Erwerbsminderungsrente: Diese Kriterien beim Gutachten haben besonders Einfluss

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Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen, entscheidet vor allem das medizinische Gutachten darüber, ob die Rentenversicherung Ihnen eine Rente anerkennt oder nicht. Deshalb ist es für sie von enormer Bedeutung, welche Kriterien ein fundiertes Gutachten erfüllen muss, wie und ob Sie es beeinflussen können und auf welche Punkte Sie achten müssen, um ein verzerrtes Gutachten anzuzweifeln.

Welche Elemente enthält das medizinische Gutachten?

In ein fundiertes Gutachten spielen unterschiedliche Faktoren hinein. Zum einen sind dies die bestehenden medizinischen Ergebnisse und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Das sind gewissermaßen die harten Fakten.

Ebenso wichtig sind indessen ihre persönlichen Angaben und ihre Krankengeschichte, Aussagen von Zeugen wie Verwandten, Freunden, Bekannten und Kollegen.

Erst im Gesamtbild zeigt sich, ob Sie zum Zeitpunkt des Antrags voll oder teilweise erwerbsgemindert sind, also weniger als drei beziehungsweise sechs Stunden pro Tag arbeiten können.

Gibt es nur ein Gutachten?

Eine Erwerbsminderung zu bewerten ist komplex. Nur selten reicht ein einzelnes Gutachten aus, um darüber zu entscheiden. Das ist besonders bei eindeutigen körperlichen Einschränkungen der Fall.

Meist liegen jedoch bereits mehrere medizinische Gutachten vor, die unterschiedliche Bereiche der Leistungsfähigkeit erfassen. Zusätzlich beauftragt in der Regel das zuständige Sozialgericht einen weiteren Gutachter, um offene Fragen zu klären.

Wenn die Leiden, wegen denen sie eine Erwerbsminderung beantragen, unterschiedliche Bereiche des Körpers und / oder der Psyche umfassen, dann bewerten jeweilige Fachärzte die Einschränkungen in ihrem Gebiet.

Leiden Sie zum Beispiel unter Rückenbeschwerden infolge eines Bandscheibenvorfalls sowie an einer Arthrose im Knie und haben außerdem wiederkehrende Depressionen? Dann müssten sowohl ein Orthopäde / eine Orthopädin wie auch ein Psychiater / Psychotherapeut jeweils ein Gutachten schreiben, wie sich die entsprechenden Leiden auswirken.

Das Gutachten muss ein Mediziner ausstellen?

Ein Sachverständigen-Gutachten hat nur dann Bedeutung, wenn ein Sachverständiger es erstellt. Sachverständige sind Ärzte oder Ärztinnen, und das in der Regel mit fachlicher Spezialisierung.

Allerdings spielen beim Bewerten einer Erwerbsminderung auch Gutachten Ihrer behandelnden Hausärzte oft eine erhebliche Rolle, auch wenn diese Allgemeinmediziner sind.

Denn diese kennen Ihren Krankheitsverlauf, sind mit Ihnen auf Tuchfühlung und können so Details schildern, die den zugezogenen Spezialisten unbekannt sind.

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Gutachten können sich widersprechen

Eine Erwerbsminderung zu beurteilen ist nicht immer einfach. Verschiedene Gutachten kommen oft zu unterschiedlichen Ergebnissen – aus diversen Gründen. Betroffene haben bisweilen den Verdacht, dass die im Auftrag der Rentenversicherung tätigen Sozialmediziner tendenziell zugunsten der Rentenversicherung urteilen und deshalb oft keine Erwerbsminderung erkennen, obwohl diese angebracht ist.

Das muss nicht immer nur ein subjektiver Eindruck sein. Richter an Sozialgerichten entscheiden in nicht wenigen Fällen gerade bei psychischen Erkrankungen zugunsten der Antragsteller, weil Einschätzungen der Sozialmedizin ihnen unglaubwürdig erscheinen.

Was sollte ein Gutachten enthalten?

Ein typisches Gutachten enthält erstens die persönlichen Daten des Antragstellers, also Name, Geburtsdatum, Adresse und Kontaktdaten. Notwendig ist dann die Krankengeschichte. Diese sollte alle medizinisch wichtigen Geschehnisse umfassen, und dies in einer Chronologie, um den Verlauf der Krankheit zu beurteilen.

Auch Vorerkrankungen und frühere Verletzungen gehören zu dieser Krankengeschichte, und ebenso vergangene Ergebnisse medizinischer Untersuchungen und Therapien.

Die Befunde sind das Gerüst

Der harte Kern eines Gutachtens sind schließlich die medizinischen Befunde auf der Basis ärztlicher Untersuchungen und medizinischer Tests. Dazu können auch Laborergebnisse und bildgebende Verfahren gehören.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Notwendig für ein Gutachten sind zudem die Bescheinigungen zur Arbeitsunfähigkeit der letzten Monate oder sogar der letzten Jahre. Denn bei einer Erwerbsminderung geht es nicht nur und nicht einmal vorrangig um die Diagnose der jeweiligen Erkrankung.

Es geht vielmehr wesentlich um die Arbeitsfähigkeit. Wiederholte und lang anhaltende Arbeitsunfähigkeit wegen den Leiden, die der Erwerbsminderung zugrunde liegen, beeinflusst deshalb stark die medizinisch objektive Einschätzung.

Einschätzung der Berufsfähigkeit und der arbeitsbezogenen Einschränkungen

Die Gutachter müssen die tatsächliche Berufsfähigkeit einschätzen. Dazu reicht es nicht, die Beschwerden und die Diagnose allein vorzulegen, sondern die Fachleute müssen die Fähigkeiten und Einschränkungen im beruflichen Zusammenhang vorliegen.

Bei der Einschätzung der Erwerbsminderung ist dies ein bedeutendes Kriterium. Erwerbsminderung bedeutet nämlich, auf dem gesamten allgemeinen Arbeitsmarkt keine volle Leistung mehr erbringen zu können.
Wenn Sie jedoch bestimmte Arbeiten noch in Vollzeit ausüben können, sind sie offiziell nicht erwerbsgemindert. Die Gutachter müssen also untersuchen, ob Sie für bestimmte Arbeit noch tauglich sind.

Die Prognose

Eine Erwerbsminderung ist nur dann gültig, wenn der Zustand bereits seit mindestens sechs Monaten anhält. Zudem spielt die Prognose über die Entwicklung der Krankheit hinein. Wenn die Heilung klar voranschreitet, dann bedeutet das zumindest, dass die Erwerbsminderung nur befristet gilt. Nach Ablauf der Frist müssen Sie einen Neuantrag stellen.

Ebenso gilt: Wenn die Prognose zeigt, dass eine Besserung nicht möglich ist, dann spricht das für eine unbefristete Gewährung der Rente.