Rente mit 63, 65 oder 67? So gelingt der kluge Einstieg für den Jahrgang 1966

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Wenn Sie 1966 geboren wurden, rückt der Ruhestand in greifbare Nähe. Viele stellen sich jetzt die gleiche Frage: Wann kann ich in Rente gehen – und wie komme ich möglichst gut dabei weg?

Fest steht: Der Weg in den Ruhestand ist heute kein starrer Pfad mehr. Es gibt mehrere Optionen – je nach Lebenslauf, Gesundheitszustand und Versicherungszeiten. Wer sich frühzeitig informiert, kann bares Geld sparen oder sogar früher gehen, ohne Einbußen.

Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten der Renteneinstieg bietet – und worauf Sie jetzt achten sollten.

Regelaltersrente mit 67: Der Standardweg

Für alle, die 1966 geboren wurden, beginnt die reguläre Altersrente abschlagsfrei mit 67 Jahren. Dafür müssen mindestens fünf Versicherungsjahre (also 60 Kalendermonate) bei der Deutschen Rentenversicherung nachgewiesen werden.

Diese Zeiten entstehen nicht nur durch Erwerbstätigkeit. Auch Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder bestimmte Phasen der Arbeitslosigkeit zählen mit.

Beispiel: Eine Mutter oder ein Vater mit zwei Kindern sammelt allein durch die Kindererziehungszeiten (jeweils bis zu drei Jahre) sechs Jahre Versicherungszeit – ohne je berufstätig gewesen zu sein.

Mit Schwerbehinderung früher in Rente: Ab 65 ohne Abschläge

Wer einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr hat, kann zwei Jahre früher in Rente – abschlagsfrei ab 65. Voraussetzung sind mindestens 35 Versicherungsjahre. Dazu zählen:

  • Berufstätigkeit
  • Kindererziehung
  • Pflege von Angehörigen
  • Zeiten mit Arbeitslosengeld I oder Krankengeld

Schon ab 62 ist ein Renteneinstieg möglich – aber mit Abschlägen von dauerhaft 10,8 %. Für jeden Monat vor dem 65. Geburtstag werden 0,3 % abgezogen. Das summiert sich.

Wichtig: Ein GdB von 30 oder 40 reicht nicht aus – auch wenn eine Gleichstellung am Arbeitsplatz möglich ist. Für die Rente zählt nur ein tatsächlicher GdB ab 50.

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Mit 45 Jahren Versicherungszeit: Früher raus, ohne Verluste

Wer besonders lang gearbeitet oder gepflegt hat, wird belohnt: Mit 45 Versicherungsjahren ist die abschlagsfreie Rente schon mit 65 möglich.

Diese 45 Jahre setzen sich aus folgenden Zeiten zusammen:

  • Beiträge durch Arbeit oder Selbstständigkeit (mit Pflichtbeiträgen)
  • Kindererziehung
  • Pflege von Angehörigen
  • Krankengeld und Arbeitslosengeld I

Achtung: Zeiten mit Bürgergeld (ehemals Hartz IV) zählen nicht dazu.

Problemfall Arbeitslosigkeit: Wer in den letzten 24 Monaten vor der Rente arbeitslos wird, verliert oft entscheidende Monate – es sei denn, die Kündigung kam durch Insolvenz oder Schließung des Betriebs.

Tipp: Wer zwischen 63 und 65 in einem Minijob mit freiwilligen Beiträgen weiterarbeitet oder Angehörige pflegt, kann fehlende Monate gezielt auffüllen.

Rente mit 63: Möglich – aber mit spürbaren Abschlägen

Mit mindestens 35 Versicherungsjahren ist die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte möglich – bereits ab 63 Jahren. Doch das hat seinen Preis:

Für jeden Monat vor dem 67. Geburtstag wird die Rente dauerhaft um 0,3 % gekürzt. Wer also mit 63 geht, muss 14,4 % Abschlag in Kauf nehmen.

Pläne zur Anhebung der Altersgrenze auf 65 wurden zuletzt nicht weiterverfolgt. Für den Jahrgang 1966 bleibt der Renteneinstieg mit 63 damit grundsätzlich möglich – wenn auch mit deutlichem finanziellem Einschnitt.

Teilrente: Arbeiten und Rente kombinieren – ohne Grenze

Viele möchten nicht von 100 auf 0 gehen. Die Teilrente erlaubt einen sanften Übergang: Man bezieht zwischen 10 % und 99,99 % der regulären Rente – und arbeitet gleichzeitig weiter.

Seit 2023 gilt: Keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Wer möchte, kann beliebig viel dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Beispiel: Jemand geht mit 65 in Teilrente (99,99 %) und arbeitet weiter halbtags. So bleibt das Einkommen stabil – und man hat zusätzlich Sicherheit: Sollte der Job wegfallen, gibt es weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bei der Vollrente ist das nicht mehr möglich.

Auch bei Krankheit ist die Teilrente vorteilhaft: Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung springt die Krankenkasse ein – das Krankengeld kommt zur Rente dazu. Bei Vollrentnern entfällt dieser Anspruch.

Extra-Vorteil: Wer während der Teilrente weiter Rentenbeiträge zahlt, erhöht später seine reguläre Altersrente – dauerhaft.

Renten-Checkliste: Jetzt vorbereitet sein

Damit Sie auf dem Weg in die Rente keine Überraschungen erleben:

  • Rentenauskunft prüfen: Sind alle Zeiten vollständig und korrekt?
  • Gesundheit prüfen: Könnte ein Antrag auf Schwerbehinderung sinnvoll sein?
  • 45 Jahre voll? Wenn nicht: Lücken gezielt schließen (z. B. durch Pflege oder Minijob mit Beiträgen).
  • Arbeitslosigkeit vermeiden: Besonders in den letzten 24 Monaten vor Rentenbeginn.
    Teilrente nutzen: Ideal für alle, die gleitend aus dem Job aussteigen wollen.