Seit 2021 gilt in Deutschland die sogenannte Grundrente. Sie soll Menschen unterstรผtzen, die ein Leben lang unterdurchschnittlich verdient und dennoch langjรคhrige Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung vorzuweisen haben. Ziel ist es, im Alter ein gewisses Mindestniveau an Einkommen zu gewรคhrleisten.
Welche Einkommensgrenzen gelten 2025 und welches Jahr ist fรผr die Prรผfung des Einkommens รผberhaupt maรgeblich?
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Grundrente und wer kann sie erhalten?
Die Grundrente ist kein eigenstรคndiger Rentenanspruch, sondern ein Zuschlag zu bestehenden Altersrenten. Sie wird an Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt, die bestimmte Voraussetzungen erfรผllen:
- Sie mรผssen mindestens 33 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten vorweisen. Dazu gehรถren vor allem Beitragszeiten aus Erwerbstรคtigkeit, Kindererziehung sowie der Pflege von Angehรถrigen.
- Sie dรผrfen im Durchschnitt nur unterdurchschnittliche Einkommen erzielt haben.
- Das eigene Einkommen, das zum Prรผfzeitpunkt herangezogen wird, muss unterhalb bestimmter Grenzen liegen.
Erfรผllt jemand all diese Bedingungen, kann ein monatlicher Zuschlag zur Rente gewรคhrt werden. Die Hรถhe dieses Zuschlags richtet sich einerseits nach den erreichten Grundrentenzeiten und andererseits nach dem Einkommensniveau.
Welche Einkommensgrenzen gelten im Jahr 2025?
Grundsรคtzlich entscheidet das Einkommen darรผber, ob jemand einen ungekรผrzten, gekรผrzten oder gar keinen Grundrentenzuschlag erhรคlt. Fรผr 2025 wurden die relevanten Einkommensgrenzen erneut angepasst:
Einkommensgrenze fรผr Ledige
- Volle Grundrente: Wer als Single ein anzurechnendes Einkommen von bis zu 1.437,54 โฌ pro Monat hat, erhรคlt den Grundrentenzuschlag in voller Hรถhe.
- Teilweise Kรผrzung: รberschreitet das Einkommen diese Grenze, wird der รผbersteigende Betrag zu 60 % auf den Grundrentenzuschlag angerechnet, bis zur zweiten Grenze von 1.839,39 โฌ.
- Vollstรคndige Anrechnung: Liegt das Einkommen oberhalb von 1.839,39 โฌ, wird die Summe, die รผber dieser zweiten Grenze liegt, zu 100 % angerechnet. Das kann dazu fรผhren, dass kein oder nur ein sehr geringer Grundrentenzuschlag รผbrig bleibt.
Einkommensgrenze fรผr Verheiratete
- Volle Grundrente: Bei verheirateten oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Personen liegt die erste Einkommensgrenze 2025 bei 2.242,42 โฌ. Bleibt das Einkommen darunter, erfolgt keine Kรผrzung.
- Teilweise Kรผrzung: รbersteigt das anzurechnende Einkommen diesen Wert, werden 60 % des รผbersteigenden Betrags angerechnet, bis zur zweiten Grenze von 2.645,06 โฌ.
- Vollstรคndige Anrechnung: Alles, was รผber 2.645,06 โฌ liegt, wird zu 100 % angerechnet.
Welches Jahr ist fรผr die Einkommensanrechnung maรgeblich?
Eine hรคufige Quelle von Missverstรคndnissen ist die Frage, welches Einkommen eigentlich herangezogen wird. Entgegen dem ersten Eindruck zรคhlt hier nicht das Einkommen aus demselben Kalenderjahr, in dem man den Zuschlag erhรคlt. Fรผr das Jahr 2025 ist in der Regel das Einkommen aus dem Jahr 2022 entscheidend.
