P-Konto: Diese Änderungen stehen beim Pfändungsschutzkonto an

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Das Pfändungschutzkonto kurz auch “P-Konto” genannt, schützt ein monatliches Guthaben auf dem Girokonto automatisch vor dem Zugriff von Gläubigern.

Neu sind vor allem die turnusmäßigen Anpassungen der Freibeträge zum 1. Juli 2026 – sie folgen einem gesetzlich festgelegten Mechanismus und wirken sich unmittelbar auf den Schutzumfang eines P-Kontos aus.

Weil die konkreten Zahlen für 2026 vom Bundesjustizministerium erst kurz vor dem Stichtag im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht werden, lässt sich heute vor allem sagen, wie sich die Beträge ändern, woraus sich diese Änderungen ergeben und was Kontoinhaber jetzt vorbereitend wissen sollten.

2026er Änderungen

Die Pfändungsfreigrenzen werden seit der Reform 2021 jährlich zum 1. Juli angepasst. Maßstab ist die prozentuale Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags; die neuen Beträge veröffentlicht das Bundesjustizministerium jeweils rechtzeitig im Bundesgesetzblatt.
Diese Systematik gilt selbstverständlich auch für 2026.

Für P-Konten bedeutet das: Steigen die Freigrenzen, steigt automatisch der pfändungsfreie Sockelbetrag auf dem Konto mit – rechtlich leitet er sich direkt aus § 850c ZPO ab und wird auf dem P-Konto nach § 899 ZPO auf den nächsten vollen Zehner aufgerundet. Die Anpassung ist damit keine Ermessensfrage der Bank, sondern folgt aus dem Gesetz und der jährlichen Bekanntmachung.

Was bis zum 30. Juni 2026 gilt

Aktuell gelten die im April 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Werte für den Zeitraum 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026. Der unpfändbare Grundbetrag für Arbeitseinkommen beträgt in dieser Periode 1.555,00 Euro im Monat; erst ab einem Nettoeinkommen oberhalb dieser Schwelle entstehen pfändbare Anteile.

Auf dem P-Konto wird dieser Grundbetrag aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Aufrundung auf 10-Euro-Stufen auf 1.560 Euro angehoben. Zusätzlich wurden zum 1. Juli 2025 die Zuschläge für Unterhaltspflichten sowie die Vollpfändungsgrenze angehoben; die entsprechenden Tabellen gelten bis zum 30. Juni 2026 fort.

Ab 1. Juli 2026: Wie sich der Schutzbetrag voraussichtlich verändert

Zum 1. Juli 2026 werden die Pfändungsfreigrenzen erneut angepasst. Die konkrete Höhe steht erst fest, wenn die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 im Bundesgesetzblatt erscheint; erfahrungsgemäß erfolgt dies im Frühjahr.

Für Kontoinhaber ist entscheidend: Mit der Bekanntmachung steigen – oder theoretisch auch sinken – der gesetzliche Grundfreibetrag und damit automatisch der pfändungsfreie Sockel auf dem P-Konto.

Eine gesonderte Antragstellung bei der Bank ist für die reine Sockelanpassung nicht erforderlich, weil sie sich aus § 850c i. V. m. § 899 ZPO ergibt.

Erhöhungen über den Sockel hinaus: Unterhalt, Kindergeld, Sozialleistungen

Über den Sockelbetrag hinaus kann der Schutzbetrag auf dem P-Konto erhöht werden, wenn etwa gesetzliche Unterhaltspflichten bestehen oder Kindergeld sowie bestimmte Sozialleistungen eingehen. Voraussetzung ist eine Bescheinigung durch eine anerkannte Stelle (z. B. Schuldnerberatung, Rechtsanwalt, Sozialleistungsträger), die der Bank vorgelegt wird.

Auch diese erhöhten Beträge orientieren sich an der jeweils gültigen Pfändungstabelle; mit der 2026er Anpassung ändern sich damit nicht nur die Sockelwerte, sondern auch die rechnerischen Zuschläge für Unterhalt.

Ansparen von Guthaben: Drei-Monats-Regel ist wichtig

Wer den geschützten Betrag in einem Kalendermonat nicht vollständig benötigt, profitiert weiterhin von der gesetzlichen Übertragungsregel: Nicht verbrauchtes, geschütztes Guthaben bleibt in den drei Folgemonaten zusätzlich unpfändbar und kann so angespart bzw. für größere Ausgaben genutzt werden. Diese wichtige Entlastung ist in § 899 Absatz 2 ZPO verankert und gilt unabhängig von der jährlichen Tabellenerhöhung.

Gebühren, Leistungen und Kontoführung

In 2026 dürfen Kreditinstitute für ein P-Konto keine höheren Kontoführungsentgelte verlangen als für ein vergleichbares Girokonto ohne Pfändungsschutz, und bestehende Leistungen dürfen nicht allein wegen der Umwandlung in ein P-Konto abgewertet werden.

Das hat die Verbraucherzentrale wiederholt klargestellt und überwacht entsprechende Fälle. Kontoinhaber sollten Abrechnungen prüfen und unzulässigen Entgelten widersprechen.

Ein P-Konto pro Person – und Besonderheiten bei Gemeinschaftskonten

Jede Person darf nur ein Girokonto als P-Konto führen; mehrere P-Konten sind unzulässig. Beim Kontowechsel ist es wichtig, die P-Konto-Eigenschaft des bisherigen Kontos aufheben zu lassen, bevor das neue Konto umgestellt wird.

Für Gemeinschaftskonten gelten eigenständige Schutzregeln; im Zweifel empfiehlt sich die frühzeitige Beratung, insbesondere wenn beide Kontoinhaber von Pfändungen betroffen sind.

Was Verbraucher jetzt konkret tun sollten

Bis zur Veröffentlichung der 2026er Freigrenzen empfiehlt es sich, die eigene Situation zu prüfen: Wer Unterhalt zahlt oder Kindergeld erhält, sollte sicherstellen, dass eine aktuelle Bescheinigung vorliegt, damit die erhöhten Beträge nahtlos berücksichtigt werden.

Zudem lohnt ein Blick auf wiederkehrende Zahlungen rund um den Stichtag 1. Juli: Weil die Pfändungsfreigrenzen monatlich gedacht sind, kann die terminliche Verteilung von Gehaltseingängen, Sozialleistungen oder Nachzahlungen darüber entscheiden, ob Beträge unter den Schutz fallen oder nicht. Wer größere Anschaffungen plant, kann die Drei-Monats-Regel gezielt nutzen und geschütztes Guthaben ansparen.

Die Bank passt den Sockelbetrag mit Wirksamwerden der neuen Tabelle an; bei Unklarheiten hilft der Blick in die amtliche Bekanntmachung oder eine qualifizierte Schuldnerberatung.

Fazit

Ab 2026 ändert sich beim P-Konto vor allem die Höhe der geschützten Beträge – nicht das Prinzip. Der Gesetzgeber koppelt die Freigrenzen an die steuerliche Entwicklung und veröffentlicht die neuen Zahlen jährlich, sodass der pfändungsfreie Sockel auf dem Konto automatisch folgt.

Wer seine Bescheinigungen aktuell hält, die Drei-Monats-Regel nutzt und die Entgeltpraxis seiner Bank im Blick behält, startet gut gerüstet in das neue Tabellenjahr ab 1. Juli 2026.