Wer seit der Kindheit stark eingeschränkt ist, kann früher abgesichert sein. Nach 20 Jahren mit Rentenbeiträgen ist eine volle Erwerbsminderungsrente möglich. Das gilt, wenn die Erwerbsminderung schon vor der üblichen Wartezeit eingetreten ist. Sie erfahren hier, welche Zeiten zählen, wie die Rente berechnet wird und was beim Weiterarbeiten gilt.
Inhaltsverzeichnis
Wer die Sonderregel nutzt
Voraussetzung ist volle Erwerbsminderung bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit. Die Erwerbsminderung muss ohne Unterbrechung vorgelegen haben. Betroffen sind häufig Menschen, die nie regulär in den Arbeitsmarkt wechseln konnten. Viele arbeiten in anerkannten Werkstätten oder bei anderen Leistungserbringern. Auch dort zahlen sie Beiträge in die Rentenversicherung.
Welche Zeiten auf die 20 Jahre zählen
Für die 20 Jahre zählen grundsätzlich Monate mit Beiträgen. Das umfasst Pflichtbeiträge aus Beschäftigung in Werkstätten. Freiwillige Beiträge können die Wartezeit ergänzen. Zusätzlich können bestimmte rentenrechtliche Zeiten die 20 Jahre füllen. Dazu gehören anerkannte Ersatzzeiten und Monate aus Versorgungsausgleich oder Rentensplitting. Wichtig ist die lückenlose Dokumentation. Wer sich unsicher ist, lässt das Rentenkonto prüfen.
Beiträge aus Werkstätten werden hoch bewertet
Beschäftigte in Werkstätten verdienen meist nur geringe Löhne. Für die Rente setzt die Versicherung jedoch eine höhere Bemessungsgrundlage an. Als beitragspflichtige Einnahmen gelten mindestens 80 Prozent der gesetzlichen Bezugsgröße. So entstehen mehr Entgeltpunkte als es der reale Lohn erwarten ließe. Diese Aufwertung stabilisiert die spätere Rentenhöhe. Sie greift unabhängig vom individuellen Werkstattentgelt.
Zurechnungszeit erhöht die Rentenpunkte
Neben den tatsächlichen Beitragsjahren zählt eine Zurechnungszeit. Dabei rechnet die Rentenversicherung so, als hätte die betroffene Person weitergearbeitet. Die Grenze steigt schrittweise an. Für 2025 endet die Zurechnungszeit bei 66 Jahren und 2 Monaten. Das erhöht die Entgeltpunkte und damit die Rente. Je früher die Erwerbsminderung festgestellt wird, desto stärker wirkt dieser Zuschlag.
Weiterarbeiten trotz voller EM-Rente
Viele möchten den vertrauten Arbeitsplatz nicht verlieren. Weiterarbeit kann möglich sein. Maßgeblich sind die Hinzuverdienstgrenzen der vollen EM-Rente. Sie schützen den Rentenanspruch und verhindern Rückforderungen. Werkstattträger und Rentenversicherung beraten zur passenden Stundenzahl. So bleibt die soziale Struktur erhalten, ohne den Leistungsanspruch zu gefährden.
Antrag, Nachweise und typische Hürden
Der Antrag läuft über die Deutsche Rentenversicherung. Benötigt werden medizinische Unterlagen zur dauerhaften Erwerbsminderung. Werkstätten stellen Beschäftigungs- und Entgeltnachweise bereit. Prüfen Sie vorab das Rentenkonto auf Lücken. Fehlende Zeiten lassen sich oft mit Bescheinigungen schließen. Wer Fristen verpasst, verliert Geld. Stellen Sie den Antrag daher frühzeitig und schriftlich. Eine Beratung hilft bei Unklarheiten.
Praxisbeispiel: 20 Jahre Werkstatt, Rente ab Mitte 40
Eine Frau arbeitet seit dem Schulende in einer Werkstatt. Die Erwerbsminderung bestand bereits zuvor. Nach 20 Jahren Pflichtbeiträgen erfüllt sie die besondere Wartezeit. Die Rente enthält Entgeltpunkte aus der Werkstattbewertung. Zusätzlich zählen Punkte aus der Zurechnungszeit bis zur jeweiligen Altersgrenze. Sie kann weiterhin stundenweise tätig bleiben, solange die Grenzen passen.
Was Betroffene jetzt konkret tun sollten
Sichern Sie Ihre Unterlagen und prüfen Sie das Konto online. Lassen Sie die 20-Jahres-Wartezeit schriftlich bestätigen. Klären Sie die Frage freiwilliger Beiträge, wenn Monate fehlen. Vereinbaren Sie eine unabhängige Beratung. Sprechen Sie mit der Werkstatt über den künftigen Umfang der Tätigkeit. So vermeiden Sie Leistungslücken und unnötige Verzögerungen.
Fazit
Die 20-Jahres-Regel öffnet schwerbehinderten Menschen den Weg in die vorzeitige EM-Rente. Werkstattzeiten zählen voll und werden rentenrechtlich aufgewertet. Die Zurechnungszeit erhöht die Punkte zusätzlich. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte den Anspruch prüfen und den Antrag stellen. So entsteht finanzielle Sicherheit, ohne das soziale Umfeld aufzugeben.