Die Familienkasse zahlt Eltern von Kindern mit Behinderung auch nach deren Volljährigkeit weiter Kindergeld. Was sind die Voraussetzungen?
Behinderung in jungen Jahren
Inhaltsverzeichnis
Diese Behinderung muss bereits vor dem 25. Lebensjahr bestanden haben, und der betroffene Mensch wegen ihr nicht in der Lage sein, seinen Lebensunterhalt eigenständig zu erwirtschaften.
Die Fähigkeit, sich selbst zu finanzieren, kann jedoch auch in späteren Jahren verloren gegangen sein.
Kindergeld ist ein Ausgleich, keine Sozialleistung
Das Kindergeld ist, im Unterschied zu Bürgergeld oder Sozialhilfe, keine Sozialleistung. Vielmehr handelt es sich um einen steuerlichen Ausgleich laut dem Einkommenssteuergesetz. Für Kinde
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
Beanspruchen können Kindergeld leibliche Eltern, Adoptiveltern und Pflegeeltern, in bestimmten Fällen auch Geschwister, wenn hier ein Pflegeverhältnis besteht.
Wie wird die Fähigkeit bestimmt, den Lebensunterhalt zu finanzieren?
Die Familienkasse berechnet, ob ein volljähriger Mensch mit Behinderung seinen Lebensunterhalt selbst erwirtschaften kann. Dafür prüft sie den entsprechenden Lebensbedarf und stellt diesem die verfügbaren finanziellen Mittel gegenüber.
Sind die Einkünfte jetzt geringer als die Kosten des Lebensunterhalts, dann gibt es einen Anspruch auf Kindergeld.
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Was gilt als notwendiger Lebensbedarf?
Der notwendige Lebensbedarf umfasst zum einen den allgemeinen Lebensbedarf in Höhe des Grundfreibetrags von 11.604 Euro im Jahre 2024, zum anderen den behinderungsbedingten Mehrbedarf.
Die ausführliche Berechnung
In einer ausführlichen Berechnung werden auch die Leistungen berücksichtigt, die ein volljähriges Kind wegen seines behinderungsbedingten Bedarfs erhält, beziehungsweise, welche ihm zustehen.
Darunter fallen Leistungen der Eingliederungshilfe, Grundsicherung oder Pflegeversicherung.
Der behinderungsbedingte Mehrbedarf
Dieser umfasst alle außergewöhnlichen Belastungen, die mit der Behinderung zusammen hängen, darunter Aufwendungen für Pflege, erhöhter Bedarf an Wäsche und medizinischer Versorgung, oder Hilfen im täglichen Leben.
Dieser Mehrbedarf kann steuerlich entweder als Pauschale (Pauschbetrag) oder mittels Einzelnachweisen geltend gemacht werden.
Weitere Aufwendungen
Hinzu kommen weitere Aufwendungen, die zusätzlich berechnet werden. Dazu zählen medizinische Leistungen, Fahrtkosten oder auch die persönliche Betreuung der Eltern.
Kindergeld ist elterliches Einkommen
Das Kindergeld ist kein Einkommen des Kindes, sondern ein Einkommen der Eltern (§ 82 Abs. 1 SGB XII).
Es wird deshalb nicht bei Sozialleistungen als Einkommen des Kindes angerechnet.
Wo können Sie sich informieren?
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen stellt Informationen zur Verfügung, laut eigener Aussage: “Verständlich und anhand von vielen konkreten Beispielen erläutert der Ratgeber des bvkm, wie Eltern behinderter Kinder überprüfen können, ob ihnen ein Anspruch auf Kindergeld zusteht.”