Viele wissen es nicht: Auch im Minijob haben Sie ein Recht auf Mutterschaftsgeld. Dessen Hรถhe ist abhรคngig von ihrer Krankenversicherung, und zusรคtzlich zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss.
Inhaltsverzeichnis
In der Zeit der Freistellung bekommt man Mutterschaftsgeld
Wenn Sie einem Minijob nachgehen und schwanger sind, dann werden Sie sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung freigestellt. In dieser Zeit bekommen Sie Mutterschaftsgeld.
Geburtsdatum bescheinigen lassen
Lassen Sie sich von ihrem Arzt oder ihrer รrztin bescheinigen, wann die Geburt voraussichtlich stattfindet. Eine solche Bescheinigung wird erst sieben Wochen vor dem Geburtstermin ausgestellt.
Mit dieser Bescheinigung kรถnnen Sie Mutterschaftsgeld beantragen. Wenn Sie selbst krankenversichert sind, lassen Sie diese Bescheinigung ihrer Krankenkasse zukommen.
Auch dem Arbeitgeber legen Sie die Bescheinigung vor, damit er den Arbeitgeberzuschuss zahlt.
Was ist bei Frรผh- oder Spรคtgeburten?
Kommt das Kind spรคter zur Welt als angenommen, dann verlรคngert sich die Schutzfrist vor der Geburt. Wird das Kind hingegen frรผher geboren als erwartet, wird die entsprechende Zeit auf die Zeit danach verlegt.
Wer bezahlt das Mutterschaftsgeld?
Das Muttergeld zahlt die Krankenkasse oder das Bundesamt fรผr Soziale Sicherung. In vielen Fรคllen leistet der Arbeitgeber auch noch einen Zuschuss.
Das Bundesamt fรผr Soziale Sicherung springt ein, wenn Sie zu Beginn der Schutzfrist selbst nicht krankenversichert sind. Dann mรผssen Sie bei der Behรถrde einen Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen.
Das ist der Fall, wenn Sie รผber Ehepartner oder Partnerin gesetzlich krankenversichert sind, oder รผber die Familienversicherung der Eltern, oder wenn Sie eine private Krankenversicherung haben.
Wie bemisst sich das Mutterschaftsgeld?
Die Hรถhe des Mutterschaftsgeldes wird nach dem Nettolohn der letzten drei Monate vor der Schutzzeit berechnet. Bei einem Minijob sind das insgesamt hรถchstens 210 Euro.
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
Anders sieht es aus, wenn Sie zu Beginn der Schutzfrist selbst Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse sind, zum Beispiel รผber einen Hauptjob, als Studentin, Rentnerin oder bei Arbeitslosengeld.
Das Mutterschaftsgeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse dann in voller Hรถhe ihres durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten drei Monate vor der Schutzfrist – hรถchstens jedoch 13 Euro pro Tag. Pro Monat sind das bis zu 390 Euro. Fรผr die gesamte Dauer der Freistellung erhalten Sie diesen Betrag.
Sie bekommen das Geld auch dann, wenn Sie im Minijob nicht krankenversichert sind, aber in ihrem Hauptberuf.
Der Arbeitgeber trรคgt die Differenz
Ist ihr Nettoverdienst hรถher als 13 Euro pro Tag, dann muss der Arbeitgeber fรผr die Zeit der Mutterschaft die Differenz zahlen. Das gilt auch dann, wenn Sie das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt fรผr Soziale Sicherung beziehen.
Bei einem Minijob und einer Hauptbeschรคftigung zahlen beide Arbeitgeber den Zuschuss.
Arbeitgeber bekommen den Zuschuss erstattet
Die Arbeitgeber bekommen ihre Zahlungen erstattet. Dafรผr mรผssen Sie einen Antrag stellen. Zustรคndig ist die Minijob-Zentrale sowie bei sozialversicherungspflichtigen Beschรคftigungen die jeweilige Krankenkasse.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universitรคt Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen fรผr ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.