Massenhaft rechtswidrige Mietrichtwerte für Bürgergeld-Bezieher

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Laut einer wissenschaftlichen Auswertung waren Bürgergeld-Bezieher in Mengen Opfer zu niedrig berechneter Richtwerte für Miete und Heizung.

Viele der Betroffenen bekamen rechtswidrig nicht ihre volle Miete und mussten diese aus dem Regelsatz bezahlen, der das reine Existenzminimum abdecken sollte. Die Linksfraktion bezieht sich dabei auf Sozialgerichtsurteile aus dem Jahr 2020.

Wie kommen die Richtwerte zustande?

Die Höhe, in der Miete und Heizkosten vom Jobcenter erstattet werden, richtete sich bei Hartz IV und richtet sich beim Bürgergeld nach Festlegungen der jeweiligen Kommunen.

Die gesetzlichen Vorlagen sind allgemein ausgelegt, und dies sorgte immer wieder für Verfahren an den zuständigen Sozialgerichten.

Das ergab eine Auswertung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags.

„Rechtliche Unklarheit und kommunale Engpässe“

Laut der Linksfraktion werden nach wie vor „rechtliche Unklarheit und kommunale Engpässe“ beim Erstatten von Miete und Heizkosten häufig auf Kosten derjenigen ausgetragen, die von diesen Sozialleistungen abhängig sind.

Wann sind die Richtwerte rechtswidrig?

Wissenschaftliche Dienste des Bundestags fanden heraus, dass allein 2020 Sozialgerichte in 24 Fällen die Richtwerte für rechtswidrig erklärten. Rechtswidrig waren sie, weil sie zu niedrig berechnet wurden. Laut der Linksfraktion würden Kommunnen die Werte derart niedrig ansetzen, um Geld zu sparen.

Die Urteile der Sozialgerichte, die diese Praxis in zwei Dutzend Fällen 2020 für rechtswidrig erklärten, bezogen sich auf acht Städte / Kreise und auf einen Zeitraum zwischen 2014 und 2020. Mehrere zehntausend Hartz-IV-Abhängige seien von den zu niedrigen Richtwerten betroffen gewesen, und nicht nur diejenigen, die letztlich erfolgreich gegen die zu niedrigen Erstattungen geklagt hätten.

Eklatante Wohnkostenlücke

Vielen derjenigen, die von den entsprechenden Sozialleistungen lebten, wurden nicht die vollen Mietkosten gezahlt. Dadurch entstünde eine finanzielle Lücke, die „Wohnkostenlücke“. Die Betroffenen hätten also aus dem Regelsatz die Differenz zwischen realen Miet- und Heizkosten und Richtwert bezahlt – trotz Anspruch auf höhere Leistungen.

Indirekte Folgen

Weniger offen waren indirekte Folgen auch bei denjenigen der Betroffenen, die ihre vollen Mietkosten erstattet bekamen, aber sich am rechtswidrigen Grenzwert orientierten. Denn hier besteht die Möglichkeit, dass diese Menschen extrem sparsam heizten oder auf notwendige Umzüge verzichteten.

Die Dunkelziffer ist vermutlich hoch

Die Urteile der Sozialberichte konzentrieren sich zum Teil nur auf ausgewählte Aspekte, zum Beispiel auf bestimmte Haushaltsgrößen. Es ist aber sehr warhscheinlich, dass auch weitere Konzepte bei der Berechnung der jeweiligen Grenzwerte fehlerhaft waren und damit alle Hartz-IV-Haushalte betroffen. So schätzt jedenfalls die Linksfraktion die Situation ein.

Nur die Spitze des Eisbergs

Laut der Linksfraktion zeigen die zwei Dutzend Fälle nur einen kleinen Ausschnitt von rechtswidrigen Grundwerten. Die behandelten Urteile stammten nur aus dem Jahr 2020. Weitere Recherchen, so die Linksfraktion würden zahlreiche weitere Entscheidungen von Sozialgerichten finden, die Konzepte für Wonkosten als rechtswidrig einstuften.