Die gesetzliche Rente bleibt für Millionen Menschen die wichtigste Einkommensquelle im Ruhestand. Doch wann gilt eine Rente als „sehr gut“ – und wie lässt sich dieses Ziel noch erreichen, wenn das Berufsleben längst begonnen hat?
Inhaltsverzeichnis
Warum die Standardrente nur ein Richtwert ist
Die Standardrente – 45 Beitragsjahre zum Durchschnittslohn – liegt seit 1. Juli 2025 bei 1.835,55 Euro brutto. Dieser Wert hilft, die Leistungsfähigkeit des Rentensystems zu bewerten, taugt aber kaum als persönlicher Maßstab: Wohnort, Haushaltsgröße oder Gesundheitskosten weichen stark voneinander ab.
In Großstädten verschlingen Miete und Energie oft 40 Prozent des Budgets, während Eigentümer auf dem Land deutlich weniger feststehende Ausgaben haben. Eine pauschale „Idealrente“ gibt es daher nicht.
Aktuelle Zahlen 2025: Das bleibt von 1.835 Euro übrig
- Rentenwert: 40,79 Euro je Entgeltpunkt
- Krankenversicherung: 14,6 % plus Ø 2,5 % Zusatzbeitrag – Rentner tragen die Hälfte
- Pflegeversicherung: 3,6 % (ab August 2025)
Nach Sozialabgaben bleiben etwa 1.612 Euro netto vor Steuern. Erst ab 1.008 Euro monatlich fällt überhaupt Einkommensteuer an; Neu-Rentner versteuern 86 Prozent ihres Bruttobetrags.
80-Prozent-Regel: So berechnen Sie Ihren Bedarf
Finanzplaner empfehlen, im Ruhestand rund 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens anzustreben. Wer zuletzt 2500 Euro netto verdiente, sollte auf mindestens 2.000 Euro abzielen. Für unvorhergesehene Rechnungen – Zahnimplantat, Autoreparatur oder Wärmepumpe – sollte darüber hinaus ein Puffer eingeplant werden.
Große Unterschiede: Geschlecht, Region und Erwerbsbiografie
- Männer mit mindestens 35 Versicherungsjahren erhielten 2023 durchschnittlich 1.346 Euro brutto, Frauen lediglich 903 Euro.
- Vollzeitarbeit in Ostdeutschland führt weiterhin zu etwas höheren Frauenrenten als im Westen, weil Erwerbsunterbrechungen dort seltener sind.
Diese Daten zeigen: Die Zahl der Entgeltpunkte entscheidet, nicht das Kalenderalter. Teilzeit- und Care-Phasen hinterlassen bleibende Lücken.
So entsteht Ihre Rente: Die Formel in Kürze
Rentenhöhe = Entgeltpunkte × Rentenwert × Zugangsfaktor
- Entgeltpunkte (EP): Ein Jahr zum Durchschnittslohn bringt genau einen Punkt. Wer das Doppelte verdient, sammelt knapp zwei Punkte; oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (8050 Euro monatlich) gibt es jedoch keine zusätzlichen Punkte mehr.
- Rentenwert 2025: 40,79 Euro – steigt jährlich am 1. Juli.
- Zugangsfaktor: Regulärer Start (Faktor 1,0), Vorruhestand minus 0,3 Prozent pro Monat, Aufschub plus 0,5 Prozent pro Monat.
Eine „sehr gute“ Rente von 3.000 Euro brutto setzt derzeit mindestens 74 EP voraus. Das ist erreichbar, wenn jemand 40 Jahre lang rund 1,6 Mal den Durchschnittslohn verdient hat oder 30 Jahre knapp unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze lag.
Sonderzahlungen ab 50: Flexi-Rente richtig nutzen
Seit 2017 erlaubt das Flexi-Rentengesetz freiwillige Sonderbeiträge ab dem 50. Geburtstag. Diese Zahlungen können:
- Abschläge tilgen – wer drei Jahre früher gehen will, zahlt maximal 10,8 Prozent Abschlag; dieser lässt sich per Einmalbetrag neutralisieren.
