Neues Gesetz: So überzogene Dispo-Schulden wieder loswerden

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Sparkassen und Banken drängen ihren Kunden geradezu Dispokredite auf. Aus diesem Grund sind Millionen von Deutschen in den roten Zahlen. Die Zinsen für solche Dispo´s sind überaus hoch. Allerdings hat der Gesetzgeber dem Treiben der Banken zumindest zum Teil einen Riegel vorgeschoben.

Millionen Menschen im Dispo

Eine aktuelle Befragungsstudie des Anbieters “smava” zeigte, dass 6,6 Millionen Menschen – 17 Prozent mehr als noch im Januar 2021 – ihr privates Konto überzogen haben und einen Dispo-Kredit in Anspruch nehmen. Etwa 34 Prozent der Befragten gaben an, nur wenige Euro zu überziehen. Der Rest gab an, es seien zwischen 500 und 2000 Euro.

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Viele können den Dispo innerhalb einiger Monate abbauen. Etwa 15 Prozent der Betroffenen können das nicht. Sie kämpfen zum Teil Jahre lang, die Schulden wieder loszuwerden.

Durch die Belastung sind viele Schuldner von Depressionen und Existenzängsten betroffen. Zusätzlich erschweren die hohen Zinsen den Abbau der Schuldenlast.

Oft über 12 Prozent Zinsen

Laut Studie verlangen die Banken im Schnitt 9,5 Prozent Dispo-Zinsen. Spitzenreiter sind die Raiffeisenbank Plankstetten mit 13,75 Prozent, die Rosbacher Raiffeisenbank und die Union-Bank mit 13 Prozent, die Oberbank und die Raiffeisenbank Gilching mit 12,75 Prozent und die VR Bank Landsberg-Ammersee mit 12,7 Prozent Dispo-Zinsen.

Neue Gesetzesregel erleichtert Abbau der Schulden

Nun wurde allerdings der Verbraucherschutz durch den Gesetzgeber verbessert. Bei dauerhafter oder erheblicher Überziehung des Kontos, müssen Banken ihren Kunden eine Beratung, insbesondere über kostengünstigere Alternativen, anbieten.

Das ist der Fall, wenn der Kunde den eingeräumten Überziehungsrahmen über sechs Monate hinweg ununterbrochen zu durchschnittlich über 75 Prozent ausschöpft.

Wird die Überziehung des Kontos von der Bank lediglich geduldet, ist eine Beratungspflicht vorgesehen, wenn über drei Monate hinweg durchschnittlich über 50 Prozent des monatlichen Geldeingangs in Anspruch genommen werden.

Damit ihre Konditionen besser vergleichbar sind, müssen Zahlungsdienstleister Verbraucherinnen und Verbrauchern rechtzeitig vor Vertragsschluss eine standardisierte Entgeltinformation zur Verfügung stellen.

Sie muss klar und verständlich gestaltet sein und allgemeine Informationen über die mit einem Zahlungskonto verbundenen Kosten enthalten. Diese Entgeltinformation ist unentgeltlich, schriftlich und jederzeit leicht zugänglich in den Geschäftsräumen und im Internet zur Verfügung zu stellen.

Auf Entgeltaufstellung achten!

Zusätzlich ist dem Kunden eine Entgeltaufstellung über alle Entgelte, die während eines laufenden Vertrags konkret erhoben wurden, mindestens einmal jährlich sowie bei Vertragsende auszuhändigen.

Kreditverträge kann man – wie alle langfristigen Verträge – kündigen. Auch für Verbraucherdarlehen gelten die allgemeinen Vorschriften für Darlehen. Darüber hinaus sieht das Gesetz für Verbraucherdarlehen spezielle Kündigungsregeln vor.

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