Zum 1. Juli 2025 ist die monatliche Blindenhilfe fรผr Erwachsene deutlich angehoben worden โ von vormals 841 Euro auf nun 913,19 Euro. Damit reagiert der Gesetzgeber auf gestiegene Lebenshaltungskosten blinder Menschen. Auch Kinder und Jugendliche erhalten mehr: Ihr Anspruch liegt nun bei 457,38 Euro monatlich.
Die Hilfe wird jedoch nur bei finanzieller Bedรผrftigkeit gezahlt. Wer zusรคtzlich Landesblindengeld bezieht oder Leistungen der Pflegeversicherung erhรคlt, muss mit Abzรผgen rechnen. Welche Voraussetzungen gelten, wie viel Geld in welchem Fall ausgezahlt wird und wo regionale Unterschiede bestehen โ der รberblick.
Inhaltsverzeichnis
Wer hat Anspruch auf Blindenhilfe?
Die Leistung ist an medizinische und soziale Voraussetzungen geknรผpft.
Anspruch haben:
- Menschen ohne Sehvermรถgen
- Personen mit einer beidseitigen Sehschรคrfe von hรถchstens 1/50
- Menschen mit vergleichbar schweren Sehstรถrungen
Wichtig: Das Merkzeichen โBlโ im Schwerbehindertenausweis gilt als verbindlicher Nachweis. Fehlt es, muss das Sozialamt die Sehbehinderung eigenstรคndig prรผfen.
Einkommens- und Vermรถgensgrenzen gelten strikt
Blindenhilfe wird nur gezahlt, wenn Einkommen und Vermรถgen bestimmte Grenzen nicht รผberschreiten. Das Sozialamt rechnet bei Blinden maximal 40 % des รผbersteigenden Einkommens auf die Leistung an. Bei sogenannten โBlinden gleichgestelltenโ gelten die รผblichen Sozialhilfe-Freibetrรคge. Schonvermรถgen bleibt unangetastet.
Pflegeleistungen kรผrzen die Blindenhilfe
Erhalten Betroffene zusรคtzlich Leistungen aus der Pflegeversicherung, werden diese pauschal angerechnet:
- Pflegegrad 2: Abzug von 173,50 Euro
- Pflegegrad 3 bis 5 (Erwachsene): 239,60 Euro
- Pflegegrad 3 bis 5 (Kinder): 228,69 Euro
Auch Leistungen aus privaten Pflegeversicherungen oder Beihilfen fรผr Beamte flieรen in die Berechnung ein.
Landesblindengeld: Ergรคnzung oder Ersatz?
Unabhรคngig vom Einkommen zahlen viele Bundeslรคnder ein Landesblindengeld, das in der Regel zusรคtzlich zur Blindenhilfe gewรคhrt wird โ allerdings voll angerechnet wird. Das bedeutet: Wer Landesblindengeld erhรคlt, bekommt nur eine ergรคnzende Blindenhilfe, falls die Landesleistung unter dem Maximalbetrag liegt.
Beispiel:
In Bayern erhalten Blinde jeden Alters 776 Euro monatlich. Wer dort Anspruch auf Blindenhilfe hat, bekommt vom Sozialamt nur die Differenz zu den 913,19 Euro.
Kรผrzungen in stationรคren Einrichtungen
Leben blinde Menschen in Pflegeheimen oder anderen stationรคren Einrichtungen, wird ihre Blindenhilfe um die dort รผbernommenen Kosten reduziert โ allerdings hรถchstens zur Hรคlfte. Wer dagegen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe wohnt, muss keine Kรผrzung befรผrchten.
Ausschlรผsse und Kombinationen
Blindenhilfe schlieรt andere Sozialhilfeleistungen teilweise aus, etwa:
- Hilfe zur Pflege wegen Blindheit auรerhalb von Heimen
- Sozialhilfe-Taschengeld
- Mehrbedarfszuschlรคge bei Erwerbsminderung, wenn diese allein auf der Blindheit basiert
Unabhรคngig davon kรถnnen Empfรคnger zusรคtzliche Leistungen aus der Eingliederungshilfe erhalten. Auch der Behinderten-Pauschbetrag in Hรถhe von 7.400 Euro bei der Steuer bleibt unberรผhrt.
Tipp aus der Praxis: So stellen Sie den Antrag richtig
Ein aussagekrรคftiges รคrztliches Attest ist entscheidend. Es sollte nicht nur den Grad der Sehbehinderung, sondern auch mรถgliche Gesichtsfeldeinschrรคnkungen dokumentieren. Ohne das Merkzeichen โBlโ mรผssen Betroffene selbst den Nachweis fรผhren โ das kann langwierig sein.
Landesblindengeld im รberblick: Groรe Unterschiede je nach Bundesland
Die Hรถhe des Landesblindengeldes variiert deutlich. Einige Beispiele:
Bundesland | Monatliche Leistung |
Baden-Wรผrttemberg | Erwachsene: 410 โฌ / Kinder: 205 โฌ |
Bayern | Blinde: 776 โฌ / Taubblinde: 1.552 โฌ |
Berlin | Blinde: 730,55 โฌ / Taubblinde: 1.189 โฌ |
Brandenburg | Erwachsene: 425 โฌ / Kinder: 212,50 โฌ / Taubblinde: 850 โฌ |
Bremen | Erwachsene: 536,96 โฌ / Kinder: 268,48 โฌ |
Hamburg | Blinde jeden Alters: 695,50 โฌ |
Hessen | Erwachsene: 785,34 โฌ / Kinder: 457,38 โฌ / Taubblinde: 1.570,68 โฌ |
Mecklenburg-Vorpommern | Erwachsene: 430 โฌ / Kinder: 273,05 โฌ |
Niedersachsen | auรerhalb Einrichtungen: 450 โฌ / in Einrichtungen: 225 โฌ |
Nordrhein-Westfalen | 18โ59 Jahre: 913,19 โฌ / bis 17 Jahre: 457,38 โฌ / ab 60 Jahre: 473 โฌ |
Rheinland-Pfalz | Erwachsene: 410 โฌ (bzw. 529,50 โฌ bei Altantrรคgen) / Kinder: 205 โฌ |
Saarland | Erwachsene: 450 โฌ / Kinder: 317 โฌ / Taubblinde: bis 675 โฌ |
Sachsen | Erwachsene: 380 โฌ / Kinder: 285 โฌ / Taubblinde: 850 โฌ / Zuschlag bei Schwerstbehinderung: 120 โฌ |
Sachsen-Anhalt | Erwachsene: 460,44 โฌ / Kinder: 319,76 โฌ |
Schleswig-Holstein | Erwachsene: 325 โฌ / Kinder: 225 โฌ |
Thรผringen | Blinde jeden Alters: 472 โฌ |
Viele Lรคnder bieten auch Leistungen fรผr hochgradig sehbehinderte- oder taubblinde Menschen an. In einigen Fรคllen wird das Landesblindengeld in stationรคren Einrichtungen gekรผrzt oder ganz gestrichen.