Bürgergeld und Prostitution – das gilt es zu beachten!

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Prostitution und Bürgergeld-Bezug: Achtung das Jobcenter kann davon erfahren!

Viele Bürgergeld-Beziehende können mit den Leistungen ihren Lebensunterhalt nicht decken. Einige gehen aus Not dann den Weg in die Prostitution. Oft wissen sie nicht, dass sie damit einem Neben- oder Hauptjob nachgehen, der ihre Leistungsansprüche schmälert oder zunichte macht.

Sich zu prostituieren ist nicht verboten, geht aber kaum als Minijob durch, also als Anstellung auf 520,00 Euro Basis, da sie selten legal an einen Arbeitgeber gebunden ist. Wenn kommt nur eine gewerbliche Tätigkeit in Frage, bei der auch Steuern und Abgaben fällig werden.

Freibetrag gilt nur bis 100 Euro

Auch für Prostitution gilt genau wie bei jedem anderen Einkommen ein Freibetrag von 100 Euro im Monat als Erwerbseinkommen, das nicht auf den Bürgergeld-Regelsatz angerechnet wird. Einnahmen darüber werden anteilsmäßig auf das Bürgergeld angerechntet. Die Betroffenen dürfen nur zwischen 20 und 30 % behalten.

Bürgergeld-Beziehende verlieren also sehr schnell die meisten ihrer Ansprüche, wenn sie einer Prostitution oder einer anderen Arbeit nachgehen. Genauere Informationen hierzu finden Sie in unserem Ratgeber “Freibeträge beim Bürgergeld – Wie hoch darf der Zuverdienst sein?“.

Pflicht: Anmelden bei der Gemeinde

Prostituierte sind verpflichtet, ihre Arbeit in der heimischen Kommune anzumelden. Wenn sie das nicht tun, droht die Strafverfolgung durch die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft.

Einkünfte aus der Prostitution müssen daher dem Jobcenter gemeldet werden, sonst werden die Leistungen gestrichen.

Ordnungsamt und Polizei überprüfen häufig

Die Polizei unternimmt häufig Kontrollen. Dabei könnte die Tätigkeit, wenn sie nicht angemeldet ist, auffliegen. Wer also Bürgergeld bezieht und aus finanzieller Not der Prostitution nachgeht, riskiert die Bezüge, wenn die Tätigkeit nicht angemeldet ist. Mehr noch, es droht auch ein Strafverfahren wegen Leistungsbetrug. Nicht wenige Frauen mussten sich deshalb schon vor Gericht verantworten. Daher ist es besser, auch diesen Job zu melden.

Trauma und tiefe Wunden in der Seele

Nicht zu vergessen, dass Prostitution tiefe Narben an Körper und Seele hinterlässt. Viele Ereignisse sind traumatisch und fressen sich in der Psyche des Betroffenen fest. Bevor Frauen oder auch Männer diesen Schritt in Betracht ziehen, sollten sie dies immer bedenken. Wer bereits in dem System gefangen ist, kann sich auch Hilfe suchen. Eine Möglichkeit bietet zum Beispiel die Initiative Hydra in Berlin. Bild: Gina Sanders – fotolia