Normalerweise haben Erwerbstรคtige einen Anspruch auf Krankengeld, sobald sie lรคnger als sechs Wochen krankgeschrieben sind. รhnliches gilt fรผr Beziehende von Arbeitslosengeld. Doch wie sieht es aus, wenn man รผber die Familienversicherung abgesichert ist und plรถtzlich krank wird? Entsteht dann ebenfalls ein Anspruch auf Krankengeld?
Grundsรคtzlich springt das Krankengeld ein, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeit lรคnger als sechs Wochen nicht aufnehmen kรถnnen. Sobald also die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers oder das Arbeitslosengeld auslรคuft und die Erkrankung weiterhin besteht, รผbernimmt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel die Zahlung von Krankengeld.
Es kann Probleme geben
In einem konkreten Fall handelte es sich um eine Frau, die ursprรผnglich Arbeitslosengeld bezog und krank wurde.
Nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist fiel sie aus dem Arbeitslosengeld heraus, weil nun die Krankenkasse zustรคndig war und Krankengeld hรคtte zahlen mรผssen.
Allerdings stellte die Kasse bereits nach einem Monat die Zahlung ein. Ein medizinischer Dienst der Krankenkasse entschied ohne persรถnliche Begutachtung, die Frau sei nicht mehr schwer genug erkrankt, um Krankengeld zu erhalten.
Dieses Vorgehen fรผhrte zu einer รคuรerst schwierigen Situation: Da die Frau weiterhin arbeitsunfรคhig geschrieben war, konnte sie auch kein Arbeitslosengeld beziehen.
Sie landete somit in einer finanziellen Lรผcke. Da sie verheiratet war, meldete sie sich schlieรlich รผber ihren Ehemann familienversichert, um zumindest weiter eine Krankenversicherung zu haben und nicht ohne Schutz dazustehen.
Kann man in der Familienversicherung Krankengeld erhalten?
Die Frage, die sich hier stellt, lautet: Entsteht in der Familienversicherung ein Anspruch auf Krankengeld, so wie bei einem regulรคren Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse?
Die Antwort fรคllt klar aus: Wer lediglich familienversichert ist, erhรคlt in der Regel kein Krankengeld. Der Grund liegt in der Art der Versicherung. Die Familienversicherung ist beitragsfrei und ermรถglicht eine kostenfreie Mitversicherung beim Ehe- oder Lebenspartner. Sie beinhaltet aber anders als eine eigene Mitgliedschaft meist keinen Anspruch auf Geldleistungen wie Krankengeld.
Was passiert nach einer erfolgreichen Anfechtung?
Im geschilderten Fall legte die Betroffene Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse ein.
Viele Menschen wissen nicht, dass ein solcher Rechtsweg offensteht und auch durchaus Erfolg haben kann. Nach einiger Zeit gab man ihr recht: Die Krankenkasse musste das zuvor verweigerte Krankengeld nachtrรคglich auszahlen.
Allerdings leistete sie nur fรผr den Zeitraum, in dem die Frau auch tatsรคchlich als eigenstรคndiges Mitglied in der Krankenkasse versichert war.
Sobald die Frau in die Familienversicherung gewechselt war, wurde ihr Krankengeldanspruch nicht mehr anerkannt. Das fรผhrte zu einer paradoxen Lage: Sie wechselte รผberhaupt nur wegen der unberechtigten Krankengeldablehnung in die Familienversicherung.
Trotzdem verweigerte die Kasse fรผr die Zeit ab diesem Wechsel weitere Zahlungen, weil eine Familienversicherung nun mal kein Krankengeld vorsieht. Hier kann es notwendig sein, weitere rechtliche Schritte einzuleiten und professionelle Beratung, zum Beispiel durch Sozialverbรคnde, in Anspruch zu nehmen.
Besonders problematisch ist in vielen Fรคllen die Prรผfung durch den Medizinischen Dienst, der im Auftrag der Krankenkassen handelt. Nicht selten erfolgt eine Entscheidung nach Aktenlage โ das heiรt, es findet keine persรถnliche Untersuchung statt.
Dies fรผhrt bei Betroffenen verstรคndlicherweise oft zu Unverstรคndnis, weil sie weiterhin von ihrer รrztin oder ihrem Arzt krankgeschrieben sind, der Medizinische Dienst jedoch zu einer ganz anderen Einschรคtzung gelangt.
In solchen Situationen ist es ratsam, die eigene Rechtsposition zu prรผfen und sich bei Ablehnungs- oder Kรผrzungsbescheiden rechtlich beraten zu lassen. Ein Widerspruch muss in der Regel binnen eines Monats bei der Krankenkasse eingereicht werden. Bleibt der Widerspruch erfolglos, kann man vor dem Sozialgericht klagen.
Wenn das Krankengeld eingestellt werden soll
Wer Krankengeld bezieht und ein Schreiben erhรคlt, das eine baldige Einstellung der Leistung ankรผndigt, sollte mรถglichst schnell reagieren. Eine unkritische Hinnahme kann zu einer Situation fรผhren, in der weder Krankengeld noch Arbeitslosengeld mehr ausgezahlt wird. Oft sorgt erst ein fristgerechter Widerspruch dafรผr, dass Leistungen vorlรคufig weiterlaufen oder zumindest rรผckwirkend wieder aufgenommen werden.
Falls sich herausstellt, dass man zu Unrecht in eine beitragsfreie Versicherung, beispielsweise die Familienversicherung, gewechselt ist, kann eine Rรผckabwicklung kompliziert werden. Auch hierbei hilft es, sich an Fachleute zu wenden, die den Einzelfall genau prรผfen.
Im Ernstfall handeln
Sollte eine Krankenkasse โ sei es aufgrund der medizinischen Einschรคtzung oder aus anderen Grรผnden โ die Zahlung von Krankengeld einstellen, gilt es, rasch zu handeln. Ein offenes Gesprรคch mit รrztinnen oder รrzten kann klรคren, ob die Krankenmeldung korrekt ausgestellt ist. Auรerdem sollte man sich รผber die Rechtslage informieren und fristgerecht Widerspruch einlegen.
Fazit: Gibt es Krankengeld bei Familienversicherung?
Die Familienversicherung stellt eine sinnvolle Mรถglichkeit dar, wenn man selbst keine beitragspflichtige Beschรคftigung ausรผbt und zum Beispiel รผber den Ehepartner abgesichert sein will. Ein Anspruch auf Krankengeld entsteht daraus jedoch nicht. Wer also mit einer Erkrankung rechnet oder sich in einer Situation befindet, in der Krankengeld relevant sein kรถnnte, sollte genau prรผfen, ob er รผber eine eigene Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung verfรผgt.