Offener Brief an den Landrat des Offenbacher Kreises
Sehr geehrter Herr Walter,
zunächst einmal sind wir erfreut darüber, dass nun endlich eine Erklärung Ihrerseits zu der Diskussion um die Zusammenarbeit des Sozialamtes der Stadt Offenbach und des privaten TV Senders SAT 1 vorliegt.
Etwas überrascht sind wir allerdings, wenn Sie eine Medienzusammenarbeit im Rahmen von Verbraucherschutz, Archäologie oder Gesundheitsschutz mit der Rolle des Sozialamtes bei der von SAT 1 in Auftrag gegebenen Produktion vergleichen. Wir sind der Auffassung das Sozialämtern eine besondere Verantwortung bezüglich des Datenschutzes der im Rahmen ihrer Arbeit gewonnenen Erkenntnissen obliegt. Auch an die charakterlichen Fähigkeiten der Mitarbeiter von Sozialämtern darf der Bürger hohe Anforderungen stellen. Eine klischeehafte Vorverurteilung und ein Schubladendenken, wie sie in dieser Sendung, nicht etwa, wie Sie ausführen, von Laiendarstellern sondern von Mitarbeitern Ihres Kreises gezeigt wurden, sind untragbar.
Gerade wenn Sie mit Ihrer Genehmigung dieser Sendung die Mitarbeit der Sozialbehörden in Ihrem Kreis transparenter machen wollten, verstehen wir nicht, wieso Sie die Sendung nicht sofort nach Ausstrahlung der ersten Folge gestoppt haben. Auch verwundert uns, dass die endgültige Freigabe der Reihe offensichtlich ohne Kenntnis der fertigen Serie erfolgt ist.
Da Ihnen die schriftliche Zusage der Produktionsgesellschaft für die Verantwortung und ordnungsgemäßen Durchführung der Dreharbeiten vorliegt, hätten Sie die Freigabe der Sendung sofort zurückziehen müssen. Ihre Fürsorgepflicht als Landrat erstreckt sich nicht nur auf die in Ihrem Zuständigkeitsbereich beschäftigten sondern auch über die Sozialhilfeempfänger im Kreis Offenbach.
Insofern wäre und ist es Ihnen bis heute möglich, die Zustimmung zu der Ausstrahlung zurückzunehmen, da die Produktionsfirma der Ihnen gemachten Zusage nicht nachkommt. Eine einfache Weitergabe des schwarzen Peters an die Produktionsfirma nimmt den Kreis Offenbach nicht aus der Verantwortung. Nachdem z.B. in der ersten Folge die Unkenntlichmachung des türkischen Hartz IV Empfänger nicht durchgehend erfolgte, sie anhängendes Szenenfoto, hätte die Sendung sofort gestoppt werden müssen.
Solange Sie an Ihrer Zustimmung zur Ausstrahlung festhalten, sind Sie stellvertretend für den Kreis Offenbach mit in der Verantwortung. Ihre jetzige halbherzige Kritik an der Sendung, die offensichtlich als Schadensbegrenzung gedacht ist, wird daran nichts ändern.
Wir fordern Sie auf Ihre Fürsorgepflicht gegenüber den Bürgern des Kreises Offenbach nachzukommen und die Genehmigung der Ausstrahlung mit sofortiger Wirkung zurück zu ziehen. Mit freundlichen Grüßen, Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz- (01.09.2008)
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