Viele Bürgergeld-Bezieher sind nicht erwerbslos, sondern geringfügig Beschäftigte, deren Einkommen nicht reicht, um den Lebensunterhalt zu decken. Diese Menschen beziehen ergänzend Bürgergeld. Für erwerbslose Leistungsberechtigte kann ein Minijob indessen nicht nur etwas Geld in die Kasse bringen, sondern auch ein Schritt in den ersten Arbeitsmarkt sein.
Wir klären auf, was Sie beim Minijob im Bürgergeld beachten müssen, welche Möglichkeiten es gibt, in welchen Minijobs Sie besser verdienen als in anderen, was die Vor- und was die Nachteile sind.
Inhaltsverzeichnis
Minijob mit Bürgergeld ist möglich
Bürgergeld wird ausgezahlt, wenn jemand erstens hilfebedürftig und zweitens grundsätzlich erwerbsfähig ist. Erwerbslosigkeit ist keine Voraussetzung, sondern Sie sind auch zu Leistungen des Jobcenters berechtigt, wenn Sie durch Erwerbstätigkeit das Existenzminimum nicht sichern können. Das trifft auf Menschen zu, die (nur) einen Minijob ausüben.
Was wird auf das Bürgergeld angerechnet?
Die Höchstgrenze bei einem Minijob liegt 2025 bei 556,00 Euro Verdienst pro Monat. Bis zu 100,00 Euro Einkommen pro Monat bleiben beim Bürgergeld generell anrechnungsfrei. Höhere Beträge werden je nach Höhe des Einkommens angerechnet – zu 20 Prozent und dann zu 30 Prozent.
Bei der Höchstgrenze eines Minijobs von 556,00 Euro bedeutet das 189,40 Euro, die Sie zusätzlich zu den Leistungen des Bürgergeldes jeden Monat in der Tasche haben.
Höhere Freibeträge für junge Leistungsberechtigte
Junge Bürgergeld-Bezieher dürfen sogar den gesamten Verdienst bis zur Minijob-Grenze von 556,00 Euro behalten. Das gilt für Schüler- und Studentenjobs, bei einer beruflichen Ausbildung, bei einem Bundesfreiwilligendienst, beim FSJ oder beim FÖJ.
Müssen Sie dem Jobcenter den Minijob mitteilen?
Ja, Sie müssen jede Veränderung Ihres Einkommens unmittelbar dem Jobcenter melden, und beim Minijob kommt noch das Arbeitsverhältnis hinzu. Sie haben sich vertraglich gegenüber dem Jobcenter verpflichtet, jede zumutbare Arbeit anzunehmen.
Zumutbar bedeutet aber auch, dass eine mögliche Stelle eine bestehende Erwerbstätigkeit nicht gefährden darf. Das Jobcenter kann Sie also nicht zwingen, Ihren Minijob zu kündigen, weil Sie eventuell die Chance hätten, eine andere Erwerbsbeschäftigung anzunehmen.
Wenn Sie einen Minijob nicht unmittelbar melden, dann kann das Jobcenter Sanktionen verhängen wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht, und außerdem wird die Behörde gezahlte Leistungen zurückfordern.
Rentenbeiträge durch den Minijob
Ein großer Vorteil des Minijobs im Bürgergeld-Bezug ist vielen nicht bewusst. Grundsätzlich zahlt das Jobcenter beim Bürgergeld keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Das mindert nicht nur die Höhe Ihrer späteren Altersrente, sondern auch die Zeiten im Bürgergeld-Bezug werden von der Rentenkasse nicht gezählt.
So entstehen Lücken, und diese Lücken können eine vorzeitige Rente als langjähriger, besonders langjähriger oder schwerbehinderter Versicherter unmöglich machen.
Ein Minijob ist jedoch rentenversicherungspflichtig. Sie zahlen also trotz Bürgergeld in die Rentenkasse ein, und diese Beiträge werden bei der Rentenversicherung für Ihren Rentenanspruch gezählt.
Welche Gründe gibt es für Minijobs im Bürgergeld?
Viele Bürgergeld-Berechtigte können nur in Minijobs arbeiten. Dazu gehören etwa Alleinerziehende, die wegen Kinderbetreuung nicht in Vollzeit arbeiten können. Andere wiederum arbeiten in Minijobs und beziehen ergänzend Bürgergeld, weil Ihnen die Ausbildung fehlt, die für eine Vollzeitstelle nötig wäre: Sie können zum Beispiel in einem Restaurant im Minijob als Küchenhilfe arbeiten, würden aber keine Stelle als ausgebildeter Koch bekommen.
Minijobs mit ergänzendem Bürgergeld üben außerdem Menschen aus, die aus anderen Ländern kommen und sich in der Warteschleife befinden, bis ihr ausländischer Berufsabschluss in Deutschland anerkannt wird. Bis Sie wissen, ob Sie zum Beispiel als Ingenieur in Deutschland arbeiten dürfen, jobben Sie im Minijob als Pizzafahrer oder in der Pflege.
Vorteile und Nachteile von Minijobs im Bürgergeld
Ein Vorteil eines Minijobs bei der Höchstgrenze des möglichen Verdienstes ist zuerst einmal, dass Sie etwas mehr Geld in der Tasche haben. Rund 189 Euro sind bei einem Regelsatz von 563,00 Euro möglicherweise genau das i-Tüpfelchen, das ansonsten in der letzten Monatswoche fehlt.
