Wer einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (ALG II) stellt, muss trotz “vereinfachtem Verfahren” oft Wochen und sogar Monate auf die Leistungen warten. Oft bieten fรผr die Zwischenzeit Jobcenter sog. Lebensmittelgutscheine an. Damit mรผssen sich Antragsteller allerdings nicht zufrieden geben.
Kein Geld zum รberbrรผcken der Wartezeit?
Haben Sie kein Geld mehr um die Bearbeitungszeit zu รผberbrรผcken (bei ยปMittellosigkeitยซ), kรถnnen Sie per “vorlรคufigem Bescheid” (ยง40 Abs.1Nr1aSGB II) einen angemessenen “Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen” (ยง42 SGB I) beantragen. Sie kรถnnen dann sofort im Jobcenter Bargeld oder einen Barcheck erhalten.
Abschlieรende Entscheidung beantragen!
Sobald die Grรผnde fรผr die Vorlรคufigkeit nicht (mehr) bestehen, kann man eine abschlieรende Entscheidung beantragen.
Vorlรคufige Hartz IV Leistungen beantragen
Spรคtestens nach Ablauf des Zeitraumes der vorlรคufigen Bewilligung sollte man, sofern noch nicht geschehen, umgehend alle fรผr eine abschlieรende Entscheidung erforderlichen Nachweise beim Jobcenter einreichen und nachweislich schriftlich eine abschlieรende Entscheidung gemรคร ยง 41a Abs. 5 S. 1 und 2 Nr. 1 SGB II beantragen, ansonsten drohen erhebliche Nachteile bis hin zum vollkommenen Anspruchsverlust.
Weiteres hierzu auch in unserem Beitrag: Vorlรคufige Hartz IV Leistungen โ Das sollte beachtet werden!
Bescheid รผberprรผfen!
Zu guter Letzt der Hinweis, dass eine hohe Zahl von Bescheiden falsch berechnet sind. Daher ist es immer gut, den Hartz IV Bescheid รผberprรผfen zu lassen. Bei uns geschieht das kostenfrei und unverbindlich.