Schwerbehinderung: Seit dem 1. Juli bis zu 913 Euro monatlich – Diese Hilfe steht Ihnen zu

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Zum 1. Juli 2025 ist die monatliche Blindenhilfe fรผr Erwachsene deutlich angehoben worden โ€“ von vormals 841 Euro auf nun 913,19 Euro. Damit reagiert der Gesetzgeber auf gestiegene Lebenshaltungskosten blinder Menschen. Auch Kinder und Jugendliche erhalten mehr: Ihr Anspruch liegt nun bei 457,38 Euro monatlich.

Die Hilfe wird jedoch nur bei finanzieller Bedรผrftigkeit gezahlt. Wer zusรคtzlich Landesblindengeld bezieht oder Leistungen der Pflegeversicherung erhรคlt, muss mit Abzรผgen rechnen. Welche Voraussetzungen gelten, wie viel Geld in welchem Fall ausgezahlt wird und wo regionale Unterschiede bestehen โ€“ der รœberblick.

Wer hat Anspruch auf Blindenhilfe?

Die Leistung ist an medizinische und soziale Voraussetzungen geknรผpft.

Anspruch haben:

  • Menschen ohne Sehvermรถgen
  • Personen mit einer beidseitigen Sehschรคrfe von hรถchstens 1/50
  • Menschen mit vergleichbar schweren Sehstรถrungen

Wichtig: Das Merkzeichen โ€žBlโ€œ im Schwerbehindertenausweis gilt als verbindlicher Nachweis. Fehlt es, muss das Sozialamt die Sehbehinderung eigenstรคndig prรผfen.

Einkommens- und Vermรถgensgrenzen gelten strikt

Blindenhilfe wird nur gezahlt, wenn Einkommen und Vermรถgen bestimmte Grenzen nicht รผberschreiten. Das Sozialamt rechnet bei Blinden maximal 40 % des รผbersteigenden Einkommens auf die Leistung an. Bei sogenannten โ€žBlinden gleichgestelltenโ€œ gelten die รผblichen Sozialhilfe-Freibetrรคge. Schonvermรถgen bleibt unangetastet.

Pflegeleistungen kรผrzen die Blindenhilfe

Erhalten Betroffene zusรคtzlich Leistungen aus der Pflegeversicherung, werden diese pauschal angerechnet:

  • Pflegegrad 2: Abzug von 173,50 Euro
  • Pflegegrad 3 bis 5 (Erwachsene): 239,60 Euro
  • Pflegegrad 3 bis 5 (Kinder): 228,69 Euro

Auch Leistungen aus privaten Pflegeversicherungen oder Beihilfen fรผr Beamte flieรŸen in die Berechnung ein.

Landesblindengeld: Ergรคnzung oder Ersatz?

Unabhรคngig vom Einkommen zahlen viele Bundeslรคnder ein Landesblindengeld, das in der Regel zusรคtzlich zur Blindenhilfe gewรคhrt wird โ€“ allerdings voll angerechnet wird. Das bedeutet: Wer Landesblindengeld erhรคlt, bekommt nur eine ergรคnzende Blindenhilfe, falls die Landesleistung unter dem Maximalbetrag liegt.

Beispiel:

In Bayern erhalten Blinde jeden Alters 776 Euro monatlich. Wer dort Anspruch auf Blindenhilfe hat, bekommt vom Sozialamt nur die Differenz zu den 913,19 Euro.

Kรผrzungen in stationรคren Einrichtungen

Leben blinde Menschen in Pflegeheimen oder anderen stationรคren Einrichtungen, wird ihre Blindenhilfe um die dort รผbernommenen Kosten reduziert โ€“ allerdings hรถchstens zur Hรคlfte. Wer dagegen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe wohnt, muss keine Kรผrzung befรผrchten.

Ausschlรผsse und Kombinationen

Blindenhilfe schlieรŸt andere Sozialhilfeleistungen teilweise aus, etwa:

  • Hilfe zur Pflege wegen Blindheit auรŸerhalb von Heimen
  • Sozialhilfe-Taschengeld
  • Mehrbedarfszuschlรคge bei Erwerbsminderung, wenn diese allein auf der Blindheit basiert

Unabhรคngig davon kรถnnen Empfรคnger zusรคtzliche Leistungen aus der Eingliederungshilfe erhalten. Auch der Behinderten-Pauschbetrag in Hรถhe von 7.400 Euro bei der Steuer bleibt unberรผhrt.

Tipp aus der Praxis: So stellen Sie den Antrag richtig

Ein aussagekrรคftiges รคrztliches Attest ist entscheidend. Es sollte nicht nur den Grad der Sehbehinderung, sondern auch mรถgliche Gesichtsfeldeinschrรคnkungen dokumentieren. Ohne das Merkzeichen โ€žBlโ€œ mรผssen Betroffene selbst den Nachweis fรผhren โ€“ das kann langwierig sein.

Landesblindengeld im รœberblick: GroรŸe Unterschiede je nach Bundesland

Die Hรถhe des Landesblindengeldes variiert deutlich. Einige Beispiele:

Bundesland Monatliche Leistung
Baden-Wรผrttemberg Erwachsene: 410 โ‚ฌ / Kinder: 205 โ‚ฌ
Bayern Blinde: 776 โ‚ฌ / Taubblinde: 1.552 โ‚ฌ
Berlin Blinde: 730,55 โ‚ฌ / Taubblinde: 1.189 โ‚ฌ
Brandenburg Erwachsene: 425 โ‚ฌ / Kinder: 212,50 โ‚ฌ / Taubblinde: 850 โ‚ฌ
Bremen Erwachsene: 536,96 โ‚ฌ / Kinder: 268,48 โ‚ฌ
Hamburg Blinde jeden Alters: 695,50 โ‚ฌ
Hessen Erwachsene: 785,34 โ‚ฌ / Kinder: 457,38 โ‚ฌ / Taubblinde: 1.570,68 โ‚ฌ
Mecklenburg-Vorpommern Erwachsene: 430 โ‚ฌ / Kinder: 273,05 โ‚ฌ
Niedersachsen auรŸerhalb Einrichtungen: 450 โ‚ฌ / in Einrichtungen: 225 โ‚ฌ
Nordrhein-Westfalen 18โ€“59 Jahre: 913,19 โ‚ฌ / bis 17 Jahre: 457,38 โ‚ฌ / ab 60 Jahre: 473 โ‚ฌ
Rheinland-Pfalz Erwachsene: 410 โ‚ฌ (bzw. 529,50 โ‚ฌ bei Altantrรคgen) / Kinder: 205 โ‚ฌ
Saarland Erwachsene: 450 โ‚ฌ / Kinder: 317 โ‚ฌ / Taubblinde: bis 675 โ‚ฌ
Sachsen Erwachsene: 380 โ‚ฌ / Kinder: 285 โ‚ฌ / Taubblinde: 850 โ‚ฌ / Zuschlag bei Schwerstbehinderung: 120 โ‚ฌ
Sachsen-Anhalt Erwachsene: 460,44 โ‚ฌ / Kinder: 319,76 โ‚ฌ
Schleswig-Holstein Erwachsene: 325 โ‚ฌ / Kinder: 225 โ‚ฌ
Thรผringen Blinde jeden Alters: 472 โ‚ฌ

Viele Lรคnder bieten auch Leistungen fรผr hochgradig sehbehinderte- oder taubblinde Menschen an. In einigen Fรคllen wird das Landesblindengeld in stationรคren Einrichtungen gekรผrzt oder ganz gestrichen.