Rente: 12 Änderungen ab 2024 die für Rentner wichtig sind

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Ab dem 1. Januar 2024 ändert sich einiges in der Rente – bei der Altersrente ebenso wie für Erwerbsgeminderte, bei Minijobs wie bei der Altersgrenze, beim Beitragssatz wie bei der Krankenkasse.

Regelaltersgrenze und Lebensalter

Die Regelaltersgrenze liegt ab dem 1.1.2024 bei 66 Jahren für Versicherte, die 1958 zur Welt kamen. Wer 1959 geboren wurde, für den erhöht sich der Rentenbeginn in zwei-Monats-Schritten auf das 66. Lebensjahr und zwei Monate. Dies geht so weiter, bis 2031 die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegen wird.

“Rente ab 63” wird zur “Rente ab 64”

Für besonders langjährig Versicherte gilt eine vorzeitige Altersrente, die landläufig als “Rente ab 63” bezeichnet wird. Der Eintritt in diese liegt 2024 aber nicht mehr bei 63 Jahren, sondern bei 64 Jahren und vier Monaten für diejenigen, die 1960 das Licht der Welt erblickten.

2029 soll dann für besonders langjährig Versicherte die Altersgrenze bei 65 Jahren liegen. Als besonders langjährig versichert gilt, wer mindestens 45 Jahre in die Rente eingezahlt hat.

Abschlag bei vorzeitiger Altersrente steigt.

Bei der vorzeitigen Altersrente für langjährig Versicherte steigt der Abschlag, den Betroffene in Kauf nehmen, wenn sie vor Erreichen der eigenen Altersgrenze die Arbeit beenden. Dieser liegt bei 0,3 Prozent pro Monat.

Da der offizielle Renteneinstieg bis 2031 auf 67 Jahre steigt, steigt auch der Abschlag bei vorzeitigem Renteneintritt. Wer als langjährig Versicherter so früh in die Rente eintritt, wie es möglich ist, muss 12,6 Prozent Renteneinbuße einplanen.

Hinzuverdienst bei Erwerbsminderung

Freuen können sich diejenigen, die eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen. Die Grenze dessen, was sie hinzuverdienen dürfen, steigt 2024 weiter an. Wer teilweise erwerbsgemindert ist, darf 37.117,50 Euro dazuverdienen, bei voller Erwerbsminderung sind es ohne Anrechnung mit 18.558,75 Euro die Hälfte.

Zurechnungszeit verlängert sich

Wer zum 1.1.2024 in die Erwerbsminderungsrente geht, für den endet die Zurechnungszeit mit dem 66. Lebensjahr plus einem Monat, also einen Monat später als 2023. Mit der Zurechnungszeit werden Erwerbsgeminderte so behandelt, als hätten sie in dieser Zeit volle Rentenbeiträge eingezahlt. Damit erhöht sich die Erwerbsminderungsrente.

Arbeit bei Erwerbsminderung

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Erwerbsgeminderte zusätzlich zu ihrer Rente sechs Monate voll arbeiten und erhalten trotzdem keine Abzüge auf ihre Rente.

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Was ändert sich bei den Beiträgen?

Die Beitragsbemessung für die Rentenversicherung steigt 2024 auf 7.550 Euro um 250 Euro, in den neuen Bundesländern auf 7.450 Euro. Diese Grenze bestimmt den Höchstbetrag, anhand dessen die jeweiligen Beiträge berechnet werden. Wer mehr verdient, muss keine zusätzlichen Beiträge zahlen.

Die Bezugsgröße steigt

2024 steigt die Bezugsgröße der Rente auf 3.535 Euro in West- und auf 3.465 Euro in Ostsdeutschland – pro Monat. Diese spielt für die Beiträge von Selbstständigen und für die Hinzuverdienstgrenze von Erwerbsgemninderten eine Rolle.

Beiträge für Freiwillige steigen

Freiwillig Versicherte zahlen ab dem 1. Januar 2024 mindestens 100,07 Euro pro Monat ein und höchstens 1.404,30 Euro. Freiwillig versichern kann sich jeder, der 16 Jahre oder älter ist, in Deutschland lebt und nicht gesetzlich pflichtversichert in die Rentenkasse einzahlt.

Mehr Geld beim Minijob

Minijobs gelten ab dem 1.1.2024 bis zu 538 Euro pro Monat, das sind 18 Euro mehr als 2023. Damit steigt auch die Untergrenze für einen Midijob an. Die Höchstgrenze eines solchen Midijobs liegt aber nach wie vor bei 2000,00 Euro. Midijobs haben den Vorteil, dass ein gernigerer Beitrag zur Sozialversicherung gezahlt werden muss, der Rentenanspruch dadurch aber nicht sinkt.

Steueranteil und Zusatzbeitrag

2024 erhöht sich der Steuerantel an der Rente für diejenigen, die in diesem Jahr in Rente gehen, nämlich um ein Prozent auf 84 Prozent. Allerdings ist das Verfahren noch nicht beendet, und es ist möglich, dass sich diese Besteuerung ändert.

Krankenkassenzusatzbeitrag

Indirekt betrifft ein 2024 erhöhter Zusatzbeitrag, den einige gesetzliche Krankenkassen 2024 fordern, auch die Rente. Wer diesen höheren Zusatzbeitrag bezahlen muss, hat in der aktiven Arbeitszeit weniger Nettolohn und als Rentner weniger Nettorente.