Hartz IV-Leistung wird bereits häufig für zwölf Monate, statt wie bisher für sechs Monate bewilligt
12.01.2015
Hartz IV-Leistungen werden mittlerweile häufig für zwölf statt wie bisher für sechs Monate bewilligt. Das teilte die Bundesregierung auf Anfrage der Linken-Politikerin Katja Kipping mit. Diese Regelung wurde im Rahmen der sogenannten „Rechtsvereinfachungen im SGB II“ auf den Weg gebracht und offensichtlich bereits in der Praxis umgesetzt.
Entscheidung über zwölfmonatigen Hartz IV-Bewilligungszeitraum ist noch in der Schwebe
„Wie viele Arbeitslosengeld ll-Bewilligungsbescheide sind durch das Jobcenter Neckar- Odenwald (Baden-Württemberg) seit der örtlichen Einführung des lnformationstechnik-Fachverfahrens ,,ALLEGRO" bis zum 15.12.2014 ergangen, und bei wie vielen der vorgenannten Bescheide wurde ein von dem regelmäßigen Bewilligungszeitraum (sechs Monate, g 41 Zweites Buch Sozialgesetzbuch) abweichender Bewilligungszeitraum, nämlich eine Bewilligungsdauer von zwölf Monaten verfügt?“, so Kippings Frage an die Bundesregierung.
Laut dem Antwortschreiben der parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme erließ das Jobcenter Neckar-Odenwald in dem genannten Zeitraum insgesamt 1.259 Hartz IV-Bewilligungsbescheide. Von diesen enthielten 520 Bescheide einen Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten.
Wünschenswert wäre es, wenn diese Neuerung nach dem Rechtsvereinfachungsvorhaben der Bundesregierung noch stärkere Anwendung in der Praxis fände. Dadurch würde sich einerseits der bürokratische Verwaltungsaufwand der Jobcenter deutlich reduzieren und andererseits eine Entlastung der Hartz IV-Bezieher erfolgen, die sich dann nicht mehr halbjährlich dem aufwendigen Prozedere eines Folgeantrags auf Arbeitslosengeld II (ALG II) aussetzen müssten.
Auf Anfrage von "gegen-hartz.de" teilte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit, dass der offizielle Bewilligungszeitraum für Hartz IV-Leistungen von sechs Monaten weiterhin gültig ist und auch in der Praxis umgesetzt wird. Über den neuen Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten sei von offizieller Seite noch nicht entschieden. Mit einer entsprechenden Entscheidung sei frühestens im März oder April zu rechnen.
Vorschläge zu „Rechtsvereinfachungen im SGB II“ enthalten nur wenig positive Neuerungen
Neben dieser positiven Neuerung beinhalten die „Rechtsvereinfachungen im SGB II“ leider in erster Verschärfungen des Hartz IV-Systems. So sollen Leistungsbezieher strenger überwacht werden. Im Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die die Vorschläge zu den Rechtsvereinfachungen im vergangenen Jahr erarbeitet hat, ist von einer „Erhöhung der Frequenz der Datenabgleiche mit den Meldungen von Beschäftigungsverhältnissen auf einen Abgleich pro Monat“ die Rede. Bislang werden die Daten bezüglich Beschäftigungsverhältnissen, Renten und Kapitalerträgen alle drei Monate abgeglichen. Sanktionen sollen zudem nicht mehr im Stufensystem abhängig von der Schwere und der Häufigkeit der Pflichtverstöße verhängt werden, sondern mit in Form eines Pauschalbetrag vom Hartz IV-Regelsatz abgezogen werden. (ag)
Bild: Petra Bork / pixelio.de
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