Kurios: Hartz IV Bescheid aus dem Jahre 1824

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21.06.2012

Eine Hartz IV Bezieherin aus Aschersleben hat vom Jobcenter einen Bewilligungsbescheid erhalten. So weit, so gut. Die Frau musste aber nicht schlecht staunen, als sie in dem Bescheid las: ihre Erstbewilligung für Leistungen nach dem SGB II hätte im Jahre 1824 begonnen. "Es ist nicht mein erster Bescheid, aber so einen habe ich noch nie erhalten", sagte sie verdutzt gegenüber der „Mitteldeutschen Zeitung“. Aber vor etwa 190 Jahren war sie überhaupt noch nicht geboren? Der aktuelle Bescheid hebt den Erstbescheid vom "20. Dezember 1824" auf. „Vielleicht soll ich ab dem Datum eine Restzahlung einfordern?“ sagt die Frau lächelnd. Und wie hätte eine „Bescheid“ aus diesem Jahrhundert ausgesehen? Wäre er mit feiner Schrift per Hand geschrieben worden? Und "Hartz IV" gab es auch noch nicht.

Auf jeden Fall muss nun die Behörde einen erneuten Bescheid nachliefern, da bereits vorliegender keine Rechtsgültigkeit hat. Auf Anfrage vermutet das Jobcenter Aschersleben „einen technischen Fehler“ dem man nachgehen wolle. Solche Fehler dürfen nicht passieren und nicht jeder nimmt einen solchen falsch datierten Hartz IV-Bescheid mit Humor. Der falsch datierte Bescheid zeigt aber auch, wie fehleranfällig diese sind. Deshalb jedes Behördenschreiben lieber zwei mal prüfen oder von unabhängiger Seite prüfen lassen. (ag)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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