Die Diskussion um die Mütterrente 1 und 2 sorgt für Unruhe unter Rentnerinnen und Rentner in Deutschland. Peter Knöppel, Rechtsanwalt und Rentenberater äußerte sich ein in einem aktuellen Beitrag zu den aktuellen Entwicklungen und warnt vor möglichen Rentenkürzungen.
Was ist überhaupt die Mütterrente?
Kinder müssen betreut und erzogen werden. Viele Mütter pausieren deshalb ihren Job. Dadurch haben sie allerdings einen Anspruch auf einen Renten-Zuschuss. Der Erziehungszuschuss wird deshalb auch weitläufig “Mütterrente” genannt. Dabei ist die Mütterrente keine Rente für sich, sondern eine Rentenart wie die Erwerbsminderungsrente.
Die Mütterrente ist keine eigenständige Rentenart wie die Hinterbliebenenrente oder die Erwerbsminderungsrente. Der Begriff bezeichnet vielmehr eine stärkere Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Rentenberechnung.
Ursprünglich stammt der Begriff nicht aus dem Rentenrecht, sondern aus dem Bundestagswahlkampf 2013, als die Unionsparteien für eine Gleichbehandlung von Müttern älterer und jüngerer Kinder bei der Rente warben.
Seit der letzten Reform (Mütterrente II) gelten folgende Regelungen: Für jedes vor 1992 geborene Kind werden bis zu 2,5 Kindererziehungsjahre auf dem Rentenkonto gutgeschrieben.
Dabei wird ein Durchschnittsverdienst in Deutschland zugrunde gelegt, so dass bis zu 2,5 Entgeltpunkte auf das Rentenkonto übertragen werden. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, gibt es wie vor der Reform bis zu drei Kindererziehungsjahre und entsprechend drei Entgeltpunkte.
Verfassungswidrigkeit des Bundeshaushalts
Die Verfassungswidrigkeit des Bundeshaushalts 2021 sowie nachfolgender Haushalte hat allerdings zu einer weitreichenden Debatte über die Prüfung sämtlicher Haushaltsposten, vor allem bei den Renten und Sozialleistungen wie Bürgergeld geführt.
Forderungen nach einer umfassenden Überprüfung, sogar der gesetzlichen Renten, werden laut. Politiker wie der Fraktionsvorsitzende der FDP äußerten die klare Notwendigkeit einer umfassenden Evaluation, die auch vor den gesetzlichen Renten nicht haltmachen soll.
Drohende Auswirkungen auf 10 Millionen Rentnerinnen
Eine potenzielle Gefahr besteht für rund 10 Millionen Mütter, die durch eine mögliche Kürzung oder Abschaffung der Mütterrente 1 und 2 von einer realen Rentenkürzung betroffen sein könnten.
Knöbbel betont, dass diese Rentenleistungen, die Müttern für ihre geleistete Kindererziehung zustehen, verfassungsrechtlich bereits abgesichert seien und somit eigentlich nicht einfach zur Disposition stehen dürften.
Anerkennung der gesellschaftlichen Leistung von Müttern
Die Mütterrente symbolisiert eine Anerkennung für die wichtige Rolle, die Mütter in der Gesellschaft einnehmen. Sie haben Kinder geboren und erzogen, dabei oft persönliche Einschnitte wie Teilzeitarbeit und geringere Einkommen in Kauf genommen.
Diese zusätzlichen Rentenpunkte stehen demnach für die gesellschaftliche Aufgabe, die sie übernommen haben und sollten nicht in Frage gestellt werden, warnt der Rentenexperte.
Warnung vor Konsequenzen und Appell an die Politik
Knöbbel warnt eindringlich vor den schwerwiegenden Folgen einer Kürzung oder Abschaffung der Mütterrente. Er vertraut darauf, dass Parteien wie die CSU, die maßgeblich an der Einführung der Mütterrente 2 beteiligt waren, solchen Plänen nicht zustimmen werden.
Knöbbel betont die unabdingbare Bedeutung der Mütterrente 1 und 2 und appelliert an die Vernunft der politischen Entscheidungsträger, diese Rentenleistungen unangetastet zu lassen.