Kündigung: Die beste Strategie für eine hohe Abfindung

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Nicht nur das richtige Vorgehen des Anwalts ist wichtig, um eine möglichst hohe Abfindung zu erwirken, sondern auch die Einstellung und Mitarbeit des Gekündigten. Nur so kann ein Optimum in den Verhandlungen erreicht werden. Es berichten Rechtsanwalt Christian Lange und Cem Altug.

Einige Fehler seitens des Gekündigten können dazu führen, dass die Abfindungssumme deutlich geschmälert wird. “Deshalb ist nicht nur die Suche nach einem versierten Anwalt wichtig, sondern auch die Mitarbeit des Mandanten”, berichtet Rechtsanwalt Cem Altug von “Arbeitnehmer.Support”. Eine gemeinsame Stratgie kann die Abfindungssumme deutlich nach oben treiben.

Keine Höchstleistungen abliefern

Ein Unternehmen gerät ins Straucheln. Viele Arbeitnehmer neigen dann dazu, absolute Höchstleistungen abzuliefern. Gerade auch dann, wenn abzusehen ist, dass Kündigungen anstehen. Selbst wenn man so in die zweite Reihe gelangt und erst später eine Kündigung erfolgt, geht diese Stratgie meistens nicht auf.

Denn warum sollte der Arbeitgeber ausgrechnet demjenigen eine hohe Abfindung zahlen, wenn er weiß, dass der Mitarbeiter auch auf Kosten der eigenen Gesundheit sich für den Betrieb aufopfert. Eine Kündigungsschutzklage würde dann höchstens eine Weiterbeschäftigung bewirken.

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Daher sollte sich Betroffene fragen: “Will ich eine Abfindung oder weiterhin über alle Maßen hinaus aufopferungsvoll arbeiten, um später eventuell doch noch gekündigt zu werden, wenn das Unternehmen später insolvent ist.” Diese Frage sollte unbedingt zuvor beantwortet sein!

Stattdessen lieber “Mittelmaß” arbeiten, so dass die vertraglich vereinbarte Arbeit abgeliefert wird. Bereits zu diesem Zeitpunkt sollte ein Anwalt involviert sein, um die Stratgie schon jetzt abzustimmen. Eine Abfindung wird nämlich immer nur dann gezahlt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch loswerden will.

Geduldig sein, treibt Abfindungssumme nach oben

Die allererste Regel lautet Geduld! Die Verhandlungen sollten durchgehalten werden. Der ehemalige Arbeitgeber sollte davon ausgehen, dass man auch nach einer gescheiterten Verhandlung wieder in den Betrieb zurückkehrt und ohne weitere Probleme weiter in dem Betrieb arbeitet.

Erfährt der Arbeitgeber, dass ein neuer Job gefunden wurde oder der Arbeitnehmer aus anderen Gründen nicht mehr zurück möchte, sinken die Chancen auf eine Abfindung enorm.

Daher: Der Arbeitgeber wird auf Schnelligkeit setzen, Betroffene sollten sich von Drohungen und Angeboten nicht beeindrucken lassen.

Keine Angriffsfläche bieten

Der Arbeitgeber wird versuchen, alles genau zu dokumentieren, um den Arbeitnehmer arbeitsrechtlich in einem schlechten Licht dastehen zu lassen. Selbst Detektive werden nicht selten beauftragt, um mögliches Fehlverhalten aufzudecken. Auch Kollegen, die dem Chef wohlgesonnen sind, werden nicht selten dazu angehalten, mögliches Fehlverhalten aufzudecken und zu dokumentieren.

Daher ist auf folgendes zu achten:

  • Immer pünktlich sein
  • Zeiterfassung korrekt ausführen
  • Fahrtkosten genau abrechnen
  • keine groben Fehler bei der Verrichtung der Arbeit
  • keine Beschädigungen am Eigentum des Arbeitgebers vornehmen
  • nicht schlecht über den Arbeitgeber reden
  • Streitigkeiten aus dem Weg gehen

Kurz gesagt: Alles was einen Kündigungsgrund rechtfertigen könnte, unbedingt vermeiden! Denn das “Fehlverhalten” kann bei Verhandlungen die Höhe der Abfindungssumme empfindlich reduzieren!

Nicht krank arbeiten

Wer krank wird, sollte am besten zuhause bleiben und einen Arzt aufsuchen. Dieser sollte ein Attest zur Arbeitsunfähigkeit (AU Bescheinigung) ausstellen. Auf keinen Fall ohne Attest “krank feiern”.

Wer krank ist, sollte zudem seine Gesundheit schonen und nicht seine Kollegen anstecken, weil er oder sie dennoch zur Arbeit geht. Wer sich krank fühlt, begeht auch Fehler, die dann in den Abfindungsverhandlungen gegen einen verwendet werden können.

Keine falschen Verpflichtungsgefühle

Die meisten Angstellten fühlen sich ihrem Arbeitgeber moralisch verpflichtet. Doch die meisten Arbeitgeber haben nur ihre Wirtschaftlichkeit vor Augen. Das Wohl des Arbeitgebers liegt allein in seiner eigenen Verantwortung.

Der Gesetzgeber gibt vor, in welcher Art und Weise ein Mitarbeiter seine Arbeitsleistung abliefern soll – nämlich in “mittlerer Art und Güte”.

Das bedeutet, eine durchschnittliche Arbeitsleistung ist vollkommen ausreichend! Diese sollte bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgeliefert werden.

Wer keine Pflichtverletzungen begeht, treibt die Abfindungssumme nach oben. Arbeitgeber haben es dann schwer, eine arbeitsrechtlich wirksame Kündigung auszusprechen. Das treibt die Abfindung nach oben.

Keine Informationen preisgeben

Der Arbeitgeber und dessen Anwalt werden versuchen, das weitere Vorgehen berechenbar zu machen. “Um so weniger Informationen preisgegeben werden, um schwerer hat es auch die Gegenseite”, so Lange. Das bedeutet auch, dass man auf keinen Fall auf Emails, Briefe oder SMS antworten sollte, bevor das weitere Vorgehen nicht mit dem eigenen Anwalt abgesprochen wurde.

Selbst wenn die Fragen nett geschrieben sind, könnten hier Fallen gelegt sein. Das beste Vorgehen ist: Jegliche Verhandlungen laufen über den eigenen Anwalt oder Anwältin, der oder die alle Tricks kennt.

Den richtigen Anwalt beauftragen

Anwälte spezialisieren sich im Laufe des Zeit. Es ist nicht immer das richtige Vorgehen, den Anwalt um die Ecke zu beauftragen oder einen ehemaligen Schulfreund, der zufällig Anwalt ist, aber vor allem im Bereich Strafrecht tätig ist.

So wie man bei Hörproblemen zu einem Hals-Nasen-Ohren Arzt geht, so ist es auch besser einen Anwalt zu suchen, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. Ein Beispiel ist das Projekt “Arbeitnehmer.Support“. Hier haben sich die Anwälte auf Arbeitsrecht im Sinne der Arbeitnehmer spezialisiert.