Wer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, rutscht automatisch aus der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers in das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse.
Was kaum jemand weiß: Mit dem Krankengeld der Krankenkasse fließen zugleich weiter Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung. Damit bleiben Rentenansprüche gewahrt, und in vielen Fällen rückt sogar eine vorgezogene Altersrente in greifbare Nähe.
Versicherungspflicht während des Krankengeldbezugs
Sobald Krankengeld gezahlt wird, entsteht nach § 3 Satz 1 Nr. 3 SGB VI von Gesetzes wegen Rentenversicherungspflicht – aber nur, wenn die oder der Versicherte innerhalb des letzten Jahres vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit bereits pflichtversichert war.
Fehlt diese Vorgeschichte – etwa nach längeren Phasen eines nur geringfügigen Minijobs oder freiwilliger Versicherung – greifen die automatischen Beiträge nicht. Dann kann höchstens eine Antragspflichtversicherung helfen, um die Lücke zu schließen.
Wer zahlt was? Beitragshöhe und Berechnungsgrundlage
Die Beitragspflicht trifft Versicherte und Krankenkasse gemeinsam. Beide tragen denselben Anteil an dem aktuell gültigen Beitragssatz von 18,6 Prozent, den die Deutsche Rentenversicherung seit 2023 stabil hält.
Basis für die Berechnung ist nicht mehr das letzte Bruttoentgelt, sondern das Krankengeld selbst. Dieses bewegt sich laut Verbraucherzentrale in einer Spanne zwischen 70 Prozent des Bruttogehalts und höchstens 90 Prozent des Nettolohns; der Tageshöchstbetrag liegt 2025 bei 128,63 Euro.
Weil die Bemessungsgrundlage sinkt, wachsen die Entgeltpunkte in dieser Zeit etwas langsamer als im aktiven Arbeitsleben – sie wachsen aber weiter.
Krankengeldmonate als Wartezeiten für 35 und 45 Jahre
Pflichtbeiträge zählen zur sogenannten Wartezeit. Für die reguläre Regelaltersrente genügen fünf Versicherungsjahre. Besonders wichtig ist der Krankengeldbezug jedoch für längere Wartezeiten:
– 35 Jahre – Voraussetzung für die Altersrente für langjährig Versicherte sowie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen
– 45 Jahre – Schlüssel zur abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die zwei Jahre vor der persönlichen Regelaltersgrenze beginnen kann.
Die Deutsche Rentenversicherung stellt klar, dass auch Monate mit Pflichtbeiträgen aus Krankengeld vollständig auf die 45-jährige Wartezeit angerechnet werden.
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Fallbeispiel: Klaus und der Weg zur abschlagsfreien Rente
Klaus ist 63 Jahre alt, hat 44 Versicherungsjahre und bezieht seit einigen Monaten Krankengeld. Weil sein Krankheitsfall aus einer regulären Beschäftigung heraus begann, überweist die Krankenkasse weiter Beiträge an die Rentenversicherung.
Damit erreicht Klaus voraussichtlich mit 64 Jahren und 10 Monaten seine 45 Beitragsjahre und kann exakt dann ohne Abzüge in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wechseln – selbst wenn er bis dahin nicht wieder arbeiten kann.
Seine Krankheit verzögert den Rententermin also nicht, und seine Rentenanwartschaften wachsen ohne Unterbrechung, wenn auch etwas langsamer als zu Arbeitszeiten.
Risiken von Versicherungslücken und Sonderfälle
Problematisch wird es, wenn vor der Erkrankung keine Pflichtversicherung bestand – etwa nach langer Selbstständigkeit, einer versicherungsfreien geringfügigen Beschäftigung oder einer Phase ohne Einkommen.
Dann entstehen während des Krankengeldbezugs keine Pflichtbeiträge; wertvolle Monate für die Wartezeiten gehen verloren.
Wer das bemerkt, sollte prüfen, ob eine Antragspflichtversicherung oder freiwillige Beiträge möglich und wirtschaftlich sinnvoll sind. Gleiches gilt für privat Krankenversicherte, denen in der Regel gar kein Krankengeld aus der gesetzlichen Kasse zusteht.
Fazit: Krankheit kostet Geld, aber nicht zwangsläufig Rentenansprüche
Die gesetzliche Krankenversicherung fängt nicht nur den Verdienstausfall im Krankheitsfall auf; sie schützt zugleich den Rentenanspruch. Wer vor der Arbeitsunfähigkeit pflichtversichert war, sammelt mit jedem Krankengeld-Monat weiter Entgeltpunkte und Wartezeiten.
Das kann den Weg in eine vorgezogene Altersrente entscheidend verkürzen. Wichtig ist, mögliche Lücken frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls mit einer Antragspflichtversicherung oder freiwilligen Beiträgen zu schließen. So bleibt auch in einer schwierigen gesundheitlichen Phase die spätere Altersversorgung planbar.