Negative Schufa-Einträge: Falsche Daten und Betroffene wissen oft nichts davon

Die Schufa sammelt ungeprüft eine Vielzahl von Daten. Für Verbraucher kann ein schlechter Score fatale Folgen haben. Darlehen, ein Autokauf auf Raten, die Wohnungssuche oder Handyverträge können bei einer vermeintlich negativen Bonität faktisch unmöglich werden. Betroffene sollten daher alle Möglichkeiten ausschöpfen, um gegen unberechtigt gespeicherte Daten vorzugehen.

Schufa-Eintrag ohne Wissen der Betroffenen

Brigitte D. suchte für sich und ihre Tochter eine neue Wohnung. Bereits nach der ersten Besichtigung entschied sie sich für die neue Wohnung. Auch der Vermieter sagte sofort zu, man war sich auf Anhieb sympathisch. Sie müssten nur noch die freiwillige Selbstauskunft bei der Schufa unterschreiben, sagte der Vermieter. Zwei Wochen später kam die Absage. Brigitte D. hatte einen negativen Schufa-Eintrag, von dem sie nichts wusste und den sie sich auch nicht erklären konnte.

So wie Brigitte D. ergeht es hunderttausenden Bundesbürgern. Haben sie einmal eine Zahlung vergessen oder sich über Forderungen gestritten, kann schon ein Schufa-Eintrag vorliegen. Doch wie kommt es zu solchen falschen Einträgen?

Was Viele nicht wissen: Die SCHUFA ist keine Behörde, sondern eine privatwirtschaftliche Holding AG. Die SCHUFA hat Zugriff auf 682 Millionen Informationen zu 66,3 Millionen Privatpersonen und 4,2 Millionen Unternehmen. Ihr sind 10.000 Unternehmen angeschlossen. Unternehmen haben das Recht, bei der SCHUFA eine Auskunft einzuholen und Daten zu übermitteln, wenn sie Kredite vergeben.

Schufa errechnet Bonität

Mit diesen Daten berechnet die Schufa für jeden Verbraucher, der bei ihr registriert ist, die jeweilige Bonität. Dazu sammelt die Schufa Kundendaten z.B. von Banken, Versandhändlern, Vermietern oder Mobilfunkanbietern.

Gespeichert werden die Daten, weil Kunden in Vertragsklauseln aufgefordert werden, der Weitergabe der Daten an die Schufa zuzustimmen. Liegt eine solche Einwilligung vor, speichert die Schufa neben Name, Geburtsdatum und Wohnanschrift auch Informationen über die finanziellen Aktivitäten des Betroffenen und seinen Umgang mit Vertrags- und Zahlungsverpflichtungen. Als zweite Datenquelle nutzt die Schufa öffentlich zugängliche Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte.

Schufa prüft nicht die Richtigkeit der Daten

Kritisch an diesem Verfahren ist die fehlende Überprüfung der Daten. Die Schufa prüft nicht, ob die gesammelten Daten formal korrekt sind oder ob die Forderungen der Gläubiger tatsächlich berechtigt sind.

Lediglich bei Auffälligkeiten führt die Schufa Stichproben durch. “Wir können die Daten, die uns unsere Vertragspartner melden, nicht hundertprozentig kontrollieren, wir müssen uns in gewisser Weise darauf verlassen”, sagt Schufa-Sprecher Jens Nordlohne dem NDR.

Deshalb kommt es immer wieder zu Klagen gegen die Schufa und Gläubiger, wenn Daten unrechtmäßig gespeichert oder falsch sind. Denn durch die fehlende Kontrolle ist nicht auszuschließen, dass bei vielen Menschen sachlich falsche Daten zur Ermittlung des Scores herangezogen werden.

Die Folge ist, dass die Betroffenen im Alltag Schwierigkeiten haben, eine Wohnung zu finden oder einen Vertrag mit einem Telekommunikationsanbieter abzuschließen.

Die Schufa-Daten müssen alle Verbraucher regelmäßig selbst prüfen

Genaue Erkenntnisse darüber, wie häufig die Daten falsch oder fehlerhaft sind, gibt es nicht. Es ist daher sinnvoll, als Verbraucher einmal im Jahr eine kostenlose Datenkopie bei der Schufa anzufordern.

Wenn ein “berechtigtes Interesse” besteht, kann man auch mehrmals im Jahr eine kostenlose Abfrage starten. Wie kostenfrei eine Schufa-Auskunft erwirkt werden kann, ist hier nachzulesen.

Löschung der Schufa-Einträge verlangen

Sind die Daten veraltet, unrichtig oder unberechtigt, sollten die Betroffenen eine Löschung verlangen. Gelegentlich kommt es auch zu Personenverwechslungen aufgrund von Namensgleichheit.

Es lohnt sich auch zu prüfen, ob das Unternehmen, das den Zahlungsausfall gemeldet hat, den betroffenen Verbraucher über den negativen Schufa-Eintrag informiert hat. Lesen Sie dazu auch: Falscher Schufa-Eintrag? So den Eintrag löschen

Unterbleibt diese Mitteilung an den Kunden, kann unter Umständen die Löschung des negativen Eintrags verlangt werden. Es ist jedoch immer sinnvoll, sich in solchen Fällen von spezialisierten Anwälten vertreten zu lassen oder sich an eine Verbraucherzentrale zu wenden. Diese bieten Unterstützung bei ungerechtfertigten Einträgen.

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