Opferentschädigungsgesetz (OEG) wird ab 2024 abgeschafft

Lesedauer 2 Minuten

Zum Beginn des Jahres 2024 wird das Recht der Sozialen Entschädigung in einem umfassenden Schritt neu geregelt.

Die bisherigen Gesetze des Sozialen Entschädigungsrechts, bekannt als Opferentschädigungsgesetz (OEG), werden ab dem 1. Januar 2024 aufgehoben.

Das Sozialgesetzbuch XIV wird fortan die alleinige Rechtsgrundlage für sämtliche Ansprüche im Bereich der Sozialen Entschädigung sein. Diese Neuregelung führt zu einer grundlegenden Umgestaltung und vereinheitlicht sämtliche Ansprüche und Leistungen unter einem Dach.

Was ändert sich 2024 für die Opferentschädigung?

Ab dem 1. Januar 2024 wird es für Personen, die durch eine Gewalttat körperliche oder psychische Schäden erlitten haben, einfacher, eine Entschädigung zu beantragen. Diese Änderungen bringen weitreichende Neuerungen mit sich:

Anspruchsberechtigte Personen:

  • Gewaltopfer, Terroropfer sowie deren Angehörige und Hinterbliebene haben grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung.
  • Neu ist ab 2024 die explizite Berücksichtigung von schweren psychischen Gewalttaten wie Menschenhandel oder schwerem Stalking, die zuvor nicht in den Leistungen berücksichtigt wurden.

Neue Regelungen:

  • Einführung eines Case Managements zur Begleitung und Unterstützung der Opfer während des Verfahrens, insbesondere zur Klärung des Hilfebedarfs.
  • Gesetzliche Normierung des Schockschadens für Personen, die eine Tat miterleben oder das Opfer finden und dadurch einen Gesundheitsschaden erleiden.
  • Entschädigungsanspruch für Personen, die durch die Nachricht vom Tod oder einer schweren Verletzung des Opfers gesundheitlich geschädigt werden und eine enge emotionale Beziehung zum Opfer hatten.

Leistungsverbesserungen und neue Entschädigungen:

  • Deutliche Erhöhung der Leistungen für Geschädigte und Hinterbliebene, abhängig vom Grad der Behinderung.
  • Zusätzlicher Ausgleich für berufliche Schäden, der nicht auf die Gesamtzahlung angerechnet wird.
  • Witwen und Witwer erhalten eine monatliche Entschädigungszahlung, während die Elternrente unabhängig vom Einkommen gestaltet wird, um mehr hinterbliebene Eltern anspruchsberechtigt zu machen.

Flexible Zahlungsoptionen:

  • Möglichkeit für Geschädigte und Hinterbliebene, anstelle regelmäßiger Zahlungen über fünf Jahre hinweg einen Antrag auf Abfindungsleistung zu stellen.
  • Die Strafanzeige ist nicht mehr zwingende Voraussetzung für die Leistungsgewährung, jedoch können Leistungen verweigert werden, wenn Geschädigte nicht zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen.

Internationale Unterstützung:

  • Unterstützung für Geschädigte bei Taten im Ausland, wenn der Aufenthalt bis zu einem Jahr geplant war, beispielsweise für Bildungszwecke oder freiwillige Dienste.

Nachzahlungen auf sechs Monate verteilt?

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hatte der Sozialverein Tacheles e.V. aus Wuppertal eine Stellungnahme hierzu abgegeben, die hier nachgelesen werden kann.

Tacheles hatte u.a. kritisiert, dass “Nachzahlungen, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht, nachgezahlt werden, auf sechs Monate verteilt werden sollten”. Dies hatte Tacheles als „behördlichen Vermögensraub“ kritisiert. Diese Änderungen wurden wohl “abgeblasen.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...