Preisgeld von Hartz IV abgezogen

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Von 300 Euro 270 abgezogen

17.06.2017

Ein erwerbsloser Künstler stellte ein Kunstwerk aus gebrauchten Kaffemaschinenkapseln her. Damit gewann er den Sonderpreis eines privaten Kunstvereins. Das Jobcenter kürzte ihm daraufhin seine Sozialleistungen um 270,00 Euro – die Preisgebühr betrug 300,00 Euro.

Der Mann klagte vor dem Sozialgericht Mainz. Seiner Ansicht nach sei Preisgeld wie Ehrenpreise oder Katastrophenhilfe anrechnungsfrei und kein Einkommen. Das Sozialgericht sieht das anderes. Die Ausschüttung sei als Einkommen zu berechnen.

Preisgelder seien nur ausnahmsweise anrechnungsfrei, zum Beispiel bei besonderen Anlässen und Verdiensten. Die seien aber nicht mit dem privaten Kunstpreis zu vergleichen. (Dr. Utz Anhalt)

Bild: Thomas Reimer-fotolia