Der Begriff “Rente mit 63” hat sich tief eingeprägt, obwohl er rechtlich nie existierte. Gemeint sind in Wahrheit zwei unterschiedliche Altersrenten: die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre, heute abschlagsfrei frühestens mit 63–65 Jahren) und die Altersrente für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre, vorzeitig ab 63 Jahren nur mit lebenslangen Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent).
Beide Renten-Varianten sind weiterhin Gesetz; nur die einst rein abschlagsfreie Variante mit exakt 63 Jahren ist für jüngere Jahrgänge ausgelaufen, weil das Anspruchsalter seit 2012 stufenweise steigt.
Welche Jahrgänge dürfen derzeit tatsächlich noch mit 63 Jahren den Ruhestand antreten?
Für Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren bleibt der 63. Geburtstag die gesetzliche Untergrenze – unabhängig vom Geburtsjahr. Entscheidend ist, wie viele Monate zwischen dem 63. Geburtstag und der jeweiligen Regelaltersgrenze liegen; für jeden Monat fällt ein Abschlag von 0,3 Prozent an.
Wer 1964 geboren wurde, geht regulär mit 67 Jahren in Rente und müsste für einen Ruhestand zum 63. Geburtstag einen maximalen Abschlag hinnehmen. Für ältere Jahrgänge sind die Kürzungen geringer, weil ihre Regelaltersgrenze noch unter 67 Jahren liegt.
Kann man sogar vor dem 63. Geburtstag in Rente gehen?
Ja, allerdings nur mit einem amtlich festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erlaubt – je nach Jahrgang – einen Rentenbeginn bis zu drei Jahre vor dem regulären Eintrittsalter.
Für die Jahrgänge ab 1964 bedeutet das: abschlagsfreie Rente frühestens mit 65, vorzeitige Rente mit Abschlägen ab 62. Bei älteren Jahrgängen liegen beide Schwellen – analog zur allgemeinen Anhebung der Renteneintrittsalter – etwas niedriger.
Ohne Abschläge Rente mit 63?
Abschlagsfrei gelingt der vorgezogene Rentenstart nur über zwei Türen. Erstens: mindestens 45 Versicherungsjahre. Wer zum Jahrgang 1964 oder jünger gehört, kann damit frühestens mit 65 Jahren ohne Kürzung aufhören zu arbeiten; ältere Jahrgänge erreichen das Ziel noch etwas früher.
Zweitens: eine Schwerbehinderung plus mindestens 35 Beitragsjahre. Dann ist der abschlagsfreie Beginn genau zwei Jahre vor der persönlichen Regelaltersgrenze möglich. Für alle anderen Versicherten gilt: Vorzeitiger Ruhestand bleibt möglich, doch er kostet dauerhaft Geld.
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Was plant die Politik – droht das Aus für die „Rente mit 63“?
Im frisch ausgehandelten schwarz-roten Koalitionsvertrag (CDU/SPD) findet sich der Satz, dass der abschlagsfreie Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren „auch künftig möglich bleiben“ soll.
Zugleich kündigt die Union an, die abschlagspflichtige Rente ab 63 überprüfen zu wollen; intern kursiert die Idee, das Mindestalter schrittweise von 63 auf 65 Jahre anzuheben und die Abschläge neu zu staffeln.
Die SPD lehnt dies ab, während ihr Vorsitzender Lars Klingbeil in der Koalition auf eine breiter finanzierte Rentenversicherung setzt und ausdrücklich „Kürzungen bei der Rente mit 63“ zurückweist.
Ob sich die Union mit einer Verschärfung durchsetzen kann, entscheidet sich in den anstehenden Gesetzgebungsverfahren – vorerst bleibt alles beim Alten.
Fazit zur Rente mit 63
Die „Rente mit 63“ lebt – jedoch nur noch als Sammelbegriff für mehrere, teils abschlagsbewehrte Modelle. Wer heute plant, mit 63 Jahren oder früher aus dem Beruf auszusteigen, muss genau prüfen, ob genug Beitragsjahre zusammenkommen, ob ein Schwerbehindertenstatus vorliegt und welche Abschläge hinnehmbar sind.
Politisch steht besonders die abschlagspflichtige Variante im Feuer, während der abschlagsfreie Ruhestand nach 45 Jahren vorerst unangetastet bleibt. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte die eigenen Versicherungszeiten regelmäßig durch die Rentenkasse bestätigen lassen und jede Reformdebatte aufmerksam verfolgen.