Neue Düsseldorfer Tabelle ab 2024 – so wird der Kindesunterhalt steigen

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Bereits 2023 stieg der Kindesunterhalt. Ab 2024 wird es eine neue Düsseldorfer Tabelle geben. Wie hoch ist der Mindestunterhalt und wie wird verhindert, dass dienjenigen, die Unterhalt zahlen, finanziell benachteiligt werden?

Was bedeutet Kindesunterhalt?

Wenn sich Eltern trennen und / oder scheiden und die Kinder bei einem Elternteil bleiben, muss in der Regel der oder die Andere Unterhalt bezahlen, um die Versorgung der Kinder zu gewährleisten. Dies umfasst Kosten für Wohnung, Ernährung, Schulbedarf, Spielsachen, Freizeit etcetera. Die Zahlungen sind monatlich zu leisten.

Die Düsseldorfer Tabelle

Das Oberlandesgericht Düsseldorf aktualisiert regelmäßig eine Tabelle, die den Mindestunterhalt für minderjährige Kinder angibt und auch aufschlüsselt, wie sich ein höherer Unterhalt für die Kinder berechnet. Es handelt sich um eine Richtlinie.

Für die Höhe des Unterhalts wichtig sind Einkommen der unterhaltspflichtigen wie der unterhaltsberechtigten Personen sowie das Alter des Kinders. Die Anzahl der Kinder kann zu Abschlägen oder Zuschlägen führen.

Wer zahlt den Unterhalt?

Der- oder diejenige der Eltern, bei denen das jeweilige Kind nicht ständig lebt, muss Barunterhalt zahlen, also regelmäßig Geld überweisen. Dies gilt auch für Kinder, die volljährig sind, sich in der Ausbildung befinden, oder studieren. Wohnt das Kind ständig außerhalb der Wohnungen beider Eltern, müssen beide Elternteile zahlen.

Wie hoch ist der Mindestunterhalt?

Der Mindestunterhalt für Kinder entspricht dem berechneten Existenzminimum und wurde durch das OLG Düsseldorf 2023 erhöht. Er liegt derzeit bei einem Nettoeinkommen bis 1900 Euro für Kinder bis zu fünf Jahren bei 437 Euro, und bei Kinder zwischen sechs und elf bei 502 Euro.

Zwischen dem zwölften und 17. Lebensjahr erhöht sich der Mindestunterhalt auf 588 Euro, und ab 18 sogar auf 628 Euro pro Monat.

Steigt der Mindestunterhalt 2024 weiter?

Die Düsseldorfer Tabelle für 2024 wurde noch nicht herausgegeben. Doch laut Mindestunterhaltsverordnung kann davon ausgegangen werden, dass der Mindestunterhalt für Kinder erneut ansteigen wird.

Im Vergleich zu diesem Jahr steht vermutlich ein Anstieg um neun Prozent an, im Vergleich zu 2022 wäre dies eine Erhöhung um 20 Prozent.

Kindesunterhalt: Erhöhung ab 2024

Der Existenzminimumbericht der Bundesregierung vom 14. November 2022 hat eine bedeutende Veränderung in den Unterhaltszahlungen für Kinder in Deutschland angekündigt.

Im Kalenderjahr 2023 wurde das sächliche Existenzminimum eines Kindes auf 6.024 € festgelegt, und im Jahr 2024 soll dieser Betrag auf 6.384 € ansteigen. Diese Änderung wird erhebliche Auswirkungen auf den Mindestunterhalt haben, der nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen ist.

Mindestunterhalt für Kinder in verschiedenen Altersstufen

Gemäß § 1612 a BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, beträgt der Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe für Kinder von 0 bis 5 Jahren 87 % des festgelegten Existenzminimums.

Das bedeutet, dass im Jahr 2023 der Mindestunterhalt für diese Altersgruppe 463 € beträgt.

Für die zweite Altersstufe, Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren, steigt der Mindestunterhalt von 502 € auf 532 €, was einer Erhöhung um 30 € entspricht.
Die dritte Altersstufe, Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren, erhält 117 % des Existenzminimums, was einem Betrag von 623 € im Jahr 2023 entspricht.

Damit ergibt sich vor Abzug des hälftigen Kindergeldes von 125 € vorläufig die folgende Düsseldorfer Tabelle ab 2024:

Einkommensgruppe Nettoeinkommen Altersstufe 1 (0 bis 5 Jahre) Altersstufe 2 (6 bis 11 Jahre) Altersstufe 3 (12 bis 17 Jahre) Prozentsatz
1 bis 1.900 463 532 623 100
2 1.901-2.300 486 559 655 105
3 2.301-2.700 510 586 686 110
4 2.701-3.100 533 612 717 115
5 3.101-3.500 556 639 748 120
6 3.501-3.900 593 681 798 128
7 3.901-4.300 630 724 848 136
8 4.301-4.700 667 766 898 144
9 4.701-5.100 704 809 947 152
10 5.101-5.500 741 852 997 160
11 5.501-6.200 778 894 1.047 168
12 6.201-7.000 815 937 1.097 176
13 7.001-8.000 852 979 1.147 184
14 8.001-9.500 889 1.022 1.197 192
15 9.501-11.000 926 1.064 1.246 200

Je höher das Einkommen, desto höher ist der Unterhalt

Die Düsseldorfer Tabelle berechnet den zu zahlenden Kindesunterhalt nach 15 Einkommensgrößen. Die niedrigste liegt bei bis zu 1900 Euro Netto, und hier muss der Mindestkindesunterhalt gezahlt werden. Der bei den höchsten Einkommen der Stufen 13, 14 und 15 (7001-11.000 Euro Einkommen pro Monat) zu zahlende Unterhalt ist drei- bis viermal so hoch.

Kindergeld wird angerechnet

Jedoch muss der zum Barunterhalt verpflichtete Elternteil nicht den vollen Betrag bezahlen. Die Hälfte des Kindergeldes wird nämlich auf den zu zahlenden Unterhalt angerechnet. Das sind 2023 pro Kind 250 Euro. Wer bis zu 1900 Euro verdient, muss also bei einem Kind bis zu fünf Jahren 2023 lediglich 312 Euro, bei einem zwölf-bis 17jährigen 463 Euro zahlen.

Der Bedarfskontrollbetrag

Der Kindesunterhalt gilt als Ausgleich und Mitbeteiligung dafür, dass der unterhaltsberechtigte Elternteil im Alltag für die Versorgung des Kindes zuständig ist. Dabei soll eine gleichmäßige Verteilung des Einkommens beider Elternteile gewährleistet sein.

Zu diesem Zweck gibt es den Bedarfskontrollbetrag. Dieser soll verhindern, dass der oder die Unterhalt zahlende finanziell benachteiligt wird.

Bei einem niedrigen Einkommen ist dieser Bedarfskontrollbetrag gleichgesetzt mit dem Eigenbedarf. Bei höheren Einkommen (Gruppe 2) unterscheidet er sich hingegen. Hier geht es darum, das Einkommen ausgewogen aufzuteilen zwischen den unterhaltsberechtigten Kindern und den Unterhaltspflichtigen.

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