Im Kommando-Ton erklärt das Jobcenter: “Ich rufe sie an! Erwarten Sie meinen Anruf”
Ist das der neue Befehlston in den Behörden? “Ich rufe sie an! Erwarten Sie meinen Anruf” ist auf einem Anschreiben eines Jobcenters an einen Hartz IV-Leistungsbezieher in Berlin zu lesen. Das Brisante dabei: Nach Informationen der Erwerbslosenberatung “Basta” hatte der Betroffene schon zwei Mal darum gebeten, dass seine Daten in der Behörde gelöscht werden. Stattdessen flattern nunmehr solche Briefe ins Haus.
Jobcenter versuchen mittels Trick an Daten zu kommen
Regelmäßig versuchen Jobcenter an private Daten wie Emails und Handynummern zu gelangen. Dabei ist die Rechtslage eine vollkommen andere. Diese Daten spielen bei der Beantragung oder im laufenden Hartz IV Bezug keine Rolle. Neuerdings werden Leistungsbeziehern extra Formulare bei einem Folgeantrag mit unter geschoben. Über das Extraformular: “Bitte überprüfen Sie ihre Kommunikationsdaten auf Aktualität” sollen diese Daten ergaunert werden.
Daten werden an Zeitarbeitsfirmen weitergegeben
Viele fragten uns, ob das überhaupt rechtens ist. Der Datenschutzbeauftragte hat jedoch eindeutig festgestellt, dass die Weitergabe dieser Daten grundsätzlich freiwillig sind. In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass die Behörden die Daten an Dritte weitergegeben haben und zum Beispiel Leiharbeitsfirmen bei den Betroffenen ungefragt anriefen.
Nachdem Betroffene fragten, woher die Leiharbeitsfirmen die Telefonnummern hatten, sagten diese, das Jobcenter habe die Telefonnummern “mit Einwilligung des Kunden” weitergegeben. Wer dies künftig unterbinden will, kann folgenden Vordruck verwenden:
Antrag auf Datenlöschung
An Jobcenter
(Amtsleiter, Geschäftsführer)
Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Antrag auf Löschung meiner bereits erhobenen, aber nicht erforderlichen Daten (§ 84 Abs. 2 SGB X)
Aktenzeichen Nr. ….. /Datum
Sehr geehrter Herr/Frau ….
der Bundesbeauftragte für Datenschutz hat beim Antrag auf Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II folgende Datenerhebungen problematisiert: Telefon- und E-mail-Angaben sind nicht notwendig (sondern freiwillig).
Ich beantrage hiermit gemäß § 84 Abs. 2 SGB X die Löschung meiner in den beanstandeten Punkten aufgrund der Verwendung des von Ihnen zugesandten Fragebogens bereits gemachten Angaben. Die Daten sind für die Erfüllung Ihrer Aufgaben nicht erforderlich und die Erhebung verstößt gegen mein informationelles Selbstbestimmungsrecht. Um die Datenlöschung überprüfen zu können, beantrage ich einen entsprechenden schriftlichen Nachweis. Meine persönlichen Daten sind grundsätzlich an niemanden weiterzugeben. Mit freundlichen Grüßen ….
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