P-Konto: So kann der Pfändungsschutz bei Schulden erhöht werden

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Wer ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) hat, kann sein Konto vor Pfändungen schützen, da ein gewisser Schutz vor Pfändungen gesetzlich vorgesehen ist. Doch wie hoch ist dieser Schutz, und wie kann er gegebenenfalls erhöht werden?

Der Grundfreibetrag

Wird ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) gepfändet, besteht ein automatischer Pfändungsschutz in Höhe von derzeit 1.410,00 Euro je Kalendermonat, was als Grundfreibetrag bezeichnet wird. Wenn in einem Monat ein geringerer Betrag auf das Konto eingeht, wird nur dieser geringere Betrag ausgezahlt.

Es gibt jedoch eine wichtige Einschränkung: Über den Grundfreibetrag können Sie auch nach Eingang von Pfändungen verfügen, beispielsweise durch Überweisungen und Lastschriften. Dabei spielt die Art der Einkünfte, der Zeitpunkt des Zahlungseingangs und die Herkunft der Gelder keine Rolle.

Mit Bescheinigung: erhöhter Freibetrag

Der automatisch gewährte Grundfreibetrag kann mithilfe einer Bescheinigung erhöht werden. Diese Möglichkeit besteht, wenn Sie in einer der folgenden Situationen sind:

Sie leben mit Kindern und/oder einem Ehepartner zusammen. Sie zahlen Unterhalt. Auf Ihrem Konto gehen Leistungen für Dritte ein, die nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld), dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII, Sozialhilfe) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) berechtigt sind.

In diesen Fällen gelten die folgenden erhöhten Freibeträge:

  • 1.937,76 Euro bei der Unterhaltspflicht gegenüber einer Person,
  • 2.231,78 Euro bei Unterhaltspflichten gegenüber zwei Personen,
  • 2.525,80 Euro bei Unterhaltspflichten gegenüber drei Personen,
  • 2.819,82 Euro bei Unterhaltspflichten gegenüber vier Personen und
  • 3.113,84 Euro bei Unterhaltspflichten gegenüber fünf oder mehr Personen.

Darüber hinaus können weitere Zahlungseingänge als unpfändbar bescheinigt werden, darunter Kindergeld, einmalige Sozialleistungen, Leistungen aufgrund von Erkrankungen oder Behinderungen sowie Hilfen der Bundesstiftung “Mutter und Kind”.

Wo gibt es die Bescheinigung? Anlaufstellen in der Region

Eine Bescheinigung über den erhöhten Freibetrag können Rechtsanwälte, Sozialleistungsträger/Familienkassen, Arbeitgeber und Schuldnerberatungsstellen mit einer Zulassung als Insolvenzstelle ausstellen. Einige Kreditinstitute akzeptieren auch Leistungsbescheide als Nachweis für den Bezug von Leistungen.

Was wird für die Bescheinigung / Freigabeentscheidung benötigt?

Zur Bescheinigung eines erhöhten Freibetrags sind Nachweise erforderlich, darunter Belege über tatsächlich geleistete Unterhaltszahlungen, Leistungsbescheide überlaufender Sozialleistungen und Nachweise über den Bezug von Kindergeld.

Individuelle Kontofreigabe nach Pfändungstabelle

Wenn die monatlichen Einkünfte den automatisch geschützten Grundfreibetrag oder den bescheinigten Freibetrag überschreiten, müssen P-Konto-Inhaber eine individuelle Kontofreigabe gemäß der Pfändungstabelle beim Vollstreckungsgericht bzw. der Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers beantragen. Dies ermöglicht eine genauere Anpassung des Pfändungsschutzes.

Ein Antrag auf besonderen Pfändungsschutz kann auch gestellt werden, wenn zusätzliche Kosten aufgrund von Gesundheits- oder Berufsgründen anfallen.

Was passiert, wenn mein Konto überzogen ist? Darf meine Bank dann Geld einbehalten oder eine Kreditrate weiter abbuchen?

Nach der Umwandlung in ein P-Konto muss die Bank Ihnen den unpfändbaren Teil Ihres Einkommens auszahlen. Sie können auch die Genehmigung zur Abbuchung von Kreditraten widerrufen, wenn Sie der Bank zuvor erlaubt haben, diese abzubuchen. In diesem Fall darf die Bank die Kreditraten nicht mehr von Ihrem Konto abbuchen.

Geschütztes Guthaben

Wenn das geschützte Guthaben am Ende des Kalendermonats nicht aufgebraucht ist, wird der verbleibende Restbetrag dreimal in den Folgemonat übertragen und steht Ihnen zusätzlich zum geschützten Monatsguthaben zur Verfügung. Nach Ablauf des dritten Monats müssen Sie den übertragenen Betrag jedoch ausgeben, da er andernfalls an den Pfändungsgläubiger überwiesen wird.

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