Bei Schulden werden Betroffene nach einer ersten oder zweiten Mahnung ein Anschreiben eines beauftragten Inkasso-Unternehmens im Briefkasten vorfinden. Konnten die Inkasso-Firmen vor einiger Zeit noch horrende Gebühren verlangen, hat der Gesetzgeber Neuregelungen geschaffen. Daher sollten betroffene Schuldner alle Rechnungen genau prüfen!
Inkasso-Firmen mit deutlich geringeren Gebühren
Die Reform des Inkassorechts stärkt die Rechte von Schuldnern. Wenn beispielsweise ein Inkasso-Unternehmen wenig Aufwand mit einer Forderung hat, der Schuldner die Rechnung im Grunde nicht beanstandet, darf nunmehr nur noch ein geringerer Kostensatz für die Dienstleistung in Rechnung gestellt werden. Vor der Gesetzesänderung mussten Schuldner teilweise “Wuchergebühren” zahlen.
Ein einfacher Fall ist zum Beispiel, “wenn Schuldner zügig reagieren und die ausstehende Zahlung auf eine erste Aufforderung des Inkasso-Unternehmens hin vornehmen”, berichtet die Verbraucherzentrale in Hamburg.
Gebühren sollen ursprünglichen Rechnungsbetrag nicht übersteigen
Noch günstiger wird es für Betroffene, wenn der geschuldete Betrag nur eine Höhe von 50 Euro erreicht. Der Gesetzgeber will dadurch erreichen, dass Schuldner nicht mehr zahlen müssen, als den ursprünglichen Rechnungsbetrag.
Forderungen immer prüfen
Trotzdem ist es für Betroffene, die ein Inkassoschreiben im Briefkasten vorfinden, oftmals schwer, die geforderten Kosten nachzuvollziehen. “Wer sich zu viel Zeit lässt oder eine Forderung irrtümlicherweise bestreitet, riskiert eine Erhöhung der Kosten”, so die Verbraucherschützer.
“Gleichzeitig raten wir aber dringend dazu, erhaltene Inkasso-Rechnungen immer sorgfältig zu prüfen und nicht voreilig zu zahlen.”
Keine Angst vor Drohkulissen
Inkassounternehmen bauen oft Drohkulissen auf, die keine rechtliche Grundlage haben. Davon sollten sich Schuldner nicht beeindrucken lassen. Denn oftmals sind die Forderungen aus der Luft gegriffen. Und fast immer treiben die Firmen die Gebühren bewusst in die Höhe.
Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale einen sog. Inkasso-Check ins Leben gerufen. Dort kann die Forderung und auch die Gebühr online kostenfrei überprüft werden. Zudem können Sie, falls nötig, gleich einen passenden Brief an das Inkassounternehmen erstellen lassen.
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