Der Grund dafรผr liegt im Meldeverfahren zwischen Finanzamt und Rentenversicherung. Die Daten werden dem Rentenversicherungstrรคger immer zum 30. September des Folgejahres gemeldet โ das heiรt, zum Stichtag 30. September 2024 meldet das Finanzamt die Einkรผnfte von 2022. Sind die Daten aus 2022 noch nicht vorhanden, kann in Ausnahmefรคllen sogar auf das Jahr 2021 zurรผckgegriffen werden.
In der Praxis kann dies Rentnerinnen und Rentner benachteiligen, die erst spรคt in Rente gegangen sind oder 2022 noch gearbeitet haben und entsprechend ein hรถheres Einkommen beziehen.
Obwohl sie 2025 tatsรคchlich viel weniger oder gar kein Erwerbseinkommen mehr haben, kรถnnte fรผr die Berechnung des Grundrentenzuschlags das (hรถhere) Einkommen aus 2022 (oder 2021) angerechnet werden.
Wie wird das anzurechnende Einkommen berechnet?
Anzurechnendes Einkommen ist das zu versteuernde Einkommen, das vom Finanzamt ermittelt wird. Dabei werden bereits Werbungskosten und Sonderausgaben berรผcksichtigt. Zusรคtzlich kommen jedoch noch zwei weitere Posten hinzu:
- Steuerfreier Rentenanteil: Da in Deutschland nur ein Teil der gesetzlichen Rente steuerpflichtig ist, wird derjenige Rentenanteil, der steuerfrei bleibt, fรผr die Berechnung des Grundrentenzuschlags wieder hinzugerechnet.
- Bestimmte Kapitalertrรคge: Kapitalertrรคge, die den Sparer-Pauschbetrag รผbersteigen und mit der Abgeltungsteuer belastet wurden, finden sich nicht unbedingt im Steuerbescheid. Trotzdem werden sie auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Die Deutsche Rentenversicherung holt sich diese Informationen direkt bei den Rentnerinnen und Rentnern ein.
Durch diese unterschiedlichen Komponenten kann das tatsรคchliche anzurechnende Einkommen von der reinen Steuerbescheid-Zahl abweichen. Dies fรผhrt dazu, dass Rentnerinnen und Rentner genau prรผfen mรผssen, welche Angaben gegenรผber der Rentenversicherung zu machen sind.
Warum kann das eigene Einkommen 2025 geringer sein und dennoch die Grundrente kรผrzen?
Eine der grรถรten Stolperfallen liegt in der zeitlichen Verschiebung: Wer 2022 noch ein volles Gehalt hatte, hat mรถglicherweise im Jahr 2025 wesentlich niedrigere Bezรผge, weil er oder sie inzwischen vollstรคndig in Rente ist. Dennoch wird oft das Einkommen aus 2022 angerechnet, weil dem Rentenversicherungstrรคger bis zum 30. September 2024 genau diese Daten vom Finanzamt vorliegen.
Obwohl sich die finanzielle Situation einzelner Personen 2025 also drastisch geรคndert haben kann, bleibt fรผr die Grundrente zunรคchst der historische Einkommenswert maรgebend. Das fรผhrt dazu, dass manche Rentnerinnen und Rentner erst zeitverzรถgert oder gar nicht in den Genuss des vollen Grundrentenzuschlags kommen.
Was sollten Betroffene tun?
Wer glaubt, dass sein Einkommen im relevanten โVorvorjahrโ deutlich hรถher war als zur aktuellen Zeit, sollte den Bescheid der Rentenversicherung genau prรผfen. In manchen Fรคllen kann ein spรคterer Abgleich zu einer nachtrรคglichen Anpassung des Grundrentenzuschlags fรผhren, sofern rechtzeitig alle benรถtigten Nachweise eingereicht werden.
Es empfiehlt sich daher, alle Steuerbescheide und mรถglichen Freistellungsauftrรคge fรผr Kapitalertrรคge sorgfรคltig aufzubewahren und gegebenenfalls Rรผcksprache mit der Deutschen Rentenversicherung zu halten.