Kündigung: Mehr Geld bei einer Abfindung erzielen

Lesedauer 3 Minuten

Die Corona-Krise und jetzt auch der Ukraine-Krieg bringt viele Unternehmen ins Wanken. Erste Kündigungswellen werden erwartet. Arbeitnehmer sollten sich allerdings nicht eine Kündigung gefallen lassen. Oft kann eine Abfindung erreicht werden.

Richtige Strategie seitens des Anwalts und des Gekündigten wichtig

Um eine möglichst hohe Abfindung im Falle einer Kündigung zu erreichen, ist nicht nur die richtige Strategie des Anwalts, sondern auch die Einstellung des Gekündigten überaus wichtig, wie die Anwälte Christian Lange und Cem Altug im Gespräch mit Gegen-Hartz.de betonen.

Wann muss der Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?

Das Wichtigste zuerst: Im Grundsatz ist eine Abfindung nicht gesetztlich verankert. Sie dient allerdings als Ausgleichszahlung, wenn die Kündigung seitens des Arbeitsgebers den gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsrechts widersprach. Das ist allerdings sehr häufig der Fall.

Gezahlt muss eine Abfindung, wenn:

  • im Rahmen eines Aufhebungsvertrags, wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf eine Ausgleichszahlung geeinigt haben
  • wenn ein sog. Gewohnheitsrecht besteht. Das bedeutet, wenn das Unternehmen an Gekündigte generell eine Abfindung nach Ausscheiden des Betriebs erhalten.
  • bei einem Angebot des Arbeitgebers im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes
  • im Falle eines Vertragsbruchs seitens des Arbeitgebers, wenn beispielsweise eine fristlose Kündigung ausgesprochen wurde
  • wenn der Sozialplan nicht eingehalten wurde
  • sowie in Konstellationen, die seltener sind und daher vor dem Arbeitsgericht entschieden wurden

Wichtig ist, dass eine Abfindung nur dann in Aussicht steht, wenn das Kündigungsschutzgesetz greift. Das Arbeitsverhältnis muss mindestens sechs Monate bestanden haben.

Das Unternehmen muss mindestens zehn Mitarbeiter beschäftigt haben. Es muss ein “dringendes betriebliches Erfordernis” bestanden haben, wie etwa ein Rückgang der Auftragslage.

Hat der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage innerhalb der vorgeschriebenen Frist von drei Wochen nicht eingereicht, ist eine Abfindung nur in einigen Fällen erreichbar. Siehe dazu: Abfindung auch in einem kleinen Betrieb erwirken.

Wie hoch ist eine Abfindung?

Die meisten Unternehmen wissen, dass sie bei einer Kündigungsschutzklage verlieren würden. Daher bieten sie häufig einen Aufhebungsvertrag an. Darin enthalten ist auch eine Abfindung.

Die angebotenen Summen sind jedoch meistens viel niedriger, als bei einer Abfindung, die durch einen spezialisierten Anwalt errungen werden könnte.

Daher sollte ein Aufhebungsvertrag genau geprüft sein, bevor dieser unterschrieben wird. Lesen Sie dazu: Auflösungsvertrag statt Kündigung? Mehr Nachteile als Vorteile

Für die Höhe einer Abfindung existiert keine allgemeine Vorgabe. Allerdings gibt es übliche Formeln, die auch vor einem Arbeitsgericht häufig Anwendung finden.

Beispiel: Bei einem Monatsgehalt von 3.000 Euro Brutto und fünf Jahren Beschäftigung würde das einer “Regelabfindung” von 7.500 Euro entsprechen. Es kommt allerdings auch auf die Umstände an, die zu einer Kündigung geführt haben. So konnten auch weitaus höhere Abfindungen bereits erreicht werden.

Es kommt auch auf die richtige Strategie an. Um eine höhere Abfindung zu erzielen, muss der Arbeitnehmer suggerieren, dass er oder sie lieber weiter in dem Betrieb arbeiten würde.

“Das verbessert die Verhandlungsposition”, rät auch Rechtsanwalt Lange. Nie sollte das erste Angebot des Arbeitgebers angenommen werden.

Geduldig sein, treibt Abfindungssumme nach oben

Die allererste Regel lautet Geduld! Die Verhandlungen sollten durchgehalten werden. Der ehemalige Arbeitgeber sollte davon ausgehen, dass man auch nach einer gescheiterten Verhandlung wieder in den Betrieb zurückkehrt und ohne weitere Probleme weiter in dem Betrieb arbeitet.

Lesen Sie auch:
Abfindung und Kündigung: Acht Tipps die Sie einhalten sollten

Erfährt der Arbeitgeber, dass ein neuer Job gefunden wurde oder der Arbeitnehmer aus anderen Gründen nicht mehr zurück möchte, sinken die Chancen auf eine Abfindung enorm.

Keine Angriffsfläche bieten

Der Arbeitgeber wird versuchen, alles genau zu dokumentieren, um den Arbeitnehmer arbeitsrechtlich in einem schlechten Licht dastehen zu lassen. Selbst Detektive werden nicht selten beauftragt, um mögliches Fehlverhalten aufzudecken.

Auch Kollegen, die dem Chef wohlgesonnen sind, werden nicht selten dazu angehalten, mögliches Fehlverhalten aufzudecken und zu dokumentieren.

Daher ist auf folgendes zu achten:

  • Immer pünktlich sein
  • Zeiterfassung korrekt ausführen
  • Fahrtkosten genau abrechnen
  • keine groben Fehler bei der Verrichtung der Arbeit
  • keine Beschädigungen am Eigentum des Arbeitgebers vornehmen
  • nicht schlecht über den Arbeitgeber reden
  • Streitigkeiten aus dem Weg gehen

Keine Informationen preisgeben

Der Arbeitgeber und dessen Anwalt werden versuchen, das weitere Vorgehen berechenbar zu machen.

“Um so weniger Informationen preisgegeben werden, um schwerer hat es auch die Gegenseite”, so Lange. Das bedeutet auch, dass man auf keinen Fall auf Emails, Briefe oder SMS antworten sollte, bevor das weitere Vorgehen nicht mit dem eigenen Anwalt abgesprochen wurde.

Selbst wenn die Fragen nett geschrieben sind, könnten hier Fallen gelegt sein. Das beste Vorgehen ist: Jegliche Verhandlungen laufen über den eigenen Anwalt oder Anwältin, der oder die alle Tricks kennt.

Den richtigen Anwalt beauftragen

Anwälte spezialisieren sich im Laufe des Zeit. Es ist nicht immer das richtige Vorgehen, den Anwalt um die Ecke zu beauftragen oder einen ehemaligen Schulfreund, der zufällig Anwalt ist, aber vor allem im Bereich Strafrecht tätig ist.

So wie man bei Hörproblemen zu einem Hals-Nasen-Ohren Arzt geht, so ist es auch besser einen Anwalt zu suchen, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.

Ein Beispiel ist das arbeitnehmerfreundliche Projekt “Arbeitnehmer.Support“. Hier haben sich die Anwälte auf Arbeitsrecht im Sinne der Arbeitnehmer spezialisiert.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...