In Bürgergeld-Bescheiden wird das Einkommen häufig falsch angerechnet

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Bei der Anrechnung von Einkommen in den Bürgergeld-Bescheiden schleichen sich häufig fatale Fehler ein. Diese Fehler führen regelmäßig zu finanziellen Nachteilen für Leistungsberechtigte. Das berichtet die Rechtsanwaltskanzlei “Rightmart” aus Bremen.

Häufige Fehler in den Bescheiden

Bei der Anrechnung von Einkommen auf das Bürgergeld kommt es immer wieder zu Fehlern. Die Kanzlei hat die Fälle der letzten Monate untersucht, in denen sie Mandanten gegenüber den Jobcentern vertreten haben. Dabei kam heraus, dass sie jeden Monat in über 150 Fällen gegen fehlerhafte Bescheide der Jobcenter Widerspruch erheben mussten, weil das Einkommen zum Nachteil der Leistungsberechtigten falsch angerechnet wurde.

Die Beträge, um die es hierbei geht, sind dabei sehr unterschiedlich und reichen von 20 Euro bis hin zu 900 Euro. Dies deutet auf ein systematisches Problem im Anrechnungsprozess der Leistungsbehörden hin, so eine Sprecherin der Kanzlei.

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Typische Fehler in den Bürgergeld-Bescheiden

Anrechnung der Kfz-Haftpflichtversicherung

Wer ausschließlich über “sonstiges Einkommen” verfügt, wie beispielsweise Kindergeld oder Unterhaltszahlungen, müssen die Kosten für die PKW-Haftpflicht angerechnet werden. Allerdings halten sich die Jobcenter sehr häufig nicht daran. “Eine fehlende Berücksichtigung der Versicherungskosten schmälert den Anspruch um bis zu ca. 40 EUR im Monat, je nach Höhe der Versicherungsprämie, so die Kanzlei.

Ignorieren von Einkommensänderungen

Veränderungen im Einkommen der Bürgergeld-Beziehenden müssen dem Jobcenter mitgeteilt werden. Fehlende Anpassungen bei Einkommensänderungen, wie beispielsweise bei einem Jobverlust, können zu starken finanziellen Einbußen führen. Die korrekte und zeitnahe Erfassung dieser Änderungen durch das Jobcenter ist daher wichtig, wird aber häufig unterlassen.

Falsche Anrechnung von Bruttoeinkommen

Ein weiterer gravierender Fehler ist die Anrechnung des Bruttoeinkommens als Nettoeinkommen. Dies führt zu überhöhten Abzügen vom Bürgergeld, da das tatsächliche Einkommen nach Abzug von Steuern geringer ist.

Freibeträge werden häufig nicht angerechnet

Es gibt einen Freibetrag von 100 Euro auf das Nettoeinkommen bei der Anrechnung auf das Bürgergeld. Einkommen, das über diesen Freibetrag hinausgeht, wird angerechnet. Dieser Freibetrag soll die Leistungsempfänger teilweise schützen, führt aber oft zu Verwirrung und fehlerhaften Berechnungen.

Was zählt als Einkommen?

Einkommen im Sinne des Bürgergeldes umfasst alle regelmäßigen monatlichen Zuflüsse, unabhängig davon, ob es sich um Erwerbseinkommen, Kindergeld, Unterhaltszahlungen oder ähnliches handelt. Die korrekte Definition und Anrechnung dieser Einkommensarten ist wichtig, um korrekte Bürgergeldzahlungen zu gewährleisten.

Bürgergeld-Bescheide immer überprüfen

Fehler bei der Anrechnung von Einkommen auf das Bürgergeld sind also sehr häufig und können erhebliche Nachteile für die Betroffenen bedeuten. Bürgergeldbezieher sollten ihre Bescheide sorgfältig prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Wie ein Bescheid überprüft werden kann, haben wir in diesem Artikel beschrieben.

Edit: Nach einem Hinweis wurde der Punkt “Anrechnung KFZ-Versicherung” angepasst, da diese missverständlich formuliert wurde.