Der Mindestlohn in Deutschland liegt zurzeit bei 9,35 Euro pro Stunde. Körperlich, geistig oder psychisch beeinträchtigte Personen arbeiten oft jahrelang in so genannten „Behinderten“-Werkstätten. Dort erhalten sie lediglich 1,20 Euro „Motivationsgeld“ pro Stunde.
Ungleichbehandlung statt Inklusion
Die etwa 300.000 Beschäftigten in deutschen Werkstätten erhalten durchschnittlich 214 Euro im Monat. Während „normale“ Angestellte in den Werkstätten mindestens für den Mindestlohn arbeiten, erhalten beeinträchtigte Beschäftigte lediglich ein so genanntes „Motivationsgeld“ für ihre Arbeit.
Um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, sind sie zwangsläufig auf Hartz IV angewiesen. Und das bringt nicht nur zusätzliche gesellschaftliche Stigmatisierung, sondern auch einen hohen bürokratischen Aufwand mit sich. Außerdem wird jeder Zuverdienst, der über 158 Euro hinausgeht bei von Grundsicherung Betroffenen eingezogen und steht diesen nicht zur Verfügung.
Klagen bisher ohne Erfolg – Arbeitsgemeinschaft entwickelt neue Konzepte
Die Arbeitsgerichte haben Klagen auf gleiche Bezahlung bisher abgewiesen. Weder sei die Aufgabe der Werkstatt, noch die der Betroffenen mit den Rechten und Pflichten „normaler“ Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt vergleichbar. Die Werkstattbetreiber argumentieren genau so: Die Leistungsfähigkeit sei nicht gegeben, um eine analoge Bezahlung zu rechtfertigen. Doch die Werkstätten sind ein riesen Geschäft.
Viele in Werkstätten beschäftigte Betroffene verfügen außerdem über Ausbildungen und Kenntnisse wie „normale“ Arbeitnehmer auch. Sie erhalten aufgrund ihrer Beeinträchtigung trotzdem keine angemessene Anstellung auf dem Arbeitsmarkt. Eine Arbeitsgemeinschaft des Ministeriums für Arbeit und Soziales soll nun Konzepte für ein neues Entgeldsystem schaffen, dass eine gerechtere Bezahlung der betroffenen ermöglicht und prüft, ob und wie solidarische Modelle realisierbar sind.
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