Pflegegeld: Mehr Entlastungsbetrag ab 2025

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Der sogenannte Entlastungsbetrag โ€“ hรคufig auch Betreuungs- oder Entlastungsleistungen genannt โ€“ ist ein finanzieller Zuschuss fรผr Pflegebedรผrftige und ihre Angehรถrigen.

Ab 2025 steigt dieser Betrag von bislang 125 Euro um 4,5 Prozent auf kรผnftig 131 Euro pro Monat. Dieses Plus wirkt auf den ersten Blick nicht sehr groรŸ, kann im Alltag jedoch eine spรผrbare Entlastung bedeuten.

Trotzdem bleibt dieser Betrag nach wie vor oft ungenutzt. Im Folgenden ein ausfรผhrlicher รœberblick darรผber, wofรผr der Entlastungsbetrag gedacht ist, wie er genutzt werden kann und welche Unterschiede in den Bundeslรคndern zu beachten sind.

Was ist der Entlastungsbetrag und wie funktioniert er?

Der Entlastungsbetrag ist eine Ergรคnzungsleistung zur Pflegeversicherung und steht grundsรคtzlich allen Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu.

Allerdings wird dieser Betragย nichtย automatisch an die pflegebedรผrftige Person oder ihre Angehรถrigen รผberwiesen. Stattdessen kann er zur Finanzierung bestimmter Leistungen verwendet werden, die zuvor vonย anerkannten Dienstleisternย erbracht wurden.

Diese Dienstleister mรผssen von der Pflegekasse zugelassen sein, damit eine direkte Abrechnung รผber die Pflegeversicherung erfolgen kann.

Das bedeutet, dass man zunรคchst eine Dienstleistung in Anspruch nimmt (zum Beispiel hauswirtschaftliche Unterstรผtzung), die Abrechnung dann aber nicht selbst bezahlt, sondern dies รผber den Entlastungsbetrag lรคuft.

Wofรผr kann ich den Entlastungsbetrag konkret nutzen?

  1. Hauswirtschaftliche Versorgung:
    Dazu gehรถren alle Tรคtigkeiten im Haushalt, etwa Einkaufen, Putzen, Waschen oder die Essenszubereitung, sofern sie pflegebedรผrftigen Personen zugutekommen.
  2. Betreuungsleistungen:
    Hierunter fallen Begleitungen zum Arzt, gemeinsame Spaziergรคnge, Beschรคftigungen zuhause oder Ausflรผge. Kurz gesagt: Alle Formen der Betreuung, die die pflegebedรผrftige Person unterstรผtzen und gleichzeitig entlasten.

Besonderheiten gelten in den Bundeslรคndern

Obwohl das รผbergeordnete Prinzip bundesweit gleich ist,ย regelt jedes Bundeslandย bestimmte Details selbst. So existieren in manchen Bundeslรคndern zusรคtzliche Mรถglichkeiten, den Entlastungsbetrag zu verwenden. Ein Beispiel ist die sogenannteย Nachbarschaftshilfe:

  • Hier kรถnnen sich Personen aus dem Umfeld (z. B. Nachbarn), die eine kurze Schulung absolviert und eine sogenannte Institutionskennziffer beantragt haben, anrechnen lassen.
  • Sie erbringen Betreuungs- oder hauswirtschaftliche Leistungen und rechnen diese dann รผber den Entlastungsbetrag ab.

Diese Option besteht jedochย nicht in allen Bundeslรคndernย oder kann dort mit abweichenden Voraussetzungen verbunden sein. Interessierte sollten sich deshalb gezielt bei ihrer Pflegekasse oder den Pflegestรผtzpunkten der jeweiligen Region erkundigen.

Wie wird der Entlastungsbetrag โ€žangespartโ€œ und รผbertragen?

Ein wesentlicher Vorteil des Entlastungsbetrags besteht darin, dass er sich โ€žanspartโ€œ, wenn man ihn nicht oder nur teilweise nutzt. Das bedeutet, dass monatlich 131 Euro (bzw. bis 2022: 125 Euro) in einem imaginรคren โ€žTopfโ€œ bei der Pflegekasse gesammelt werden.

Diese angesparten Mittel verfallenย nichtย am Ende des Monats, sondern kรถnnen im gleichen Kalenderjahr jederzeit abgerufen werden, sofern man einen anerkannten Anbieter beauftragt.

