Rente: 7 wichtige Änderungen für Rentner im Februar 2024

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Für Rentner und Rentnerinnen bringt der Februar Neuerungen. So ändern sich die Zuzahlungen für Medikamente sowie die Abschläge bei der Rente. Zudem rückt das Ende für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung näher. Im folgenden Artikel stellen wir alle wichtigen Änderungen im Februar vor.

Das Ende der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Laut § 240 SGB VI wird eine gesetzliche Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit ausgezahlt. Diese gilt nur noch für Jahrgänge bis zum 01.01.1961. Wer danach zur Welt kam, hat keinen Anspruch darauf.

Welche Altersrenten werden fällig?

Wer zwischen dem 02.1.1958 und dem 01.02.1958 geboren wurde und langjährig in der Rentenkasse versichert war, kann zum 01.02.2024 ohne Abschlag in Altersrente gehen. Voraussetzung sind 35 Jahre Beiträge für die Rentenkasse.

Für diejenigen, die im Januar 1961 zur Welt kamen, ist eine vorzeitige Altersrente mit 12,6 Prozent Abschlag möglich. Renteneinzahler mit Schwerbehinderung können im Februar 2024 vorzeitig in Rente gehen, wenn sie zwischen dem 02.05.1962 und dem 01.06.1962 zur Welt kamen. Der Abschlag beträgt bei ihnen 10,8 Prozent.

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Langjährig Versicherte

Wer besonders langjährig versichert ist, also 45 Jahre eingezahlt hat, kann ohne Abschlag in Rente gehen, wenn er zwischen dem 02.11.1959 und dem 01.1.1959 zur Welt kam. Maßstab ist die Vollendung des 64. Lebensjahres plus 2 Kalendermonaten.

Zahltage für Rente und Bürgergeld

Zahltag für die gesetzlichen Renten ist der 29.02.2024. Dabei werden nachschüssig die Renten für Februar 2024 bezahlt und vorschüssig Renten für März 2024. Bürgergeld wird per se als Vorschuss bezahlt – die Leistung für Februar bekommen die Berechitigten bereits am Mittwoch, den 31.01.2024.

2024 ist ein Schaltjahr

Der Februar hat dieses Jahr 29 Tage statt 28. Das Kalenderjahr hat also 366 Tage statt 365. Das wirkt sich unter anderem aus auf die Betriebskostenabrechnung, das Bemessungsentgelt bei Arbeitslosigkeit, die Vorbeschäftigung bei Befristung sowie für Kreditverträge und Zinsberechnung.

Die Ersatzfreiheitsstrafe wird halbiert

Eine positive Änderung für Menschen, die kein Geld über dem Existenzminimum zur Verfügung haben, betrifft die Ersatzfreiheitsstrafe. Diese bedeutet, dass jemand, der eine gerichtlich verordnete Geldstrafe nicht zahlen kann, stattdessen in das Gefängnis geht.

Nur noch ein halber Tag pro Tagessatz

Bisher galt die Regel: pro nicht bezahltem Tagessatz Geldstrafe ein Tag Gefängnis. Im Juni 2023 beschloss der Bundestag, diese Ersatzsstrafe zu halbieren. Pro Tagessatz ist jetzt nur noch ein halber Tag Gefängnis fällig. Dieses Gesetz tritt am 1. Februar 2024 in Kraft.

Die Zuzahlung der Medikamente ändert sich

Im Februar 2024 gelten neue Regeln bei der Zuzahlung für Rezepte, die in der Apotheke bezahlt werden – zugunsten der Kunden. So muss die Zuzahlung jetzt nur noch abhängig von der Größe der Packung geleistet werden. Ist eine große Packung mit der verordneten Menge nicht vorrätig und vergibt die Apotheke stattdessen mehrere kleine Packungen, um die Menge zu erreichen, muss nur einmal zugezahlt werden.

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