Ein zweiter Vorteil eines Minijobs ist, dass Sie nicht die Verbindung zur Arbeitswelt und zum Arbeitsmarkt verlieren. Sie sammeln also Arbeitserfahrung, sind im Austausch mit Arbeitskollegen und haben vielleicht die Möglichkeit, sich nachhaltig in qualifizierte Erwerbsbeschäftigung zu integrieren.
Das hängt allerdings stark vom jeweiligen Minijob ab, von Ihrer individuellen Situation, von Ihrem Arbeitgeber und davon, ob es in diesem Bereich die Chance zur Entwicklung gibt. Bei vielen Minijobs kann eine Weiterbildung beim Jobcenter die bessere Option sein, um sich für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren, bei anderen lässt sich beides vielleicht verbinden.
Sie könnten so etwa einen Minijob als Aushilfe in der Behinderten-Betreuung mit einer vom Jobcenter getragenen Weiterbildung als Schulbegleitung / Inklusionsassistenz verbinden und hätten durch den Minijob bereits praktische Erfahrung gesammelt.
Die Falle der fehlenden Perspektive
Es gibt in Deutschland keinen Mangel an Hilfskräften, sondern an Fachkräften. Minijobs zum Mindestlohn, in denen Sie mit rund 43 Stunden im Monat einen größeren Teil Ihrer Zeit verbringen, können deshalb auf Dauer zur Falle werden, wenn keine Perspektive zur beruflichen Entwicklung besteht.
Wenn Sie zum Beispiel als Reinigungskraft in Privathaushalten arbeiten und ergänzend Bürgergeld beziehen, dann bringt Ihnen das weder eine berufliche Qualifikation noch können Sie mit Kontakten rechnen, die Sie auf dem Arbeitsmarkt weiterbringen. Aus einer Notlösung kann so leicht ein Dauerzustand werden.
Angemessen bezahlte Minijobs mit Perspektive
Viele denken bei Minijobs an Tätigkeiten als Küchenhilfe, Reinigungskraft, im Lager oder im Bringdienst. Bei einigen Minijobs, die nicht sofort ins Auge fallen, verdienen Sie aber deutlich über dem Mindestlohn und arbeiten zudem an Ihrer beruflichen Perspektive.
Minijob in der Nachhilfe
Als Nachhilfelehrer können Sie als akademisch Qualifizierter mit bis zu 28,00 Euro pro Stunde rechnen, als Studierender oder Schüler zwar mit weniger Geld, aber dennoch mit deutlich mehr als mit den 12,82 Euro Mindestlohn.
Wenn Sie in einer Nachhilfe-Organisation als Minijobber tätig sind, bleiben Sie zudem in Tuchfühlung mit qualifizierten Kollegen und können so ein Netzwerk aufbauen, um sich nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Leistungsberechtigte, die auf die Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses warten, können als Minijobber Nachhilfe in ihrer Muttersprache geben, und für sie kommt oft auch noch eine andere Tätigkeit infrage.
Minijob als Übersetzer
Wenn Sie sowohl Deutsch als auch eine oder mehrere Fremdsprachen gut beherrschen, dann können Sie als Minijobber Auftragsarbeiten als Übersetzer übernehmen. Ohne eine abgeschlossene Ausbildung als Dolmetscher beschränkt sich diese Tätigkeit allerdings auf Texte, die keine offiziellen Dokumente sind.
Sie können unter anderem Autoren helfen, deren Geschichte in einem Land spielt, in dem der Schriftsteller die Sprache nicht gut genug kennt, Journalisten unterstützen beim Verständnis von fremdsprachigen Berichten oder Privatleute, die wissen wollen, was in einem bestimmten Text steht. Auch wenn Sie zwar fest in der jeweiligen Sprache sind und / oder Muttersprachler, aber kein ausgebildeter Dolmetscher, können Sie deutlich mehr als den Mindestlohn verlangen.
Minijob als Promoter
Als Promoter bewerben Sie Produkte von Unternehmen oder Organisationen in der Öffentlichkeit. In der Regel brauchen Sie dafür keine Vorausbildung, sollten aber kontaktstark sein. Diese Tätigkeit bringt meist deutlich über 20,00 Euro die Stunde, und Sie knüpfen dabei Kontakte zu den jeweiligen Unternehmen.
Minijobs als Assistent
Besonders kleine Unternehmen und Start-ups stellen häufig Minijobber zur Unterstützung ein, zur Recherche oder um Termine vorzubereiten, also für all das, wofür im Geschäftsleben oft wenig Zeit übrig bleibt.
Der Stundenlohn ist dabei stark vom Arbeitgeber abhängig. Im Bürgergeld-Bezug hat ein solcher Minijob als Assistent oder Assistentin mehrere Vorteile. Die Arbeitszeiten sind oft familienfreundlich und eignen sich deshalb auch für Alleinerziehende im Bürgergeld-Bezug.
Zudem sammeln Sie in diesem Arbeitsbereich praktische Erfahrung von der Pike auf, und das kann wertvoller sein als Weiterbildungen über das Jobcenter. In vielen Kleinunternehmen besteht zudem eine echte Chance, über den Minijob in eine volle Beschäftigung zu kommen.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.