Minijob: Bürgergeld-Aufstocker haben nichts von der Erhöhung

Lesedauer 2 Minuten

Die Verdienstgrenze bei Minijobs wurde im Januar 2024 von 520 Euro auf 538 Euro erhöht. Wer mit Bürgergeld aufstockt, profitiert davon jedoch so gut wie garnicht.

Wer auf Bürgergeld angewiesen ist, hat selten die Chance, schnell wieder in einen qualifizierten Vollzeitjob zu kommen. Weiterbildungen, Teilzeit- und Minijobs sind Möglichkeiten, sich nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Minijob-Erhöhung für Aufstocker

Viele Menschen erhalten Bürgergeld, obwohl sie nicht arbeitslos sind, sondern weil ihre Erwewrbstätigkeit nicht das Existenzminimum sichert. Diese Aufstocker haben von der Erhöhung der Verdienstgrenze beim Minijob kaum etwas. Von den 18 Euro, die steuerfrei mehr verdient werden können, bleiben ihnen gerade mal 5,40 Euro, also ein Brot und zwei Brötchen pro Monat.

Wer ist betroffen?

Im Mai 2023 waren unter den Menschen, die Bürgergeld bezogen, 721.500 Aufstocker. Unter diesen hatten sich 269.800 als geringfügig beschäftigt gemeldet. Immerhin 37 Prozent der Betroffenen gingen also einem Minijob nach.

Viele Menschen, die Bürgergeld beziehen, können kaum direkt eine Vollzeitstelle übernehmen. Das betrifft zum Beispiel Alleinerziehende, aber auch viele alte und kranke Menschen. Für diese ist ein Minijob zwar nicht ideal, aber besser, als ganz ohne Erwerb da zu stehen – finanziell ebenso wie psychisch.

Lesen Sie auch:
Minijob und Bürgergeld – Das ändert sich ab Januar 2024

Anrechnung auf den Regelsatz

Wer Bürgergeld bezieht und Erwerbslohn erhält, dem wird dieser auf den Regelbedarf angerechnet – und dies bezieht sich auf die Höhe des Einkommens. 100 Euro bleiben generell frei. 101 bis 520 Euro werden zu 20 Prozent nicht angerechnet, und 521 Euro bis 1.000 Euro zu 30 Prozent.

Was bedeutet das für den Minijob?

Beim Minijob bleiben also 100 Euro anrechnungsfrei. Bis zu 520 Euro werden 336 Euro berechnet, und 84 Euro frei. 184 Euro blieben ohne Anrechnung, als der Minijob 2023 noch bei 520 Euro lag.

Von 18 Euro bleiben 5,40 Euro über

Im Januar 2024 wurde die Verdienstgrenze beim Minijob auf 538 Euro um 18 Euro erhöht. Dies liegt daran, dass der Mindestlohn von 12,00 Euro auf 12,41 Euro stieg. Lediglich 30 Prozent dieser 18 Euro werden nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Den betroffenen Aufstockern bleiben also lediglich 5,40 Euro pro Monat, die sie mehr in der Tasche haben.

Höhere Freibeträge?

Höhere Freibeträge beim Bürgergeld gelten bei Schüler- und Studentenjobs; bei Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung, dem Bundesfreilligendienst, dem FSJ oder FÖJ. Hier ist ein Verdienst bis zur Minijobgrenze von 538 Euro anrechnungsfrei.

Studie kritisiert Anrechnung scharf

Eine aktuelle Studie des ifo-Instituts kritisiert die Anrechnung des Hinzuverdienstes auf das Bürgergeld scharf. Derzeit wird über 1.200 Euro Zuverdienst alles auf das Bürgergeld angerechnet. Die Experten fordern, selbst bei 2.000 Euro Einkommen nur 65 Euro pro 100 Euro anzurechnen. Dadurch bliebe den Betroffenen nicht nur mehr Bürgergeld, sondern es würden auch weit mehr Betroffene in Arbeit kommen.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...