Wichtig: Nicht genutzte Betrรคge eines Kalenderjahres lassen sich ins darauffolgende Jahr mitnehmen. Allerdings verfallen sieย spรคtestens zum 30. Juniย des Folgejahres. Das bedeutet zum Beispiel: Restguthaben aus 2023 kann man noch bis Ende Juni 2024 verwenden. Danach verfรคllt es.

In welcher Reihenfolge wird der Entlastungsbetrag verrechnet?

Wenn man mit der Nutzung des Entlastungsbetrags erst im Laufe des Jahres beginnt, stellt sich oft die Frage, ob รคltere, angesammelte Betrรคge verloren gehen. In der Regel verrechnen die Pflegekassen zuerstย die รคlteren Summen. So wird sichergestellt, dass nichts ungenutzt verfรคllt, solange man rechtzeitig Leistungen in Anspruch nimmt.

Kรถnnen auch andere Kosten โ€žzweckentfremdetโ€œ รผbernommen werden?

Obwohl der Name โ€žEntlastungsbetragโ€œ vor allem auf Betreuungs- und hauswirtschaftliche Tรคtigkeiten hindeutet, kann man ihnย unter bestimmten Bedingungenย auch fรผr andere Kosten rund um die pflegerische Versorgung einsetzen. Beispiele sind:

  • Eigenanteile bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege (stationรคr): Bei einer vorรผbergehenden Unterbringung in einem Pflegeheim fallen hรคufig Kosten an, die man selbst tragen muss. Diese Eigenanteile lassen sich รผber den Entlastungsbetragย abrechnen.
  • Tagespflege: Auch hier entstehen neben den Pflegesรคtzen diverse Eigenanteile oder Fahrtkosten zur Tagespflegeeinrichtung, die man mit dem Entlastungsbetragย teilweise deckenย kann.

Wichtig ist, dass diese Kostenย in einem direkten Zusammenhangย mit der pflegerischen Versorgung stehen. Fahrtkosten zu Arztterminen oder ร„hnliches sind dagegenย nichtย abgedeckt, wenn sie losgelรถst von einer Leistung wie Tages- oder Kurzzeitpflege anfallen.

Lohnt sich eine rรผckwirkende Abrechnung?

Manche Pflegekassen zeigen sich bei der nachtrรคglichen Abrechnung von angefallenen Kosten kulant. Offiziell jedoch wird der Entlastungsbetrag immer nur fรผr solche Leistungen gewรคhrt, die zeitnah erbracht und abgerechnet werden.

Sollte es einmal vorkommen, dass man im vergangenen Jahr Pflegeleistungen (z. B. Kurzzeitpflege) selbst bezahlt hat und jetzt feststellt, dass noch ein Budget im Entlastungsbetrag vorhanden ist, kann man versuchen,ย auf Kulanzbasisย eine rรผckwirkende Erstattung zu beantragen. Ein Rechtsanspruch besteht hierfรผr in der Regel jedoch nicht.

Zusammenfassung

  • Der Entlastungsbetrag betrรคgt ab 2023 monatlich 131 Euro und steht allen Menschen mit einem Pflegegrad zu.
  • Er dient zur Finanzierung von hauswirtschaftlichen Dienstleistungen oder Betreuungsleistungen und wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern direkt รผber anerkannte Dienstleister abgerechnet.
  • Nicht genutzte Gelder kรถnnen ins nรคchste Jahr รผbertragen werden, verfallen jedoch spรคtestens zum 30. Juni des Folgejahres.
  • In manchen Bundeslรคndern ist die Abrechnung auch รผber Nachbarschaftshilfe oder รคhnliche Angebote mรถglich, sofern bestimmte Bedingungen erfรผllt sind.
  • Eigenanteile bei Tages-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege (stationรคr) kรถnnen zum Teil รผber den Entlastungsbetrag gedeckt werden.
  • Fรผr rรผckwirkende Erstattungen lohnt ein Kulanzantrag bei der Pflegekasse, auch wenn kein automatischer Anspruch besteht.

Indem man sich frรผhzeitig informiert, welche Dienstleister im eigenen Bundesland anerkannt sind und welche Leistungen infrage kommen, lassen sich wertvolle Entlastungen und Vorteile in Anspruch nehmen. Gerade vor dem Hintergrund steigender Pflegekosten sollte man diese Mรถglichkeit keinesfalls ungenutzt lassen.