PPV mahnt Hartz IV kritisches Projekt ab. Teil. II

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Die Firma Produkt & Promotion-Vertrieb (PPV) mahnt die kritische Website "gegen-hartz.de" ab. Wie es weiter geht

Wie wir bereits in einem Artikel berichtet haben, wurden wir von einem Rechtsanwalt aus Hamburg abgemahnt, der im Auftrag der Firma Produkt & Promotion-Vertrieb ("PPV") einen Formatierungsfehler beanstandete. In einem Bericht wurde รผber unseriรถse Jobangebote berichtet, sowie in einer Liste vor verschiedenen Firmen gewarnt. Diese Art Warnliste entstammte der Verbraucherzentrale Hamburg. In diesem Artikel gab es jedoch einen Format-fehler, so dass eventuell der Eindruck hรคtte entstehen kรถnnen, dass zwei Firmen zueinander gehรถren und dass die Beschreibung รผber die Tรคtigkeit der Firma PPV zu der Beschreibung einer ebenfalls aufgefรผhrten anderen Firma gehรถre. Anstatt jedoch auf diesen technischen Fehler aufmerksam zu machen, indem man in einer Email den Fehler beschreibt, wandte sich die Firma PPV gleich an einen Anwalt, der zugleich ein sattes Honrar fรผr seine Arbeit sowie die Lรถschung des beanstandeten Absatzes verlangte.

Inzwischen hat unser Anwalt Joerg Heidrich eine Antwort darauf verfasst, die wir Euch in Teilen nicht vorenthalten wollen:

"Wie Sie unschwer aus der Formulierung auf der Website meines Mandanten entnehmen kรถnnen, handelt es sich bei den von Ihnen monierten Formulierungen schlicht um einen Formatierungsfehler. Tatsรคchlich hat mein Mandant lediglich das Einfรผgen einer Leerzeile zwischen den beiden Unternehmensbeschreibungen vergessen, so dass es zu dieser Vermischung zweier Firmenbeschreibungen kam.Da Ihnen offenbar das Original der Liste von der Verbraucherzentrale Hamburg bekannt ist, hรคtte Ihnen dieser Tippfehler nicht nur auffallen kรถnnen sondern sogar mรผssen. Die Tatsache, dass hier aus der nachfolgend dargestellten Originaltabelle der von Ihnen monierte Text wurde, ist dabei wohl mehr als offensichtlich." Hier folgte nun die original Liste der Verbraucherzentrale in Hamburg.

Und weiter:
"Aus diesem Grund mangelt es auf Seiten meines Mandanten ersichtlich bereits an Vorsatz oder Fahrlรคssigkeit als Voraussetzung fรผr einen Eingriff in ยง 823 Abs. 1 BGB. Vielmehr handelt es sich um einen schlichten Tippfehler.Insoweit ist nicht nachvollziehbar, dass Ihre Mandantschaft die Seitenbetreiber nicht kurz und formlos auf diesen Tippfehler hingewiesen sondern stattdessen einen Rechtsanwalt eingeschaltet hat. Insoweit drรคngt sich der Verdacht auf, dass es Ihrer Mandantschaft insoweit in erster Linie darum geht, meinen Mandanten durch eine teure und vรถllig รผberflรผssige Abmahnung zu schรคdigen, um so โ€žRacheโ€œ fรผr dessen Berichterstattung zu nehmen. Dabei liegt es nahe, dass es sich vorliegend um einen Fall nach ยง 8 Abs. 4 UWG handelt."

Wir haben dann zusammen mit dem Anwaltsbrief eine ausdrรผcklich und lediglich zur Wahrung des Rechtsfriedens und ohne ein irgendwie geartetes Schuldanerkenntnis, eine modifizierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklรคrung abgegeben. Denn auf den Formatierungsfehler wollen wir nicht beharren und hรคtten diesen sofort behoben, wenn wir durch die Firma PPV darauf aufmerksam gemacht worden wรคren.

Nun bleiben noch unsere Anwaltskosten und die fรผr die gegnerische Seite. Hier ist nun unser Anwalt mit der gegnerischen Seite in Verhandlung. Denn den Gegenstandswert und somit die รผberhรถhten Anwaltskosten erkennen wir so nicht an. Auch dazu hat sich unser Anwalt wie folgt geรคuรŸert:

"Vรถllig neben der Spur ist der von Ihnen in dieser Sache angesetzte Gegenstandswert von 50.000,โ€“ โ‚ฌ. [โ€ฆ] Zudem ist es offensichtlich, dass es sich lediglich um einen Tippfehler gehandelt hat. Einen irgendwie gearteten Schaden dรผrfte Ihre Mandantschaft jedenfalls durch den Text kaum gehabt haben. Was deren รถffentliche Reputation angeht, so spricht eine Suche in einer beliebigen Suchmaschine ohnehin Bรคnde. Dies gilt nicht nur fรผr die Pressemitteilung des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt vom September 2007. Auch die Hรถhe des geltend gemachten Gegenstandswerts verdeutlicht noch einmal den Verdacht eines Vorliegens von ยง 8 Abs. 4 UWG.

Da wir auch unseren Anwalt und die Gegenseite bezahlen mรผssen, liegen die derzeitigen Kosten im vierstelligen Bereich. Falls Sie unser Projekt unterstรผtzen wollen, kรถnnen Sie dies mit einer Spende tun. รœber jede Summe, auch wenn diese minimal ausfรคllt, wรผrden wir uns freuen.

Wir mรถchten uns an dieser Stelle auch fรผr die zahlreich eingegangen Emails bedanken, die uns Hoffnung und Mut gespendet haben. รœber den Fortgang dieser leidigen Angelegenheit und den Spendensachstand informieren wir weiterhin. Einen Artikel zur Vorgeschichte finden Sie hier.