Menschen zweiter Klasse: Hartz IV Beziehende haben faktisch nichts vom Pflegegeld
Wer seinen Wohnsitz in Bayern hat, kann seit Mai 2018 das sog. Landes-Pflegegeld beantragen. Der Zuschuss wird zusรคtzlich zum regulรคren Pflegeld gewรคhrt. Insgesamt 1000 EUR wird pro Jahr gezahlt und soll eine Art Anerkennung fรผr Pflegende sein, die ihre Angehรถrigen betreuen. Diese Anerkennung soll jedoch nicht fรผr Hartz IV Beziehende gelten. Nach Meinung der Bundesagentur fรผr Arbeit sei das Pflegegeld “nicht zweckgebunden”. Daher wird es komplett bei Hartz IV angerechnet. Diese Tatsache fรผhrt zu heftiger Kritik!
In Bayern kรถnnen Menschen, die mindestens Pflegegrad 1 oder 2 haben, einen Antrag auf 1000 EUR Pflegegeld im Jahr stellen. Das Geld soll an die Pflegenden weitergereicht werden. Doch Personen, die dies wirklich gebrauchen kรถnnen, haben nichts davon. Das Jobcenter will dieses Geld auf die Leistungen anrechnen.
Jobcenter will das Geld mit Hartz IV-Leistungen verrechnen
Gerade bei der Hauptzielgruppe dieses Zuschusses kommt das Geld aber nun nicht an. Das Jobcenter will das Geld komplett an die Hartz IV-Leistungen anrechnen. Die Begrรผndung: Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden und kann somit auch zur Existenzsicherung genutzt werden.
Sรถder vertritt die Meinung: โWir wollen, dass das Pflegegeld auch die Schwรคchsten erreicht. Es soll an alle ausgezahlt werden.โ Doch ausgerechnet die SPD kรถnnte einen Strich durch die Plรคne des CSU-Politikers machen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) unterstรผtzt nรคmlich die Anrechnung des Pflegegeldes.
Wahlkampf steckt hinter den Meinungsverschiedenheiten
Rechtsanwรคltin Regina Deterning bewertet die politischen Meinungsverschiedenheiten als Machtkampf. Ihrer Meinung nach mรถchte die CSU โGeschenke verteilenโ und so die Gunst der Wรคhler erhalten. Die SPD versucht dies zu vereiteln. Traurig ist es, dass so wieder das Wichtigste aus den Augen verloren geht: Das Wohl der Bedรผrftigen, die die zusรคtzlichen Leistungen gut gebrauchen kรถnnten.
Rechtslage wird vom Bundessozialgericht geprรผft
Das letzte Wort darรผber, ob Pflegegeld angerechnet werden soll oder nicht, ist noch nicht gesprochen. Die Rechtslage muss vorerst รผberprรผft werden. Dies kann allerdings einige Zeit dauern, denn die ersten Klagen von Betroffenen kรถnnen erst ab Ende des Jahres eingereicht werden. Zu diesem Zeitpunkt dรผrfte das Thema in der Politik selbst bereits nicht mehr relevant sein.
+++ Achtung: Der Artikel stammt von 2018, wird allerdings derzeit in den sozialen Medien geteilt. Mittlerweile wird das Landespflegegeld in Bayern nicht mehr angerechnet! +++
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