Petition: Keine Kindergeldanrechnung bei Hartz IV

Lesedauer 2 Minuten

Die gegen-hartz.de Redaktion unterstützt folgende Petition: Mit der Petition soll erreicht werden, dass § 11 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) dahingehend geändert wird, dass Kindergeld und Unterhaltszahlungen von volljährigen Kindern bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II nicht als Einkommen angerechnet werden.

Begründung:
Die Anrechnung des Kindergeldes bei ALG II führt dazu, dass Kindergeld und Unterhaltszahlungen von volljährigen Kindern dazu dienen den Lebensunterhalt der Bedarfsgemeinschaft zu sichern. Dies war bestimmt nicht bei der Einführung dieser Mittel so gedacht.

Es ist schon erstaunlich, wie unterschiedlich die Anrechnung des Kindergeldes als Einkommen des Leistungsberechtigten in den einzelnen Ämtern gehandhabt wird. Nach § 82 Abs. 1 Satz 2 SGB XII sei bei Minderjährigen das Kindergeld dem jeweiligen Kind als Einkommen zuzurechnen. Ist dann nicht das Kindergeld bei Volljährigen erst recht als Einkommen des Kindes anzurechnen? Vor allem, wenn man bedenkt, was eine Ausbildung heutzutage kostet. Kinder haben ein Recht auf Unversehrtheit, Würde und Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Das geht jedoch nur, wenn auch die Mittel die dem Kind zufließen, dem Kind auch zur Verfügung stehen.

Auf der einen Seite sollen volljährige Kinder so lange wie möglich im Haushalt der Eltern leben (wenn die volljährigen Kinder arbeitslos sind, dürfen sie erst mit 25 Jahren ausziehen) und auf der anderen Seite wird man regelrecht dazu gezwungen die gemeinsame Haushaltsführung aufzugeben, da man sonst nicht in der Lage ist dem Kind Unterhalt in Form vom Kindergeld zu leisten (wenn die volljährigen Kinder in der Ausbildung sind). Denn nach dem Gesetz vom 01.10.2005 bekommen lediglich, die volljährigen Kinder das Kindergeld ausgehändigt, die nicht mehr im gemeinsamen Haushalt leben.

Ich verstehe, was dieses Gesetz bezwecken sollte. Jedoch wurden wieder Randgruppen, d.h. Alleinerzeihende mit Kindern, für die ihre Väter nicht einmal Unterhalt zahlen bzw. noch nie gezahlt haben, Behinderte, Studenten und Auszubildende und andere, bestraft. Die Menschen, die man eigentlich treffen wollte, die nicht gewillt sind zu arbeiten, ziehen nun wieder ihren Nutzen aus dem neuen Gesetz. Zwar hat der Staat viel Geld so eingespart, aber von Menschen, die für ihre wirtschaftliche und soziale Situation nichts können.

Ich möchte auch an die Menschen appellieren, die noch Arbeit haben, denn heutzutage kann jeder schneller als man selber für möglich hält, in eine Situation hineingeraten, in dem man sich Gesetzen gegenübergestellt sieht, die es auf die Schwächsten unserer Gesellschaft abgesehen hat: unsere Kinder. (gültig bis zum 28. August 2007)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...