- Zusätzliche EP kaufen – wer regulär arbeitet, kann mit Sonderbeiträgen die spätere Rente erhöhen.
Rechenbeispiel 2025
Ein Entgeltpunkt kostet rund 9.400 Euro Beitrag. Wer mit 60 EP in Rente ginge, bekäme 2.447 Euro brutto. Erwirbt er zwei zusätzliche Punkte (18.800 Euro Sonderzahlung), steigt die Bruttorente auf 2.529 Euro – lebenslang und dynamisch.
Die Rendite hängt vom Eintrittsalter, der Lebenserwartung und der individuellen Steuerlast ab, liegt aber meist über sicheren Anleihen. Eine Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung zeigt die exakten Effekte.
Rentenpaket II: Haltelinie 48 Prozent und Generationenkapital
Das im Bundestag beratene Rentenpaket II sieht vor, die Haltelinie von 48 Prozent bis 2039 zu verlängern. Parallel soll ein Kapitalstock von bis zu 200 Milliarden Euro – das Generationenkapital – am Kapitalmarkt investiert werden.
Ab Mitte der 2030er Jahre sollen die Erträge die Beitragssätze dämpfen. Für heutige Versicherte bedeutet das: Das Leistungsniveau bleibt stabil, der Beitragssatz könnte jedoch bereits 2035 auf gut 22 Prozent steigen.
Beitragsbemessungsgrenzen und Durchschnittsentgelt 2025
Kennzahl (2025) | Wert |
Beitragsbemessungsgrenze RV (Monat) | 8 050 € |
Beitragsbemessungsgrenze KV/PV (Monat) | 5 512,50 € |
Durchschnittsentgelt (Jahr) | 50 493 € |
Abgaben und Steuern: Was wirklich auf dem Konto landet
Krankenversicherung der Rentner (KVdR): Wer in 90 Prozent der zweiten Lebenshälfte gesetzlich versichert war, bleibt Pflichtmitglied. Alle anderen können freiwillig bleiben oder privat versichert sein.
Pflegeversicherung: Kinderlose zahlen weiterhin 0,35 Prozent Zuschlag.
Steuern: Bis 12 096 Euro Jahresbrutto bleibt die Rente steuerfrei. Werbungskostenpauschale (123 Euro), Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen mindern das zu versteuernde Einkommen zusätzlich.
Checkliste: Fünf Schritte zur besseren Rente
- Renteninformation prüfen: Einmal jährlich kommt die Übersicht – kontrollieren Sie Entgeltpunkte und Lücken.
- Lücken füllen: Fehlzeiten (z. B. Studium) können Sie binnen fünf Jahren nachzahlen.
- Betriebliche Altersvorsorge nutzen: Der Arbeitgeber spart Sozialabgaben und muss den Zuschuss weitergeben.
- Private Vorsorge diversifizieren: Riester, Rürup oder kostengünstige ETF-Sparpläne erhöhen Ihre Flexibilität.
- Sonderzahlungen ab 50 berechnen lassen: Rentenauskunft anfordern, Wirkung simulieren, Entscheidung treffen.
Kurz vor Rentenbeginn lohnt außerdem eine Beratung zu Teilrente und Hinzuverdienstgrenzen: Seit 2023 dürfen Altersrentner unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Gute Planung zahlt sich aus
Ob Ihre Rente „sehr gut“ ist, hängt von Ihrem Bedarf ab. Wer etwa 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens erreicht, bleibt meist finanziell flexibel. Sonderbeiträge, betriebliche Vorsorge und ein disziplinierter Kostencheck helfen, eine drohende Rentenlücke rechtzeitig zu schließen.
Beginnen Sie spätestens ab 50, die Stellschrauben bewusst zu drehen – dann profitieren Sie noch von den vollen Zins- und Renteneffekten.