Pflegegeld: So sichern Sie 6 Monate Freistellung

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Wer nahe Angehรถrige pflegt, kann sich bis zu sechs Monate von der Arbeit freistellen lassen. Das gilt als vollstรคndige Freistellung (Pflegezeit) oder als Teilfreistellung. Wรคhrend dieser Zeit besteht ein besonderer Kรผndigungsschutz.

Voraussetzungen und Ankรผndigungsfrist

Pflegezeit gibt es als Rechtsanspruch nur in Betrieben mit mehr als 15 Beschรคftigten. Die Freistellung muss spรคtestens zehn Arbeitstage vorher in Textform (z. B. per E-Mail) angekรผndigt werden. Mit der Ankรผndigung sind Zeitraum, Umfang und โ€“ bei Teilfreistellung โ€“ die gewรผnschte Verteilung der Arbeitszeit anzugeben. Zudem ist die Pflegebedรผrftigkeit des nahen Angehรถrigen nachzuweisen.

Kleinbetriebe: Antrag, Antwortfrist und Begrรผndung

In Betrieben mit 15 oder weniger Beschรคftigten (Pflegezeit) bzw. 25 oder weniger Beschรคftigten (Familienpflegezeit) besteht kein Rechtsanspruch. Beschรคftigte kรถnnen aber eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber beantragen. Der Arbeitgeber muss den Antrag innerhalb von vier Wochen beantworten und eine Ablehnung begrรผnden; die Textform ist zulรคssig.

Teil- oder Vollfreistellung: Was der Arbeitgeber ablehnen darf

Die Vollfreistellung (bis zu 6 Monate) ist bei erfรผllten Voraussetzungen einseitig mรถglich. Bei einer Teilfreistellung ist eine Vereinbarung รผber die Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit nรถtig; hier darf der Arbeitgeber dringende betriebliche Grรผnde entgegenhalten, die einer konkreten Verteilungswunschlรถsung entgegenstehen.

Sonderfรคlle: Minderjรคhrige und letzte Lebensphase

Fรผr minderjรคhrige pflegebedรผrftige Angehรถrige ist die Freistellung auch bei auรŸerhรคuslicher Betreuung mรถglich. Wer Angehรถrige in der letzten Lebensphase begleitet, kann ebenfalls freigestellt werden; diese Freistellung ist auf bis zu drei Monate begrenzt und erfordert ein รคrztliches Zeugnis.

Besonderer Kรผndigungsschutz

Der Arbeitgeber darf ab Ankรผndigung โ€“ hรถchstens zwรถlf Wochen vor Beginn โ€“ bis zum Ende der Pflegezeit nicht kรผndigen. In Kleinbetrieben, in denen nur eine Vereinbarung mรถglich ist, beginnt der Kรผndigungsschutz erst mit Start der vereinbarten Freistellung. In Ausnahmefรคllen kann die zustรคndige Behรถrde eine Kรผndigung zulassen.

Soziale Absicherung wรคhrend der Pflegezeit

Endet wegen vollstรคndiger Freistellung ohne Entgelt die Beschรคftigung, endet grundsรคtzlich auch die Pflichtversicherung in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Familienversicherung ist zu prรผfen; andernfalls ist eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung mรถglich. Zuschรผsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrรคgen kรถnnen bei der Pflegekasse des Angehรถrigen bis zur Hรถhe des Mindestbeitrags beantragt werden.

Renten- und Arbeitslosenversicherung fรผr Pflegepersonen

Unabhรคngig von einer Freistellung zahlt die Pflegeversicherung Renten- und (unter Voraussetzungen) Arbeitslosenversicherungsbeitrรคge, wenn Sie als Pflegeperson anerkannt sind: mindestens Pflegegrad 2, mindestens 10 Stunden pro Woche an regelmรครŸig mindestens zwei Tagen, hรคusliche Pflege, nicht erwerbsmรครŸig; bei der Arbeitslosenversicherung zusรคtzlich unmittelbar zuvor Versicherungspflicht (oder Bezug einer Entgeltersatzleistung).

Fรผr die Rentenversicherung gilt zusรคtzlich: maximal 30 Wochenstunden eigene Erwerbstรคtigkeit. Unfallversicherungsschutz besteht beitragsfrei.

Familienpflegezeit: Langfristige Teilzeit bis zu 24 Monate

Wer Angehรถrige lรคnger pflegt, kann die Wochenarbeitszeit fรผr bis zu 24 Monate auf mindestens 15 Stunden reduzieren (Familienpflegezeit). Ein Rechtsanspruch besteht nur in Betrieben mit mehr als 25 Beschรคftigten (ohne Auszubildende). Die Ankรผndigungsfrist betrรคgt acht Wochen und erfolgt in Textform.

Kombination von Pflegezeit und Familienpflegezeit

Beide Modelle lassen sich kombinieren und mรผssen dann unmittelbar aufeinander folgen; die Gesamtdauer je Angehรถrigen betrรคgt maximal 24 Monate. Wird Pflegezeit direkt im Anschluss an eine Familienpflegezeit genommen, gilt auch dafรผr die Acht-Wochen-Frist.

Zinsloses Darlehen zur Einkommensabfederung

Fรผr Zeiten der Pflege- oder Familienpflegezeit kรถnnen Beschรคftigte beim Bundesamt fรผr Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen beantragen. Es wird monatlich ausgezahlt und deckt im Grundsatz bis zur Hรคlfte des Netto-Einkommensverlustes; bei vollstรคndiger Freistellung ist die Rate auf das Niveau einer 15-Stunden-Familienpflegezeit gedeckelt.

Die Rรผckzahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 48 Monaten. Das Darlehen ist vorrangig vor bedรผrftigkeitsabhรคngigen Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen und gilt sozialrechtlich als Einkommen.