Kommunen fordern pauschalisierte Unterkunftskosten fรผr Hartz IV-Bezieher
Der Deutsche Stรคdte- und Gemeindebund fordert pauschalisierte Unterkunftskosten fรผr Hartz IV Bezieher. Gegenรผber der "Paussauer Neuen Presse" argumentierte der Hauptgeschรคftsfรผhrer des Deutschen Stรคdte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, die Fallmanager in Jobcentern wรผrden entlastet werden. Ferner wรผrde ein Anreiz fรผr Arbeitslosengeld II (ALG II) Bezieher geschaffen werden, bei den Heiz- und Betriebskosten zu sparen. Gerd Landsberg gegenรผber der PNP: "Die Fallmanager in den Jobcentern sind viel zu sehr mit Vorgรคngen wie der Berechnung der Unterkunftskosten belastet". Herr Landsberg scheint sich in der Beziehung nicht ganz so gut auszukennen, wenn er in diesem Zusammenhang von "Fallmanagern" spricht. Fallmanager in den Jobcentern sind nicht fรผr die Berechnung der Wohn- und Heizkosten zustรคndig, sondern fรผr die persรถnliche Betreuung der Arbeitssuchenden. Aber das nur am Rande bemerkt.
Im Grundsatz geht es darum, nur noch Pauschalen fรผr die Wohn- und Heizkosten zu vergeben. Landsberg fordert einen Abbau von der Verwaltung und fordert diese von der Bundesregierung ein. Zeitbindene Einzelfallprรผfungen wรผrden "unnรถtig" Verwaltungskraft binden. "Hier sollte der Ansatz der Koalitionsvereinbarung, die Mittel weitgehend pauschal zu bezahlen, konsequent umgesetzt werden", so Landsberg. Ferner wรผrden Hartz IV Betroffene dazu angehalten sein, bei den Heizkosten zu sparen, da ja nur noch Pauschalen zur Verfรผgung stehen wรผrden.
Doch was geht es eigentlich? Bund und Lรคnder hatten im Vermittlungsverfahren verabredet, die Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten des SGB II (Hartz IV) dauerhaft zu Gunsten des Bundes zu verรคndern. Der Bund beteiligt sich an den kommunalen Kosten fรผr Unterkunft und Heizung im SGB II mit derzeit 29,1 Prozent pro Jahr. รber 70 Prozent tragen die Kommunen. Bei einer fairen Lastenteilung mรผsste auf die tatsรคchlich entstehenden Kosten abgestellt werden. Obwohl die Zahl der Leistungsempfรคnger rรผcklรคufig ist, steigen die Ausgaben rapide an, weil insbesondere die Energiekosten (Heizung und Strom) explodieren. Nun versuchen die Kommunen dauerhaft an den Unterkunftskosten zu sparen. So jedenfalls ist der Vorstoร aus unserer Sicht von Landsberg zu verstehen.
Doch die Folgen fรผr Hartz IV Bezieher sind eindeutig. Von den ca. 177 000 Gerichts-Verfahren an den Sozialgerichten sind รผber zwei Drittel mit der Frage nach den gerechten Unterkunftskosten beschรคftigt. "Eine pauschalierte Gewรคhrung der Leistungen wรผrde nicht nur den Fallmanagern mehr Zeit fรผr ihre eigentlichen Aufgaben geben, sondern hรคtte auch den Effekt, die Selbstbestimmung der Leistungsempfรคnger zu stรคrken", so Gerd Landsberg.
Wenn die Betroffenen vor Gericht ziehen, weil ihnen die Berechnung der Leistungen der Kosten der Unterkunft (KdU) nicht schlรผssig sind, dann soll eine Pauschalierung der KdU-Leistungen nicht etwa fรผr Gerechtigkeit sorgen, sondern lediglich dafรผr, dass sowohl Sachbearbeiter der ARGEn als auch Richter der Sozialgerichte weniger Arbeit haben. Eine Pauschalisierung bringt keine neue Gerechtigkeit, sondern entlรคsst die Menschen in die Ungerechtigkeit. Eine Pauschale, die sich zwar an den รถrtlichen Gegebenheiten angepasst hat, verhindert die wichtige Einzelfallentscheidung, die auch die persรถnliche Situation beispeilsweise einer Familie im Blick hat. Bei Pauschalen kรถnnten sich Betroffene nicht mehr zur Wehr setzen.
Eine andere Kritik an den Pauschalen kommt von Lutz Freitag, Prรคsident der GdW. Freitag gibt zu bedenken, dass viele Hartz IV Empfรคnger aufgrund der Pauschalierung gezwungen wรคren in billigere Wohnungen umzuziehen oder sind nicht mehr in der Lage die komplette Miete zu รผbernehmen, da das Geld beispielsweise fรผrs Essen ausgegeben wurde. Bei der รbernahme der tatsรคchlichen Mietkosten wird ja schon auf eine angemessene Miete geachtet. Das Prinzip der Deckung der Lebenshaltungskosten wรผrde ein weiteres Mal verletzt werden. (30.12.2009)