Im Kommando-Ton erklรคrt das Jobcenter: “Ich rufe sie an! Erwarten Sie meinen Anruf”
Ist das der neue Befehlston in den Behรถrden? “Ich rufe sie an! Erwarten Sie meinen Anruf” ist auf einem Anschreiben eines Jobcenters an einen Hartz IV-Leistungsbezieher in Berlin zu lesen. Das Brisante dabei: Nach Informationen der Erwerbslosenberatung “Basta” hatte der Betroffene schon zwei Mal darum gebeten, dass seine Daten in der Behรถrde gelรถscht werden. Stattdessen flattern nunmehr solche Briefe ins Haus.
Jobcenter versuchen mittels Trick an Daten zu kommen
Regelmรครig versuchen Jobcenter an private Daten wie Emails und Handynummern zu gelangen. Dabei ist die Rechtslage eine vollkommen andere. Diese Daten spielen bei der Beantragung oder im laufenden Hartz IV Bezug keine Rolle. Neuerdings werden Leistungsbeziehern extra Formulare bei einem Folgeantrag mit unter geschoben. รber das Extraformular: โBitte รผberprรผfen Sie ihre Kommunikationsdaten auf Aktualitรคtโ sollen diese Daten ergaunert werden.
Daten werden an Zeitarbeitsfirmen weitergegeben
Viele fragten uns, ob das รผberhaupt rechtens ist. Der Datenschutzbeauftragte hat jedoch eindeutig festgestellt, dass die Weitergabe dieser Daten grundsรคtzlich freiwillig sind. In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass die Behรถrden die Daten an Dritte weitergegeben haben und zum Beispiel Leiharbeitsfirmen bei den Betroffenen ungefragt anriefen.
Nachdem Betroffene fragten, woher die Leiharbeitsfirmen die Telefonnummern hatten, sagten diese, das Jobcenter habe die Telefonnummern โmit Einwilligung des Kundenโ weitergegeben. Wer dies kรผnftig unterbinden will, kann folgenden Vordruck verwenden:
Antrag auf Datenlรถschung
An Jobcenter
(Amtsleiter, Geschรคftsfรผhrer)
Leistungen zur Grundsicherung fรผr Arbeitsuchende (SGB II)
Antrag auf Lรถschung meiner bereits erhobenen, aber nicht erforderlichen Daten (ยง 84 Abs. 2 SGB X)
Aktenzeichen Nr. โฆ.. /Datum
Sehr geehrter Herr/Frau โฆ.
der Bundesbeauftragte fรผr Datenschutz hat beim Antrag auf Leistungen zur Grundsicherung fรผr Arbeitsuchende nach dem SGB II folgende Datenerhebungen problematisiert: Telefon- und E-mail-Angaben sind nicht notwendig (sondern freiwillig).
Ich beantrage hiermit gemรคร ยง 84 Abs. 2 SGB X die Lรถschung meiner in den beanstandeten Punkten aufgrund der Verwendung des von Ihnen zugesandten Fragebogens bereits gemachten Angaben. Die Daten sind fรผr die Erfรผllung Ihrer Aufgaben nicht erforderlich und die Erhebung verstรถรt gegen mein informationelles Selbstbestimmungsrecht. Um die Datenlรถschung รผberprรผfen zu kรถnnen, beantrage ich einen entsprechenden schriftlichen Nachweis. Meine persรถnlichen Daten sind grundsรคtzlich an niemanden weiterzugeben. Mit freundlichen Grรผรen ….
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