Mütterrente 3: Wie viel Rente mehr bedeutet das nun?

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Mit dem am 3. Juli 2025 veröffentlichten „Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“ schlägt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das vorerst letzte Kapitel der sogenannten Mütterrente auf.

Ab dem  1. Januar 2028 sollen für alle Kinder – gleichgültig ob sie vor oder nach 1992 geboren wurden – einheitlich 36 Kalendermonate Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben werden. Bislang fiel dieses Privileg allein Eltern jüngerer Jahrgänge zu.

Der Gesetzentwurf im Überblick

Kern der Reform ist die Verlängerung der Erziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder von derzeit zweieinhalb auf künftig drei Jahre. Für Neurenten ab 2028 wird diese Zeit automatisch im Versicherungsverlauf verbucht; Bestandsrentnerinnen und -rentner erhalten stattdessen einen pauschalen Zuschlag von einem halben persönlichen Entgeltpunkt pro Kind.

Die rechtliche Grundlage schaffen Änderungen in § 249 und § 307d SGB VI, die ausdrücklich erst am 1. Januar 2028 in Kraft treten, um der Deutschen Rentenversicherung genügend Zeit für ein vollautomatisiertes Anpassungsverfahren zu geben.

Vom Pilotprojekt zur Vollendung: die Etappen der Mütterrente

Die Mütterrente ist kein singulärer, sondern ein schrittweiser Reformprozess: 2014 verdoppelte die damalige „Mütterrente I“ die Erziehungszeit für ältere Jahrgänge von zwölf auf 24 Monate; 2019 folgte mit der „Mütterrente II“ eine Erhöhung auf 30 Monate. Erst die nun geplante dritte Stufe beseitigt die letzte Ungleichbehandlung zwischen den Generationen.

Automatische Aufwertung für Millionen Bestandsrenten

Rund zehn Millionen Mütter – und in Einzelfällen Väter – profitieren nach Schätzungen des BMAS von dem pauschalen Zuschlag, ohne selbst tätig werden zu müssen.

Ausschlaggebend ist, dass im Versicherungskonto bereits eine Kindererziehungszeit für den 30. Monat nach der Geburt dokumentiert ist. Fehlt dieser Nachweis – etwa bei Adoptionen oder längeren Auslandsaufenthalten – eröffnet das Gesetz ab 2028 ein gesondertes Antragsrecht, mit dem fehlende Monate nachgemeldet werden können.

Wie stark der Geldbeutel profitiert

Finanziell lässt sich der Effekt der Mütterrente 3 bereits heute recht genau beziffern: Ein Entgeltpunkt ist seit dem 1. Juli 2025 bundeseinheitlich 40,79 Euro wert.

Da der neue Zuschlag bzw. die zusätzliche Gutschrift genau 0,5 Entgeltpunkte pro Kind beträgt, erhöht sich die monatliche Bruttorente um gut 20,40 Euro je vor 1992 geborenem Kind.

Zwei Kinder bringen somit rund 41 Euro, drei Kinder etwa 61 Euro zusätzlich – lebenslang und dynamisch, weil der Rentenwert jährlich mit den Löhnen steigt. Zum Inkrafttreten am 1. Januar 2028 dürfte das Plus daher noch etwas höher ausfallen

Mammutaufgabe und spätes Startdatum

Die Deutsche Rentenversicherung hält einen Vorlauf von zweieinhalb Jahren für unverzichtbar, weil sämtliche Bestandsrenten maschinell geprüft und angepasst werden müssen. Ein vorgezogener Termin würde nach Angaben der Behörde unvertretbare Fehlerquoten riskieren.

Fünf Milliarden Euro jährlich – wer zahlt?

Im Gesetzentwurf sind ab 2028 zusätzliche Bundesmittel von zunächst rund fünf Milliarden Euro pro Jahr veranschlagt. Mittelfristig könnte der Betrag laut Haushaltsprojektionen bis 2031 auf über elf Milliarden Euro steigen. Die Regierung plant, diese Ausgaben vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren, um die Rentenkasse und die Beitragszahler nicht zusätzlich zu belasten.

Stabilisierung des Rentenniveaus

Der Gesetzentwurf verknüpft die Mütterrente 3 mit der Verlängerung der Haltelinie von 48 Prozent beim Rentenniveau bis 2031. Damit soll die gesetzliche Rente trotz des demografischen Gegenwinds verlässlich bleiben.

Die Rentenversicherung begrüßt das Ziel, mahnt jedoch eine dauerhafte Finanzierungsperspektive an. Gewerkschaften und Sozialverbände loben die Gleichstellung, warnen aber vor der Gefahr, dass Steuerzuschüsse andere Sozialausgaben verdrängen könnten.

Was Eltern jetzt wissen müssen

Für künftige Rentnerinnen und Rentner genügt ab 2028 die reguläre Kontenklärung: Sobald ein Kind vor 1992 registriert ist, schreibt die Rentenversicherung automatisch 36 Monate gut.

Wer bereits Rente bezieht, erhält ebenfalls ohne Antrag den Zuschlag zu Beginn des Jahres 2028.

Nur wenn sich im Versicherungsverlauf eine Lücke in den neu anzuerkennenden Monaten findet, muss ein Antrag gestellt werden – dies betrifft insbesondere Adoptionsfälle oder Erziehungszeiten im Ausland.

Ausblick: mehr Gerechtigkeit, aber offene Fragen

Mit der Mütterrente 3 wird eine langjährige politische Zusage eingelöst: Die Lebensleistung älterer Eltern erhält dieselbe rentenrechtliche Wertschätzung wie die jüngerer Generationen.

Ob die technische Umsetzung reibungslos gelingt und die Finanzierung auch nach 2031 gesichert bleibt, wird jedoch erst die Praxis zeigen. Unstrittig ist schon jetzt, dass die Reform für Millionen Familien ein spürbares Plus im Alter bringt – und dass sie das Vertrauen in die Solidargemeinschaft Rente deutlich stärken dürfte.