Wenn Sie Ihre Renten oder Sozialleistungen nachträglich ausgezahlt bekommen und Sie ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet haben, dann ist Ihr Geld in Gefahr. Das kann schnell passieren, da die Bearbeitung von Anträgen bei Behörden oftmals länger dauert. Worauf Sie achten müssen und was Sie unternehmen können, das erklären wir in diesem Beitrag.
Nachzahlungen überschreiten den Freibetrag
Wenn Sie Leistungen wie Wohngeld, Kindergeld. Bürgergeld oder Renten beantragen, dann kommt es vor, dass diese rückwirkend bewilligt werden. Sie bekommen dann nicht nur die Zahlung, die ansteht, sondern darüber hinaus die Summe aus den Vormonaten.
Die erste Zahlung ist in solchen Fällen besonders hoch; bei einem P-Konto bedeutet das schnell, dass der Freibetrag überschritten wird. Der Pfändungsschutz gilt aber nur für den Freibetrag; alles, was darüber hinaus geht, dürfen Gläubiger pfänden, und das werden sie auch tun.
Die Bescheinigung freistellen
Die Pfändungen können Sie verhindern, indem Sie die entsprechenden Zahlungen von der zuständigen Behörde freistellen lassen. Suchen Sie frühzeitig eine gemeinnützige Schuldnerberatungsstelle auf, bitten Sie die Verbraucherzentrale um Rat oder wenden Sie sich an Sozialverbände wie den SoVD.
Die Bescheinigung ist verpflichtend
Der Paragraf 903, Abs 2 ZPO verpflichtet die zuständigen Stellen, Ihnen eine solche Bescheinigung auszustellen über die ausgezahlten Leistungen. Allerdings bescheinigen die jeweiligen Behörden in der Regel nur die von ihnen getragenen Leistungen. Deshalb enthält das Schreiben bisweilen nicht alle Erhöhungen auf den Freibetrag, die Ihnen zustehen.
Prüfen Sie, welche Leistungen von wem kommen
Prüfen Sie also genau, welcher Träger welche unpfändbaren Leistungen zahlt. Denn auch von diesen anderen Behörden brauchen Sie eigene Bescheinigungen. Hier helfen gemeinnützige Schuldnerberatungsstellen, die Ihnen Gesamtbescheinigungen ausstellen.
Die Beratungsstellen haben Musterbescheinigungen, die Sie umgehend ihrer Bank geben sollten, und diese erhöht dann den Freibetrag auf dem P-Konto.
Eine solche Bescheinigung dürfen auch Rechtsanwälte und Steuerberater ausstellen. Diese lassen sich ihre Arbeit aber bezahlen und verlangen eine Gebühr. Das gilt auch für gewerbliche Schuldnerberatungsstellen.
Bescheinigung durch das Vollstreckungsgericht
Wenn Sie nicht rechtzeitig eine kostenfreie Bescheinigung erhalten, dann können Sie einen Antrag auf „ersatzweise Bescheinigung“ stellen. Zuständig ist dann das Vollstreckungsgericht, also das Amtsgericht an ihrem Wohnort. Dieses ist gesetzlich verpflichtet, die Erhöhung der Freibeträge zu bescheinigen.
Dafür müssen Sie zuvor bei mindestens einer Stelle erfolglos versucht haben, eine Bescheinigung zu erhalten und darauf verweisen, dass Sie als Überschuldeter keine kostenpflichtige Bescheinigung einholen müssen.
Als erfolgloser Versuch gilt auch, wenn die zuständige Behörde in der Bescheinigung nicht alle ihre Beträge genannt hat, die den Freibetrag erhöhen.
Was tun, wenn die Bank sich weigert?
Was tun Sie, wenn Ihr Kreditinstitut sich weigert, die vorgelegte Bescheinigung zu akzeptieren und den Freibetrag nicht erhöht? In diesem Fall sollten Sie sofort Beratung einholen und Kontakt zur Verbraucherzentrale suchen. Sie können auch beim Amtsgericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Bank stellen.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.