Nur 72 Stunden Zeit für Bürgergeldgesetz – Experte: Das ist ein Skandal

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Die Bundesregierung hat kürzlich durch ihr Vorgehen im Zusammenhang mit einem neuen Gesetzesentwurf die Aufmerksamkeit auf sich gezogen.

Besonders brisant ist dabei die extrem kurze Frist, die Tacheles e.V. und Sozialverbänden zur Verfügung gestellt wurde, um eine Stellungnahme abzugeben.

Dies wirft viele Fragen auf – sowohl hinsichtlich der Transparenz und Fairness des Gesetzgebungsprozesses als auch im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Lebensrealität von Bürgergeld-Beziehern.

Dr. Anhalt, Experte für Sozialrecht und Redaktionsmitglied von “Gegen Hartz”, zeigt die problematische Vorgehensweise der Bundesregierung auf und nennt sie  “einen Skandal”.

Warum ist eine 72-Stunden-Frist problematisch?

72 Stunden – insbesondere über ein Wochenende – sind kaum ausreichend sind, um auf ein hochkomplexes Gesetzesvorhaben in angemessener Weise zu reagieren.

Die betroffenen Verbände und Organisationen, darunter auch der Verein Tacheles e.V., hatten gerade einmal drei Tage Zeit, um eine Stellungnahme zu einem Gesetz zu verfassen, das weitreichende Veränderungen im Bereich der Bürgergeldgesetze und Arbeitsförderung vorsieht.

Dabei handelt es sich keineswegs um eine einfache Gesetzesänderung, sondern um eine Reform mit massiven Auswirkungen auf die Lebenssituation von Millionen von Bürgergeldbeziehern.

Die Tatsache, dass diese Frist mitten ins Wochenende fiel, erschwert die Angelegenheit zusätzlich.

An Wochenenden sind viele Büros geschlossen, was die Arbeitskapazitäten der Verbände weiter einschränkt. Eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Gesetz und die Formulierung einer präzisen Stellungnahme werden so nahezu unmöglich.

Worum geht es bei dem Gesetz zur Modernisierung der Arbeitsförderung?

Das angesprochene Reform ist die sogenannte „Neuregelungen im SGB II und SGB III zur Umsetzung von Vorhaben der Wachstumsinitiative im Bereich Arbeitsmarkt“

Hierbei geht es um gravierende Änderungen, die insbesondere härtere Sanktionen und strengere Zumutbarkeitskriterien betreffen.

Auch das Melden von Verdachtsfällen bei Schwarzarbeit an die Zollbehörden soll zukünftig eine Rolle spielen.

Diese Änderungen greifen tief in das Leben von Arbeitslosen und Arbeitssuchenden ein und könnten deren finanzielle und soziale Situation noch weiter verschlechtern.

Es ist also von Bedeutung, dass diese Änderungen von den betroffenen Verbänden und Organisationen sorgfältig geprüft und bewertet werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Rechte und Interessen der Betroffenen ausreichend dargelegt werden.

Verstößt die kurze Frist gegen bestehende Vorschriften?

Ja, die Fristsetzung verstößt gegen die gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien. Diese besagt klar, dass den betroffenen Organisationen und Verbänden eine angemessene Zeit zur Verfügung gestellt werden muss, um eine Stellungnahme abzugeben.

Diese Regelung dient dazu, eine fundierte und sachgerechte Beteiligung am Gesetzgebungsprozess zu ermöglichen und sicherzustellen, dass alle relevanten Perspektiven berücksichtigt werden.

Eine Frist von nur drei Tagen, die zudem an einem Wochenende endet, steht in direktem Widerspruch zu dieser Anforderung. Dr. Anhalt betont, dass diese Praxis „mit Füßen getreten“ wurde – eine klare Verletzung der Grundsätze der fairen und transparenten Gesetzgebung.

Welche Folgen hat die kurze Frist für die betroffenen Verbände?

Durch die extrem verkürzte Frist geraten die betroffenen Organisationen massiv unter Druck.

Es ist ihnen so praktisch unmöglich, eine fundierte und umfassende Analyse des Gesetzes vorzunehmen. Dies führt unweigerlich zu unzureichenden oder gar ausbleibenden Stellungnahmen, was wiederum der Bundesregierung die Möglichkeit bietet, “im Nachhinein zu behaupten, die betroffenen Verbände hätten zugestimmt oder keine Einwände erhoben”, so Anhalt.

Dieses Vorgehen untergräbt nicht nur die demokratischen Prinzipien des Gesetzgebungsverfahrens, sondern setzt die Interessenvertretungen der Betroffenen – also die Arbeitslosen und Arbeitssuchenden – in eine schwache Position.

Die Verbände, die sich für die Rechte dieser Menschen einsetzen, können ihre Aufgabe kaum noch wahrnehmen, wenn ihnen nicht die notwendige Zeit zur Verfügung steht, um die Auswirkungen des Gesetzes zu bewerten.

Aus diesem Grund haben einige Sozialverbände und auch Tacheles in einer Protestnote dieses Vorgehen kritisiert und begründet, warum sie keine Stellungnahme abgeben werden.

Handelt es sich um eine gezielte Strategie der Bundesregierung?

Dr. Anhalt äußert den Verdacht, dass die Bundesregierung “absichtlich eine so kurze Frist gesetzt hat, um eine fundierte Prüfung des Gesetzes zu verhindern”.

Dies sei seiner Ansicht nach “keine bloße Unprofessionalität, sondern eine bewusste Entscheidung, um die betroffenen Verbände und Organisationen von einer angemessenen Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren auszuschließen”. Er spricht in diesem Zusammenhang von einem „Skandal“.

In der Tat erweckt das Vorgehen der Bundesregierung den Eindruck, dass eine kritische Auseinandersetzung mit dem Gesetz bewusst verhindert werden soll. Dies wirft nicht nur Fragen zur Transparenz des Gesetzgebungsprozesses auf, sondern auch zur sozialen Verantwortung der Bundesregierung gegenüber den von dem Gesetz betroffenen Menschen.

Was sind die langfristigen Konsequenzen eines solchen Vorgehens?

Sollten solche Praktiken zur Norm werden, droht der Gesetzgebungsprozess in Deutschland massiv an Qualität und Legitimität zu verlieren. Eine faire und transparente Gesetzgebung ist eine der Grundsäulen des Rechtsstaats, und wenn diese Prinzipien aufgeweicht werden, leidet die gesamte Gesellschaft darunter.

Die Interessen der Schwächsten – in diesem Fall der Bürgergeldbeziehern und Arbeitssuchenden – könnten zunehmend ignoriert werden, wenn ihre Fürsprecher im Gesetzgebungsprozess nicht mehr ausreichend Gehör finden. Dies birgt die Gefahr, dass Gesetze, die tief in das Leben von Menschen eingreifen, ohne eine echte Beteiligung der Betroffenen verabschiedet werden..