente verdeutlichen, wie wichtig es ist, sich gut zu informieren und auf seriöse Quellen zu vertrauen. Falschinformationen können nicht nur zu Verwirrung, sondern auch zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen.