Mobilitätsticket für Hartz IV Empfänger geplant

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Mobilitätsticket (Sozialticket) für das Land Brandenburg

Brandenburg. Einen sogenannten Sozialtarif für den öffentlichen Nahverkehr führt das Land Brandenburg ab dem 1. September 2008 ein. Somit soll sozial schwächer gestellten Menschen das Reisen in Bus und Bahn finanziell erleichtert werden. Anspruch auf ein Sozialtick (Mobilitätsticket) haben ALG II und Sozialgeld Empfänger, Migranten die Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und Menschen, die in sogenannten Bedarfsgemeinschaften leben. Das Mobilitätsticket ist ein Monatsticket und ist im Allgemeinen günstiger, wenn dieses mehrfach im Monat genutzt wird. Die Berechtigung für dieses Sozialticket wird auf einer so genannten VBB-Kundenkarte bescheinigt. Vorgelegt muss eine Bescheinigung des Amtes, dass man Sozialleistungen erhält.

Ein Beispiel für ein Mobilitätsticket und die Kosten:
Für die Verbindung Bernau – Eberswalde kostet die VBB-Umweltmonatskarte 75,40 Euro (6 Waben), das Mobilitätsticket 37,70 Euro. Schon bei fünf Hin- und Rückfahrten im Monat ist das Mobilitätsticket günstiger als Einzelfahrscheine.

Erwerbsloseninitiativen kritisieren jedoch, dass diese Mobilitätstickets noch immer zu teuer sind, wenn man bedenkt, dass der ALG II Regelsatz gerade einmal monatlich 351 Euro beträgt. (05.07.2008)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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