Beschönigte Verwaltungsausgaben zu Lasten von Bürgergeld-Beziehern

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In einer E-Mail hat das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf Unstimmigkeiten bei den Verwaltungsausgaben für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) aufmerksam gemacht. Dabei ging es auch um die geplante Budgetkürzungen für 2024.

Die Verwaltungsausgaben für die Jobcenter sind in den letzten Jahren immer weiter gestiegen. Weil die Budgets hierfür nicht ausreichen, werden die Kosten umgeschichtet. Das hat zur Folge, dass weniger Geld für die Förderungen von Bürgergeld-Beziehenden zur Verfügung steht. Statt diese Ausgabe zu erhöhen, sollen diese nun gekürzt werden.

Verwirrende Zahlen im Sozialbudget 2022

Das Sozialbudget 2022 des BMAS enthält Angaben zu den Verwaltungsausgaben für die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Hierbei wurden für 2021 rund 5,857 Milliarden Euro und für 2022 etwa 6,007 Milliarden Euro angegeben.

Doch hier liegt ein Fehler vor: Diese Zahlen repräsentieren nicht die Gesamtverwaltungskosten, sondern lediglich den Bundesanteil an diesen Kosten.

Die Rolle des kommunalen Finanzierungsanteils

Das Sozialbudget 2022 verschweigt den kommunalen Finanzierungsanteil (KFA) an den Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter. Nach Berechnungen des Instituts belief sich der KFA auf etwa 1,016 Milliarden Euro im Jahr 2021 und 1,046 Milliarden Euro im Jahr 2022.

Somit ergaben sich Verwaltungsausgaben für Hartz IV von 6,872 Milliarden Euro in 2021 und 7,053 Milliarden Euro in 2022. Diese Informationen sind wichtig, um die Gesamtkosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende korrekt zu verstehen.

Ein gestörtes Verhältnis zur Haushaltswahrheit?

Ein weiterer Punkt, der in der E-Mail an das BMAS angesprochen wurde, ist die Veranschlagung der Bundesanteile an den Verwaltungskosten im Bundeshaushalt 2024.

Trotz der im Sozialbudget 2022 genannten Verwaltungsausgaben von 6,007 Milliarden Euro für 2022, plant der Haushaltsentwurf für 2024 lediglich 5,050 Milliarden Euro für den Bundesanteil an den Verwaltungskosten. Das bedeutet eine Kürzung von 957 Millionen Euro, obwohl Kostensteigerungen erwartet werden.

Warum ist das wichtig?

Das BIAJ hat in seiner E-Mail an das BMAS auf Unstimmigkeiten bei den Angaben zu den Verwaltungskosten für Hartz IV hingewiesen. Die tatsächlichen Verwaltungskosten der Jobcenter sollten korrekt und transparent veröffentlicht werden. Die Veranschlagung im Bundeshaushalt 2024 wirft zusätzliche Fragen auf und bedarf einer eingehenden Prüfung, damit die Haushaltswahrheit gewahrt bleibt.

Dies ist nicht nur für Experten, sondern auch für die Öffentlichkeit von Interesse. Denn die Ausgaben für die Verwaltung sind in den letzten Jahren massiv gestiegen. Trotzdem “spart” das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei den Verwaltungskosten. Das wird zur Folge haben, dass noch mehr Gelder umgeschichtet werden, die dann z.B. bei der Förderung von Bürgergeldempfängern fehlen.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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