Kommunen fordern pauschalisierte Unterkunftskosten für Hartz IV-Bezieher
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert pauschalisierte Unterkunftskosten für Hartz IV Bezieher. Gegenüber der "Paussauer Neuen Presse" argumentierte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, die Fallmanager in Jobcentern würden entlastet werden. Ferner würde ein Anreiz für Arbeitslosengeld II (ALG II) Bezieher geschaffen werden, bei den Heiz- und Betriebskosten zu sparen. Gerd Landsberg gegenüber der PNP: "Die Fallmanager in den Jobcentern sind viel zu sehr mit Vorgängen wie der Berechnung der Unterkunftskosten belastet". Herr Landsberg scheint sich in der Beziehung nicht ganz so gut auszukennen, wenn er in diesem Zusammenhang von "Fallmanagern" spricht. Fallmanager in den Jobcentern sind nicht für die Berechnung der Wohn- und Heizkosten zuständig, sondern für die persönliche Betreuung der Arbeitssuchenden. Aber das nur am Rande bemerkt.
Im Grundsatz geht es darum, nur noch Pauschalen für die Wohn- und Heizkosten zu vergeben. Landsberg fordert einen Abbau von der Verwaltung und fordert diese von der Bundesregierung ein. Zeitbindene Einzelfallprüfungen würden "unnötig" Verwaltungskraft binden. "Hier sollte der Ansatz der Koalitionsvereinbarung, die Mittel weitgehend pauschal zu bezahlen, konsequent umgesetzt werden", so Landsberg. Ferner würden Hartz IV Betroffene dazu angehalten sein, bei den Heizkosten zu sparen, da ja nur noch Pauschalen zur Verfügung stehen würden.
Doch was geht es eigentlich? Bund und Länder hatten im Vermittlungsverfahren verabredet, die Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten des SGB II (Hartz IV) dauerhaft zu Gunsten des Bundes zu verändern. Der Bund beteiligt sich an den kommunalen Kosten für Unterkunft und Heizung im SGB II mit derzeit 29,1 Prozent pro Jahr. Über 70 Prozent tragen die Kommunen. Bei einer fairen Lastenteilung müsste auf die tatsächlich entstehenden Kosten abgestellt werden. Obwohl die Zahl der Leistungsempfänger rückläufig ist, steigen die Ausgaben rapide an, weil insbesondere die Energiekosten (Heizung und Strom) explodieren. Nun versuchen die Kommunen dauerhaft an den Unterkunftskosten zu sparen. So jedenfalls ist der Vorstoß aus unserer Sicht von Landsberg zu verstehen.
Doch die Folgen für Hartz IV Bezieher sind eindeutig. Von den ca. 177 000 Gerichts-Verfahren an den Sozialgerichten sind über zwei Drittel mit der Frage nach den gerechten Unterkunftskosten beschäftigt. "Eine pauschalierte Gewährung der Leistungen würde nicht nur den Fallmanagern mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben geben, sondern hätte auch den Effekt, die Selbstbestimmung der Leistungsempfänger zu stärken", so Gerd Landsberg.
Wenn die Betroffenen vor Gericht ziehen, weil ihnen die Berechnung der Leistungen der Kosten der Unterkunft (KdU) nicht schlüssig sind, dann soll eine Pauschalierung der KdU-Leistungen nicht etwa für Gerechtigkeit sorgen, sondern lediglich dafür, dass sowohl Sachbearbeiter der ARGEn als auch Richter der Sozialgerichte weniger Arbeit haben. Eine Pauschalisierung bringt keine neue Gerechtigkeit, sondern entlässt die Menschen in die Ungerechtigkeit. Eine Pauschale, die sich zwar an den örtlichen Gegebenheiten angepasst hat, verhindert die wichtige Einzelfallentscheidung, die auch die persönliche Situation beispeilsweise einer Familie im Blick hat. Bei Pauschalen könnten sich Betroffene nicht mehr zur Wehr setzen.
Eine andere Kritik an den Pauschalen kommt von Lutz Freitag, Präsident der GdW. Freitag gibt zu bedenken, dass viele Hartz IV Empfänger aufgrund der Pauschalierung gezwungen wären in billigere Wohnungen umzuziehen oder sind nicht mehr in der Lage die komplette Miete zu übernehmen, da das Geld beispielsweise fürs Essen ausgegeben wurde. Bei der Übernahme der tatsächlichen Mietkosten wird ja schon auf eine angemessene Miete geachtet. Das Prinzip der Deckung der Lebenshaltungskosten würde ein weiteres Mal verletzt werden. (30.12.2009)
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