Klage gegen Studiengebühren in Bayern

Lesedauer 2 Minuten

Studiengebühren:

Juristischer Kampf gegen Studiengebuehren in Bayern hat begonnen. Klage beim bayrischen Verfassungsgericht heute eingereicht

Bei der heutigen Pressekonferenz an der Ludwig-Maximilians-Universitaet in Muenchen gaben, stellvertretend fuer ein breites Buendnis, Studierende gemeinsam mit ihrer juristischen Vertretung bekannt, dass die angekuendigte Popularklage gegen das Studiengebuehrengesetz in Bayern nun beim Verfassungsgericht eingereicht ist.

Laut Rechtsanwaeltin Bettina Weber verstoesst das Gesetz zur Einfuehrung von Studiengebuehren gegen die bayrische Verfassung. Berufsfreiheit und Gleichbehandlung sind demnach durch Studiengebuehren nicht mehr gewaehrleistet. "Auch in Bayern verlagert sich der Protest gegen Studiengebuehren vor das Verfassungsgericht. Nachdem die bayrische Landesregierung den demokratischen Protest vieler Menschen gegen Bildungs- und Sozialabbau ueberhoert hat, ist die Popularklage wichtig und sinnvoll." so Christiane Schmidt, Geschaeftsfuehrerin des bundesweiten Aktionsbuendnis gegen Studiengebuehren (ABS).

Ein breites Buendnis bestehend aus Gewerkschaften, Studierendenvertretungen, Parteigruppen und Einzelpersonen unterstuetzt die Klage gegen das unsoziale Gesetz in Bayern. Auch das ABS setzt sich bundesweit aus diesen Organen zusammen. "Studiengebuehren sind eben nicht nur das Problem der Studierenden sondern der gesamten Gesellschaft." so Christiane Schmidt weiter. "Vor allem studierwillige, die in naher Zukunft eben nicht den Status der Studierenden haben werden, weil Studiengebuehren fuer sie eine weitere Barriere zur Hochschulbildung darstellen, sind die leidtragenden der unsozialen Bildungspolitik in Bayern und sechs weiteren Bundeslaendern. Darueber hinaus werden viele AbiturientInnen nun sicherlich jungen Menschen mit einem geringeren Schulabschluss den Ausbildungsplatz streitig machen."

In Nordrhein-Westfalen wurden von den Studierendenvertretungen die neuen Studierendenzahlen nach Einfuehrung von Studiengebuehren bekannt gegeben. Ein Rueckgang der Zahlen ist vor allem im aktuellen Sommersemester deutlich. Hier haben sich nicht nur viel weniger Menschen mit einer Hochschulzugangsberechtigung an den Hochschulen eingeschrieben, sondern ein grosser Teil hat sich zum Sommersemester nicht zurueckgemeldet. Hierzu Christiane Schmidt: "Durch die Studienkonten in NRW haben bereits sehr viele Studierende ihre Plaene und Lebenstraeume aufgeben muessen, da sie fuer ihr Studium laenger benoetigt haben als andere und die Langzeitstudiengebuehren nicht zahlen konnten. Es ist also klar, dass es nun sehr viele Menschen mehr sehr hart getroffen hat, indem sie mitten aus dem Studium gerissen wurden, weil sie sich Studiengebuehren nicht leisten koennen und nicht bereit sind, sich zu verschulden." Das Aktionsbuendnis gegen Studiengebuehren hatte in der Vergangenheit ebenfalls gegen das Studienkontenfinanzierungsgesetz (StKFG) der damals rot-gruenen Landesregierung in NRW geklagt. Auch in Bayern hat es bisher Langzeitstudiengebuehren gegeben.

Das ABS ruft dazu auf, die Popularklage in Bayern zu unterstuetzen. Vor allem Unterstuetzung finanzieller Art koennen die angehenden AkademikerInnen sehr gut gebrauchen, da ihre Studierendenvertretungen ohne Finanzhoheit sind.